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Ab sofort kann jeder Verträge auch per E-Mail kündigen

Seit dem 1. Oktober genügt für Kündigungen von Verbrauchern die Textform. Online abgeschlossene Verträge, etwa für das Handy, können ab sofort auch per E-Mail oder Fax gekündigt werden.

1 Min. Lesezeit
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(Foto: Shutterstock)

Ab 1. Oktober: Verträge online kündigen

Wer einen Vertrag abschließen will, sei es für das Handy, den Streaming-Dienst oder einen neuen Stromtarif, kann das oft online mit nur wenigen Klicks erledigen. Eine Unterschrift ist für den Vertragsabschluss meist nicht nötig. Anders sieht das dagegen oft bei der Kündigung solcher Verträge aus. Dafür verlangen viele Anbieter eine komplizierte schriftliche Kündigung mit eigenhändiger Unterschrift, anderenfalls wird die Kündigung nicht angenommen. Dieses Gebaren soll jetzt der Vergangenheit angehören.

Online geschlossene Verträge sollen künftig auch online – etwa per E-Mail – gekündigt werden können. (Grafik: Bundesregierung)

Online geschlossene Verträge sollen künftig auch online – etwa per E-Mail – gekündigt werden können. (Grafik: Bundesregierung)

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Für Verträge, die nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, gilt für Kündigungen oder vergleichbare Erklärungen von Verbrauchern nur noch die sogenannte Textform, wie die Bundesregierung auf ihrem Internetauftritt mitteilt. Der Handyvertrag kann jetzt also auch per E-Mail oder Fax gekündigt werden und die Kündigung erfordert keine Unterschrift mehr. „Die sogenannte Schriftform, bestehend aus Text und eigenhändiger Unterschrift, darf nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen“, heißt es vonseiten der Bundesregierung.

Ausnahme notariell beurkundete Verträge

Neben Brief, Fax und E-Mail sollten auch Kündigungen per SMS oder eigescanntem PDF möglich sein, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt. Wichtig sei, dass „der Vertragsinhaber und sein Wunsch zur Kündigung deutlich erkennbar sind“. Ausnahmen gibt es allerdings bei notariell beurkundeten Verträgen. Auch bei Kündigungen des Arbeitsverhältnisses oder des Mietvertrages ist laut Verbraucherzentrale gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben. Daher muss in diesen Fällen weiterhin per Brief und eigenhändiger Unterschrift gekündigt werden.

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Die Regelungen gelten zudem nur für Neukunden, die Verträge nach dem 1. Oktober 2016 abschließen. „Unternehmen sollten jedoch auch Bestandskunden die Möglichkeit geben, elektronisch zu kündigen“, empfiehlt Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein. Schließlich hätten Gerichte in letzter Zeit ohnehin schon eher dazu tendiert, Online-Kündigungen als ausreichend zu erachten.

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lola

Was leider bei einer Onlinekündigung fehlt ist die Beweisfähigkeit. Wer also keine Bestätigung bekommt muss wie bisher per Einschreiben kündigen. Und welcher böser Anbieter bekommt schon E-mails. Ich erinnere an Zeiten als der GEZ Briefkasten einem schwarzen Loch glich und Briefe fraß

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