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Vor der Bundestagswahl: Meta und X lassen Hass-Anzeigen zu

Ein Test zeigt: Meta und X akzeptieren trotz eigener Richtlinien bezahlte Anzeigen mit extremistischem Inhalt. Damit verstoßen sie gegen den Digital Services Act – und offenbaren große Sicherheitslücken.

Von Noëlle Bölling
2 Min.
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Soziale Netzwerke lassen sich für extremistische Anzeigen bezahlen. (Bild: Shutterstock/Ken stocker)

Heute endet ein kurzer, aber intensiver Wahlkampf. Längst ist klar, dass der nicht mehr nur auf Marktplätzen, in TV-Studios oder im Bundestag ausgetragen wird – sondern auch auf Social-Media-Plattformen. Wie das unabhängige paneuropäische Mediennetzwerk Euractiv berichtet, hat die gemeinnützige Organisation Ekō den Plattformen Meta und X gezielt problematische Anzeigen vorgelegt, um zu testen, ob Hass und Hetze systematisch blockiert werden. Das Ergebnis ist ernüchternd: Obwohl die eingereichten Anzeigen gegen die Richtlinien der Netzwerke verstießen, wurden sie größtenteils akzeptiert.

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Verdienen soziale Netzwerke an Hass und Hetze?

Laut Euractiv reichten die Expert:innen von Ekō insgesamt zehn Anzeigen bei Meta und X ein. Diese enthielten eindeutige Beispiele für extremistische Hassrede und Aufrufe zur Gewalt im Vorfeld der Bundestagswahl – alles Inhalte, die laut den Richtlinien der Plattformen nicht veröffentlicht werden dürften. Die Anzeigen forderten unter anderem die Inhaftierung oder gar Vergasung von Migrant:innen und riefen zur Brandstiftung an Moscheen auf. Ergänzt wurden sie durch entmenschlichende Sprache und KI-generierte Bilder mit gewalttätigen Motiven. Die Anzeigen waren geografisch auf Deutschland beschränkt und wurden in deutscher Sprache eingereicht.

Die Anzeigen wurden von Ekō zwischen dem 10. und 14. Februar eingereicht – also rund zwei Wochen vor der Bundestagswahl. Laut der Analyse genehmigte Meta die Hälfte der bezahlten Posts innerhalb von nur zwölf Stunden, während X sämtliche Anzeigen ohne Einschränkungen zur Veröffentlichung freigab. Bevor sie tatsächlich online gingen, wurden sie von Ekō allerdings wieder entfernt, sodass die Nutzer:innen der Plattformen sie nie sehen oder damit interagieren konnten.

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Meta und X verstoßen gegen die Richtlinien des DSA

Eigentlich hätten die Social-Media-Plattformen solche bezahlten Beiträge gar nicht zulassen dürfen. Sowohl Facebook und Instagram, die zum Meta-Konzern gehören, als auch X haben den EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hassrede im Internet unterzeichnet. Dieser wurde kürzlich überarbeitet und ist jetzt Teil des Digital Services Act (DSA). Die unterzeichnenden Unternehmen sind damit verpflichtet, proaktiv gegen illegale Hassrede vorzugehen und entsprechende Inhalte zu sperren. Ekō hat die Ergebnisse der Untersuchung bereits der Europäischen Kommission zugesendet, die im Rahmen des DSA ohnehin schon gegen Meta und X ermittelt.

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Ein Sprecher von Meta erklärte gegenüber Euractiv, dass das Unternehmen erhebliche Maßnahmen im Einklang mit dem DSA ergriffen habe und weiterhin intensiv in den Schutz von freien Wahlen investiere. Die Plattform habe Sicherheitsvorkehrungen, die verhindern sollten, dass solche Anzeigen online gehen. Die Ergebnisse von Ekō zeichnen allerdings ein anderes Bild. Es ist nicht das erste Mal, dass Meta wegen fragwürdiger Werbepraktiken in die Kritik gerät. Bereits im Januar wurde bekannt, dass Facebook mit russischen Desinformationskampagnen 338.000 Dollar verdient haben soll. Dass soziale Netzwerke Anzeigen mit extremistischen Inhalten ungehindert durchlassen, erscheint vor diesem Hintergrund leider alles andere als unwahrscheinlich.

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