Videosprechstunde beim Arzt: Warum bei 30 Prozent Schluss ist

Während der Coronakrise konnten Ärztinnen und Ärzte für gesetzlich Versicherte unbegrenzt Videosprechstunden anbieten, wodurch die Telemedizin einen Boom erlebte. Laut dem Pressesprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Roland Stahl, wurde die Sonderregelung von der KBV und dem Verband der gesetzlichen Krankenkassen „schnell und unkompliziert beschlossen und umgesetzt“. Dies sei auch in Zukunft möglich. Seit dem 1. April 2022 gilt für Ärzte allerdings wieder eine Obergrenze, sodass sie lediglich 30 Prozent ihrer Leistungen als Videosprechstunde abrechnen können. Für den schwedischen Telemedizinanbieter Kry mit ein Grund, sich aus dem deutschen Markt zurückzuziehen. Konkurrent Zava hat ebenfalls angekündigt, seine App aufgrund der „Rahmenbedingungen für die Erbringung von Videosprechstunden im deutschen Gesundheitsmarkt“ in eine Art „Winterschlaf“ zu versetzen.
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