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1&1 beseitigt Kostenfalle: Telefonkonferenzen jetzt von Flatrate gedeckt

Eine Standardregelung aus den AGB des Providers 1&1 hatte sich im Zuge der Coronakrise erstmals in größerem Umfang ausgewirkt und die Betroffenen überrascht. Denn die Einwahl in Telefonkonferenzen kostete bei United Internet extra. Damit ist seit dem 16. Juli Schluss.

2 Min. Lesezeit
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Um aufsehenerregendes Marketing ist 1&1 nicht verlegen. (Screenshot: t3n)

In den vergangenen Monaten ersetzten in zunehmendem Maße Video- und Telefonkonferenzen die sonst in Unternehmen üblichen Meetings. Manche Firmen griffen dabei auf Internetdienste wie Zoom und andere zurück, manche setzten auf Konferenzdienstleister, die per Telefoneinwahl erreicht werden können.

Einwahlkonferenzen verursachten überraschend Kosten

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Die Kosten für die Einwahl bei solchen Festnetznummern werden in der Regel von der eigenen gebuchten Flatrate abgedeckt. Das gilt für die meisten Provider, aber bislang nicht für die United-Internet-Tochter 1&1. Darüber hatte zuerst die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet, der entsprechende Beschwerden von Betroffenen vorlagen.

Dabei ging es mal um drei, mal um 17 Euro, teils seien aber auch über 100 Euro zusammengekommen, so die Verbraucherzentrale. In einem besonders krassen Fall hatte 1&1 sogar über 250 Euro zusätzlich berechnet.

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Allen Fällen war gemein, dass die Betroffenen eigentlich Flatrate-Kunden des Providers aus Montabaur gewesen sind. Die waren davon ausgegangen, dass die Anwahl einer Festnetznummer natürlich im Tarif enthalten gewesen sein würde. 1&1 sah das allerdings anders und stellte diesen Kunden Anrufe „zu kostenpflichtigen Servicediensten“ in Rechnung.

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100 Seiten mit 5.000 Festnetznummern mussten geprüft werden

Der Grund dafür lag im Kleingedruckten der Geschäftsbedingungen des Providers. Hier hatte 1&1 in einer erweiterten Preisliste darauf hingewiesen, dass „Servicedienste, die über geografische Festnetzrufnummern realisiert werden“ 0,029 Euro (2,9 Cent) pro Minute kosten.

Zudem hatte 1&1 einen Link zu einer „Rufnummernliste“ gesetzt. Hier sollten Kunden herausfinden, so 1&1, „ob sich hinter einer Festnetznummer ein Dienst verbirgt, der Sie etwas kostet“. Immerhin rund 5.000 Festnetznummern auf 100 Seiten sollten Kunden mit der Nummer ihres Konferenzanbieters abgleichen. Diese Listen hat 1&1 inzwischen offline genommen.

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Dabei war die AGB-Regelung des Providers nicht neu, sondern schon seit Jahren unverändert in Kraft und damit kaum angreifbar. Dennoch war der Aufschrei quer durch die Medien hörbar, was 1&1 nun offenbar dazu gebracht hat, diese Praxis zu überdenken.

1&1 nimmt Konferenzdienste in die Flatrate auf

So wird 1&1 Service- und Konferenzdienste, die über eine konventionelle Festnetzrufnummer erreichbar sind, künftig nicht mehr separat abrechnen, sondern inkludiert sie, so wie es auch marktüblich ist, in die gebuchte Flatrate. Darüber informiert das Unternehmen in seinem Hilfe-Center, in den Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen und in den jewei­ligen Tarif­de­tails der DSL- und Mobil­funk-Tarife. Die Änderung gilt seit dem 16. Juli 2020.

Von der bisherigen Abrechnungspraxis besonders betroffenen Nutzerinnen und Nutzern empfiehlt 1&1 Kontakt zum Kunden-Support aufzunehmen. Dort würde jeder Einzelfall untersucht und gegebenenfalls ein Kulanzangebot unterbreitet, so der Provider.

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Auch interessant: 6 Monate Vertragslaufzeit für Mobilfunkverträge: Verbraucherzentralen fordern besseren Schutz

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