Verbraucherschützer verklagen DHL: Warum Pakete beim Nachbarn abgeben bald tabu sein könnten
Was jahrzehntelang als pragmatische Lösung galt, könnte bald als unzulässig eingestuft werden oder neue Haftungsprobleme nach sich ziehen. Die Nachbarschaftszustellung steht auf der Kippe, eine Klage der Verbraucherzentrale könnte Händler:innen und Kund:innen gleichermaßen hart treffen. Es ist eine Praxis, ohne die die Paketlogistik und der E-Commerce in Deutschland gar nicht sinnvoll arbeiten könnten – und doch könnte es sein, dass die Paketzustellung in der Nachbarschaft bald Geschichte ist. Zumindest, wenn es nach dem Willen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes geht. Denn der VZBV hat jetzt gegen die Deutsche Post eine Klage am OLG Hamm eingereicht.
Beanstandung der Geschäftsbedingungen von DHL
Dabei geht es um die sogenannte „Zustellung an Ersatzempfänger“, wie sie die Nachbarn in der unmittelbaren Umgebung darstellen. Denn auch wenn die Zustellung aus Sicht der Logistikunternehmen als erfolgt gilt und abgehakt wird, geht für die eigentlichen Empfänger:innen dann die Rennerei erst los. Oftmals sind die Ersatzempfänger:innen nicht gleich erreichbar oder man will bei diesen bei der Rückankunft aus Tageszeitgründen nicht mehr klingeln.
Problematisch wird es vor allem dann, wenn ein Paket nicht mehr auffindbar ist, es Aussage gegen Aussage steht und niemand die Verantwortung hierfür übernehmen will oder aber wenn Empfänger:innen anhand der Karte im Briefkasten nicht ermitteln können, wo sich das Paket gerade befindet. Die Verbraucherzentralen wollen nun mit der Unterlassungsklage eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post / DHL prüfen lassen.
Die sieht vor, dass der Versanddienstleister „Sendungen, die nicht […] abgeliefert werden können, an einen Ersatzempfänger abliefern“ kann – und dass als solche auch „Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers“ gelten, „sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind.“ Ob sich das nur auf Empfänger:innen im selben Mehrfamilienhaus bezieht oder ab beispielsweise neben den unmittelbaren Nachbarn auch weitere Haushalte infrage kommen, dürfte ein weiterer strittiger Punkt dabei sein. Gestritten wird also vor allem um die Frage, wer – wenn nichts Konkretes festgelegt ist – als Ersatzempfänger:in gelten kann und wie mit dem Verlust- oder Beschädigungsrisiko umzugehen ist.
Ist Deponieren beim Nachbarn ein Auslaufmodell?
Konkret bedeutet das aber auch, dass die derzeitige Praxis bald Geschichte sein könnte. Das würde für alle Beteiligten Probleme mit sich bringen: Empfänger:innen könnten bald nicht mehr so schnell und einfach ihre Pakete erhalten, weil sie gegebenenfalls diese beim Versanddienstleister oder in einem Paketshop oder einer Packstation abholen müssten. Händler:innen hätten ganz nebenbei mit längeren Laufzeiten zu kämpfen, weil die Widerrufsfrist ja erst nach dem Übergang an den Empfänger beginnt.
Wie die Verbraucherzentralen konkretisieren, soll es aber gar nicht darum gehen, die für alle Seiten vernünftige und praktische Lösung zu torpedieren, sondern eher darum, Rechtssicherheit zu schaffen. So erklärt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, man befürworte ja generell, dass Pakete ersatzweise in der Nachbarschaft abgeladen werden können. Doch müsse klar sein, unter welchen Voraussetzungen ihr Paket in der Nachbarschaft zugestellt werden darf und wie weit der Begriff Nachbarschaft gefasst wird. „Wer kommt als Nachbar:in in Frage? Auch jemand Unbekanntes drei Straßen weiter? Die Geschäftsbedingungen der Deutschen Post zur Ersatzzustellung sehen hier nur unbestimmte Vorgaben vor. Mit der Klage setzen wir uns für mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher ein.“
Umgekehrt könnte das aber den Rollout zahlreicher Packstationen, die teilweise auch versenderübergreifend aufgestellt werden, nötig machen. Der Trend hierfür ist da, aber gerade in den Phasen, in denen besonders viele Pakete zugestellt werden müssen, könnte dies zu einer Überlastung der Ressourcen führen. Die Alternative könnte sein, dass Empfänger:innen bei allen großen Versanddiensten von DHL und Deutsche Post über DPD und GLS bis hin zu Fedex und Hermes entsprechende Angaben zum Empfang und den möglichen Punkten, an denen ein Paket abgeladen werden darf, machen müssen. Das würde zu deutlich mehr Bürokratie und wahrscheinlich nicht weniger Missverständnissen führen.
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 18.09.2025 veröffentlicht, interessiert jedoch immer noch sehr viele unserer Leser:innen. Deshalb haben wir ihn aktualisiert und hier nochmals zur Verfügung gestellt.
Finde ich absolut vernünftig und längst überfällig. Man sucht sich seine Nachbarn nicht aus – warum sollen die automatisch und ohne meine Zustimmung „Ersatzempfänger“ sein? Nur wenn ich einen Nachbarn selbst explizit als empfangsberechtigt bezeichne, sollte bei ihm meine Sendung abgegeben werden dürfen.
Am unverschämtesten ist die Praxis, das Paket einfach vor der Tür abzulegen und zu behaupten, es wäre „beim Nachbarn“ abgegeben worden. Dann hat man auch gleich Zwietracht zwischen den Nachbarn gesät, wenn das Paket verloren geht und der Nachbar verantwortlich sein soll.
Die Pakete sollten bei der Post hinterlegt werden. Bei entsprechender Anweisung gerne an der Packstation oder bei einem explizit vom Empfänger benannten Nachbarn. Für sperrige Pakete muss ein fester Liefertermin vereinbart werden, damit der Empfänger zu Hause ist. Fertig. Alles andere ist unseriös.
Ich habe NOCH NIE!!! die Genehmigung erteilt, meine Sendungen irgend jemandem anderen auszuhändigen. NOCH NIE! Kommt trotzdem alle Naslang vor. Auf dem Adressaufkleber steht immer MEIN Name, nicht der von einem anderen! MIR haben die Leute die Lieferung also gefälligst auszuhändigen. Bin ich nicht da, gehts ab zur nächsten Postfiliale. Und nirgendwoanders hin! Wenn ich wüßte, wo man das ein für alle mal abstellen kann, wäre es längst erfolgt.
Ich will andere Leute nicht mit meinem Krempel belästigen insbes. auch über den Umweg eines Kuriers. Ich will nicht belästigt werden und will auch niemanden belästigen.
Diese Klage ist aber SOWAS von überfällig.