Wann ihr ein Balkonkraftwerk anbringen dürft – und wann es euch verboten werden könnte

Immer mehr Menschen möchten ihren Energieverbrauch mit einem Balkonkraftwerk zumindest etwas ausgleichen. Dass die Mini-Photovoltaik-Anlagen boomen, zeigt unter anderem eine Infografik, die die Verteilung der Geräte in ganz Deutschland zeigt. Wer für den kommenden Sommer überlegt, die Sonnenstrahlen auch auf dem heimischen Balkon einzufangen, sollte aber nicht damit beginnen, nach den besten Geräten zu schauen.
Balkonkraftwerke: Was ihr klären müsst, bevor ihr die Geräte kauft und installiert
Zwar wurde die Installation von Balkonkraftwerken durch eine Änderung am Gesetz über das Wohneigentum und das Dauerwohnrecht im vergangenen Jahr erleichtert, doch es gibt noch eine wichtige Einschränkung. Bevor ihr ein Balkonkraftwerk installiert, müsst ihr dennoch die Erlaubnis eurer Vermieter:innen oder der Eigentumsgemeinschaft, in der ihr lebt, einholen.
Im Falle einer Eigentumsgemeinschaft solltet ihr beim nächsten Treffen der Eigentümergemeinschaft einen entsprechenden Tagespunkt ansetzen und euer Vorhaben mitteilen. Seid ihr hingegen Mieter:innen, könnt ihr ganz einfach euren Vermieter:innen euer Vorhaben schriftlich vortragen und um Erlaubnis bitten. Die gute Nachricht in beiden Fällen ist: Die Verantwortlichen dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen das Anbringen eines Balkonkraftwerks verbieten.
Dazu zählen etwa, dass der betroffene Balkon nicht dazu geeignet ist, die Last des Balkonkraftwerks zu tragen oder der Denkmalschutz einhergehende Baumaßnahmen am Gebäude verhindern würde. Zudem können euch Vermieter:innen oder Eigentumsgemeinschaften bestimmte Vorgaben machen, wie die Solarpaneele angebracht werden müssen, um etwa das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht zu beeinträchtigen oder andere Bewohner:innen mit den Reflexionen der Paneele zu stören.
Erst nach einer Zustimmung dürft ihr ein passendes Balkonkraftwerk suchen. Bedenkt dabei, dass die maximale Leistung 800 Watt betragen darf. Bei höheren Leistungen kann euch der Stromanbieter dazu auffordern, die Leistung zu drosseln. Zudem gibt es für diese Balkonkraftwerke weitere Auflagen, wie eine professionelle Abnahme der Anlage nach der Installation.
Habt ihr das Balkonkraftwerk angebracht, müsst ihr es noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren und anschließend die dort erhaltenen Daten an eure Vermieter:innen und den Stromanbieter weiterleiten. Zudem ist es ratsam, die Installation an eure Versicherung zu melden. Sollte das Balkonkraftwerk nicht in eurem aktuellen Vertrag abgesichert sein, solltet ihr entsprechende Änderungen an eurer Haftpflicht- und Hausratversicherung vornehmen.