Wegen Begriff „Panzer Glass“: Ebay löscht vermutlich 200.000 Angebote
Das Verifizierte Rechteinhaber-Programm (VeRI)
Das VeRI-Programm unterstützt die Inhaber immaterieller Schutzrechte, wie Urheber-, Marken- und sonstiger gewerblicher Schutzrechte, durch Melden und Entfernen von Angeboten, die diese Rechte verletzen.
Hintergrund des VeRI-Programms
Hintergrund des VeRI-Programms ist, dass es vereinzelt vorkommen kann, dass gewerbliche Schutzrechte (zum Beispiel Patente und Marken), Urheber- und Leistungsschutzrechte oder sonstige immaterielle Rechte durch Angebote auf dem Ebay-Marktplatz verletzt werden. Ebay hat größtes Interesse daran, derartige Rechteverletzungen zu unterbinden. Allerdings ist nicht Ebay als Betreiber, sondern einzig der Anbieter für die Inhalte seiner Angebote verantwortlich. Rechteinhaber müssen sich daher für alle Maßnahmen, die über die Entfernung des Angebotes hinausgehen, grundsätzlich an den Anbieter wenden.
VeRI-Teilnehmer können schnell und unkompliziert auf rechteverletzende Angebote hinweisen und deren Entfernung verlangen. Voraussetzung für eine Entfernung ist, dass vom Rechteinhaber oder einem von ihm bevollmächtigten Vertreter auf das konkrete Angebot und die konkrete Art der Rechteverletzung aufmerksam gemacht wurde.
Solltest du dir nicht sicher darüber sein, ob nach in Deutschland geltendem Recht tatsächlich die Verletzung eines Schutzrechts vorliegt, empfehlen wir, vor einer VeRI-Mitteilung die fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Was ist passiert?
Die Markeninhaberin von Panzer Glass™, die Retail Distribution ApS in 8382 Hinnerup, DK, ist beim Ebay-VeRI-Programm angemeldet und versucht nun, ihre Rechte zum Schutz der eigenen Marke durchzusetzen. Daher werden Ebay-Angebote gelöscht und betroffene Händler erhalten eine Verwarnung. Und diese ist auch durchaus ernst zu nehmen, denn bei weiteren Verstößen sperrt Ebay recht schnell die Accounts.
Panzer Glass™ ist eine geschützte Marke
Panzer Glass™ ist eine beim European Union Intellectual Property Office (EUIPO) eingetragene Marke. Und damit steht der Inhaberin auch ein umfangreicher Markenschutz zu. Augenscheinlich nimmt also das dänische Unternehmen nur seine Rechte wahr und betreibt eine aktive Markenschutz-Strategie. An dieser sollte eigentlich nichts auszusetzen sein, denn Markeninhaber sind verpflichtet, ihre Marke zu verteidigen. Ansonsten kann ihnen diese wegen Nichtbenutzung gelöscht werden. So weit, so gut. Oder doch nicht?
Wie viele Angebote sind betroffen?
Meine aktuelle Ebay-Suche ergab 188.623 Ergebnisse. Ein betroffener Händler berichtete mir vor ein paar Tagen, dass über 200.000 Angebote betroffen seien. Ich kann leider nicht recherchieren, ob die Differenz darauf hindeutet, dass bereits 12.000 Angebote gelöscht wurden. Allerdings haben sich bereits mehrere betroffene Händler bei mir gemeldet.
Panzer Glas oder Panzerglas oder Panzerglass?
Ihr ahnt schon die Herausforderung: Angebote, in denen die geschützte Marke „Panzer Glass™“ gar nicht verwendet wird, werden trotzdem gelöscht. Die Markeninhaberin meldet also über das VeRI-Programm auch Angebote von Händlern, die ähnliche Begriffe, also „Panzer Glas“ oder „Panzerglas“, verwenden. Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels von der Kölner Kanzlei Lexea bezieht klar Stellung: „Die Marke ist in meinen Augen nicht schutzfähig. Händlern räume ich beste Chancen ein, sich zu wehren. Sie können die Markeninhaberin in Anspruch nehmen.“ Aber Ebay löscht natürlich die gemeldeten Angebote. Das muss die Plattform auch, um nicht selber in eine Haftungsfalle zu geraten.
Um Panzer Glass™ gibt es übrigens noch eine schräge Geschichte. Da bekämpfen sich gerade Schweden, die sich „Panzer“ haben schützen lassen, und die Dänen mit ihrem „Panzer Glass“, so Rechtsanwalt Engels.
Das wäre auch alles nicht so schlimm, wenn nicht gerade tausende Händler und über 200.000 Angebote davon betroffen wären. Das ist eine echte Katastrophe! Denn wie sollen die Händler es schaffen, die Schreibweise in ihren Angebote so schnell zu ändern? Das ist nicht praktikabel. Andererseits droht eine Account-Sperrung. Das IST eine unlösbare Aufgabe.
Ebay ist hier gefordert
Ebay ist jetzt gefordert, sich zu positionieren. In den Augen der Markenrechtsanwälte wäre es kein Risiko für Ebay, sich auf die Seite der Händler zu schlagen. Damit die Herausforderung aufgelöst werden kann, ist die Plattform nun mit einer klaren Handlungsanweisung und einem klaren Statement für die Händler in der Pflicht. In meinen Augen ist die Situation für die Händler augenblicklich höchst gefährlich und nicht kalkulierbar. Es wäre großartig, wenn der Marktplatz eine verträgliche Handlungsanweisung formulieren könnte.
Achtung: Auch das Wettbewerbsrecht spielt eine Rolle
Marken- und Urheberrechts-Anwältin Heidi Kneller-Gronen beleuchtet auch den wettbewerbsrechtlichen Charakter: „Panzerglas ist laut Definition „eine allgemeinsprachliche Bezeichnung für spezielles Verbund-Sicherheitsglas (VSG), das Schlag-, Beschuss- und Sprengauswirkungen standhalten kann“. Für alle Produkte mit diesen Eigenschaften ist die Marke „Panzer Glass“ rein beschreibend und gemäß § 8 MarkenG nicht eintragungsfähig. Für andere Produkte könnte es durchaus eine mögliche Marke sein. Allerdings dürfte hier ein anderes Eintragungshindernis greifen: Eine Markenbezeichnung darf auch nicht irreführen. Eine Kuh auf Margarine zum Beispiel wäre irreführend, weil eben keine Milch drin ist. Dies dürfte hier auch relevant sein: Es ist irreführend, wenn Folien, die ein Display gegen Schläge schützen soll, als Panzer Glass bezeichnet werden, allerdings eben nur Folien sind. Demnach dürfte die Marke auch löschungsreif sein. Eine Löschung ist laut Register bereits auch anhängig, sagt Heidi Kneller-Gronen von der Kanzlei IP-Kneller Köln & Zweibrücken.
Die Marke ist aber nur in der angemeldeten Klasse gültig. Verkauft jemand den Teddybären „Panzer Glass“ den Kumpel von „Gorilla Glass“ besteht kein Markenrecht.
Da kann man sich das gegen den Quatsch auch wehren, am besten direkt gegen Ebay. Aber auch dann sperrt Ebay den Account.
Man lernt also: Eigene Strukturen aufbauen, dann braucht man kein Ebay oder Amazon.
Oder man ist gleich eine Chinese aus China und baut nen Tag später einfach den nächsten steuerfreien Ebayshop auf, der sich den Versand nur leisten kann weil die Deutsche Post nichts an China berechnen kann.