
Supermarkt-Apps in der Kritik. (Foto: Steklo/Shutterstock)
Mittlerweile bieten fast alle Supermärkte, Discounter oder Drogerien eigene Apps an. Mit denen sollen Kund:innen Einkaufslisten erstellen und zahlen können. Neben Rabatten locken exklusive Coupons, das Sammeln von Punkten oder Gewinnspiele.
Kunden überschätzen Sparvorteile
Im Mittelpunkt stehen derweil mögliche Vorteile bei den Preisen. Diese Sparvorteile würden aber oft überschätzt, wie tagesschau.de Christine Steffen von der Verbraucherzentrale NRW zitiert. Stattdessen zahlten Kund:innen „für die Rabatte mit der Preisgabe umfangreicher persönlicher Daten“.
Hier gelte es, die Werbeversprechen kritisch zu hinterfragen. Denn Rabatte bedeuteten nicht automatisch, dass Kund:innen damit Geld sparen könnten.
Ein Produkt im Sonderangebot könne etwa weiter teurer sein als vergleichbare Produkte anderer Marken, so Steffen. Immerhin lässt sich das überprüfen. Sind doch Handelsunternehmen verpflichtet, bei Ermäßigungen auch den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage anzugeben.
Vorsicht bei Mengenrabatten
Dennoch sei vor allem bei Mengenrabatten Vorsicht geboten, betont die Verbraucherschützerin. Diese würden dazu verleiten, mehr zu kaufen als nötig. Von vermeintlichen Mega-Angeboten sollten sich Verbraucher:innen nicht blenden lassen.
Die Kritik der Verbraucherschützer:innen richtet sich zudem auf die Datenschutzpraktiken der Apps von Handelsunternehmen. Mithilfe der Apps werde das Einkaufsverhalten der Kund:innen analysiert und entsprechend individuell zugeschnittene Werbung ausgespielt.
Psychotricks sollen zum Kauf anregen
Die Beeinflussung der Kaufentscheidungen könne dabei auf psychologischen Tricks basieren, wie Steffen erklärt. Das können zeitlich befristete Angebote oder vermeintlich begrenzte Kontingente sein.
Fazit der Verbraucherschützerin: „Je mehr Anbieter über ihre Kunden wissen, desto schwieriger ist es, sich diesem Einfluss zu entziehen“.
Datenschutzeinstellungen anpassen
Die Verbraucherzentrale empfiehlt App-Nutzer:innen daher, die Datenschutzeinstellungen anzupassen. So könnten Kund:innen den Zugriff auf ihren Standort untersagen oder der Personalisierung widersprechen.
Zudem gehen die Verbraucherschützer:innen auch gerichtlich gegen vermeintlich intransparente App-Rabatte vor. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg etwa hat Ende Januar 2025 Klage gegen Lidl und Penny eingereicht.
Klagen gegen Supermarkt-Apps
In deren Apps würden Preise beworben, ohne dass der für alle Kund:innen geltende allgemeine Preis angegeben werde – ein möglicher Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Weitere Klagen gegen andere Einzelhandelsketten wie Rewe und Netto seien in Vorbereitung.