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Doppel-Klage gegen Facebook: US-Regierung fordert Verkauf von Whatsapp und Instagram

Die Handelsbehörde und fast alle Bundesstaaten in den USA erheben schwere Vorwürfe gegen Facebook. Es geht vor allem um die Übernahmen von Whatsapp und Instagram.

1 Min. Lesezeit
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Die Klagen kritisieren vor allem die Übernahmen von Whatsapp und Instagram. (Foto: Wachiwit/ Shutterstock)

Am Mittwoch sind in den USA gleich zwei große Klagen gegen Facebook eingereicht worden. Die Wettbewerbsbehörde (FTC) und mehrere Staaten werfen dem Konzern unfairen Wettbewerb vor und fordern Gegenmaßnahmen.

Konkurrenten übernommen oder verdrängt

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„Auf räuberische Art und Weise“ habe Facebook illegal kleinere und potenzielle Konkurrenten übernommen oder gezielt vom Markt verdrängt, sagte die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James laut Mitteilung. 47 Generalstaatsanwälte haben sich ihrer Klage angeschlossen.

„Seit fast einem Jahrzehnt hat Facebook seine Dominanz und Monopolmacht genutzt, um kleinere Rivalen zu vernichten und den Wettbewerb auszuschalten, und das alles auf Kosten der alltäglichen Nutzer“, so James weiter.

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Dem Wettbewerb geschadet

Die FTC kritisiert außerdem, dass andere Dienste Facebooks Schnittstellen nur unter der Bedingung nutzen dürfen, kein konkurrierendes Angebot zu entwickeln. „Die Maßnahmen von Facebook zur Festigung und Aufrechterhaltung seines Monopols verwehren den Verbrauchern die Vorteile des Wettbewerbs“, so Ian Conner, Direktor des Wettbewerbsbüros der FTC. Die Nutzer hätten dadurch weniger Privatsphäre und weniger Wahlmöglichkeiten.

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Instagram und Whatsapp verkaufen

Beide Klagen fordern, Facebooks wettbewerbswidriges Verhalten gerichtlich zu stoppen. Außerdem soll Facebook künftig Übernahmen ankündigen und gegebenenfalls genehmigen lassen müssen.

Zusätzliche Maßnahmen könnten eine „Veräußerung oder Umstrukturierung illegal erworbener Unternehmen oder Geschäftsbereiche“ sein. Die FTC fordert konkret eine dauerhafte einstweilige Verfügung, die unter anderem den Verkauf von Instagram und Whatsapp beinhalten soll.

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