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Rechtsstreit um Schufa-Datenspeicherung: Gerichtsurteil stärkt Verbraucherrechte

Ein Urteil verbietet der Schufa, Daten über Zahlungsausfälle drei Jahre lang zu speichern, obwohl die Schulden mittlerweile beglichen wurden. Doch trotz des verbraucherfreundlichen Urteils wird der Streit um die Datenspeicherung weitergehen.

2 Min.
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Gericht stärkt Verbraucherrechte gegen Schufa. (Foto: T. Schneider / Shutterstock)

Die Auskunftei Schufa muss einen Eintrag sofort löschen, wenn eine “Zahlungsstörung” vom Verbraucher bereinigt worden ist. Das hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) entschieden. Als “Zahlungsstörung” gilt etwa, wenn Verbraucher:innen trotz mehrmaliger Mahnung eine Rechnung nicht zahlen, einen Kredit nicht bedienen oder den Dispokredit nicht zurückzahlen. Bislang hatte die Schufa solche Vorgänge meist erst nach 36 Monaten gelöscht.

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Gegen diese Praxis hatte ein Verbraucher geklagt und sich dabei auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berufen. Der Kläger hatte Forderungen vollständig beglichen, doch die Schufa behielt die Negativeinträge weiter in ihrer Datenbank, was seine Kreditwürdigkeit beeinträchtigt hatte.

In der zweiten Instanz urteilte das OLG Köln, dass die Schufa die Einträge über Zahlungsstörungen nach deren Ausgleich nicht weiter speichern darf und verwies dabei auch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der hatte Ende 2023 entschieden, dass Unternehmen nicht nur anhand des Schufa-Scores entscheiden dürfen, ob sie einen Vertrag mit Kunden eingehen. Das automatisierte Scoring der Auskunftei sei nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

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Streit geht in die nächste Instanz

Doch damit ist der Streit um die Datenspeicherung der „Zahlungsstörungen“ noch nicht beendet: Wie das Handelsblatt berichtet, wird die Schufa gegen das OLG-Urteil Einspruch einlegen – nun soll also der Bundesgerichtshof (BGH) als letzte Instanz in der Sache entscheiden. Begründung: Das Urteil widerspreche einer genehmigten Regelung. Damit sind Verhaltensregeln für Prüf- und Speicherfristen gemeint, die sich die Wirtschaftsauskunfteien über ihren Lobbyverband selbst gegeben haben und die vom Hessischen Datenschutzbeauftragten genehmigt wurden. Zudem gebe es mehrere andere Gerichtsurteile, die die Speicherpraxis der Schufa bestätigten.

Für die Auskunftei ist die Datensammlung über den Zeitpunkt der Zahlungsstörung hinaus ein wichtiger Teil ihres Geschäftsmodells. Die Schufa sammelt Daten von mehr als 68 Millionen Menschen in Deutschland. Banken und Unternehmen erkundigen sich bei ihr, ob Kund:innen kreditwürdig sind, bevor ein Vertrag zustande kommt. Dazu ermittelt das Unternehmen einen Score-Wert, der sich unter anderem aus den Daten zum Zahlungsverhalten der Kund:innen speist. Die Speicherung von Zahlungsausfällen ist daher wesentlich für die Schufa-Prognose.

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