Hamburger Datenschützer verbietet Weitergabe von Whatsapp-Daten an Facebook

Facebook und Whatsapp sollen die Daten ihrer Nutzer nicht mehr verknüpfen. (Bild: Xose Bouzas/Reuters)
Facebook kann vor dem Verwaltungsgericht Hamburg Widerspruch gegen die Anordnung einlegen. Zudem ist eine solche Anordnung nach Artikel 66 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur drei Monate lang gültig. Die Hamburger Behörde will daher „eine Befassung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) beantragen, um eine Entscheidung auf europäischer Ebene herbeizuführen“.
Hintergrund der Anordnung ist das Ultimatum, das Whatsapp seinen Nutzern schon mehrfach gesetzt hat. Akzeptieren diese nicht bis zum 15. Mai 2021 die neuen Datenschutz- und Nutzungsbedingungen, können sie den Dienst nur noch wenige Wochen uneingeschränkt nutzen. Anschließend werden die Funktionen nach und nach abgeschaltet.
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Keine rechtliche Grundlage
Nach Ansicht der Datenschutzbehörde „fehlt für eine Verarbeitung durch Facebook zu eigenen Zwecken ungeachtet der von Whatsapp derzeit eingeholten Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen eine ausreichende rechtliche Grundlage“. Weiter heißt es: „Die Bestimmungen zur Datenweitergabe finden sich verstreut auf unterschiedlichen Ebenen der Datenschutzerklärung, sie sind unklar und in ihrer europäischen und internationalen Version schwer auseinanderzuhalten. Zudem sind sie inhaltlich missverständlich und weisen erhebliche Widersprüche auf.“
Auch nach genauer Analyse lasse sich nicht erkennen, welche Konsequenzen die Zustimmung für die Nutzer habe. „Ferner erfolgt die Zustimmung nicht aus freien Stücken, da Whatsapp die Einwilligung in die neuen Bestimmungen als Bedingung für die Weiternutzung der Funktionalitäten des Dienstes einfordert“, heißt es weiter. Es wird kritisiert, dass die zuständige irische Datenschutzbehörde die tatsächliche Praxis der Datenweitergabe und -nutzung „trotz unserer Aufforderung“ noch nicht untersucht habe.
Caspar will mit der Anordnung „die Rechte und Freiheiten der vielen Millionen Nutzerinnen und Nutzer sichern, die deutschlandweit ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen geben. Es gilt, Nachteile und Schäden, die mit einem derartigen Black-Box-Verfahren verbunden sind, zu verhindern“. Er verweist auf die Gefahren, „die von einer massenhaften Profilbildung ausgehen“. Das betreffe nicht allein die Privatsphäre, „sondern auch die Möglichkeit, Profile zur Beeinflussung von Wählerentscheidungen einzusetzen, um demokratische Entscheidungen zu manipulieren“.
Autor des Artikels ist Friedhelm Greis.