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Steuererklärung: Kann ich den Arbeitsplatz in der Küche absetzen?

Die Steuererklärung schreibt sich auch während der Coronakrise nicht von selbst. Auf die Werbungskosten lohnt sich der Blick während der Pandemie besonders.

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Homeoffice-Pauschale für die Steuerklärung 2020. Was bringt sie? (Foto: Shutterstock/Sebra)

Fahrtkosten, Homeoffice, Betriebshandy – solche Ausgaben können sich steuerlich auszahlen. Denn alle Kosten, die durch die Arbeit entstehen, gelten als Werbungskosten, die in der Steuererklärung abgesetzt werden können. Dafür gibt es die Anlage N. Die Corona-Pandemie wirkt sich diesmal besonders auf diesen Posten aus. Deshalb ist es wichtig, etwas mehr Zeit zu investieren. Werbungskosten hat so gut wie jeder Beschäftigte. Denn dazu zählen alle Ausgaben, die durch die Ausübung der Arbeit entstehen. Das sind beispielsweise Kosten für den Weg zur Arbeit, Ausgaben für Büromaterial, den neuen Drucker oder Berufskleidung. Aber auch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft wird aufgrund der eigenen Tätigkeit abgeschlossen und lässt sich deshalb steuerlich absetzen, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

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Im Durchschnitt wurden im Jahr 2016 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 1.734 Euro Werbungskosten für Arbeitnehmer angerechnet. Der Bund für Steuerzahler empfiehlt, alle Angaben ausführlich zu dokumentieren. Damit sollen Rückfragen vermieden werden.

Werbungskosten-Pauschale liegt bei 1.000 Euro

Geld zurückholen vom Finanzamt? Gerade bei Anwendern, die zu einer Steuererklärung nicht verpflichtet sind, stehen die Chancen gut. (Foto: IhorL / Shutterstock)

Steuerrechtlich hat jede Person automatisch eine Pauschale von 1.000 Euro für Werbungskosten. Deshalb ergibt es erst Sinn, die gesammelten Kassenzettel oder Rechnungen zu sortieren, wenn die Ausgaben über dieser Grenze lagen. Wer zum Beispiel nur 400 Euro Werbungskosten hatte, braucht diese nicht extra nachweisen, da die Pauschale höher ist als die Ausgaben. Diese 1.000-Euro-Grenze ist allerdings auch nicht allzu schwer zu erreichen – eigentlich. Denn normalerweise reicht für die meisten schon der tägliche Weg zur Arbeit, um die Pauschale auszufüllen. Das Problem für 2020: Durch die Corona-Pandemie saßen viele im Homeoffice. Der Weg zur Arbeit fällt damit für die Steuererklärung raus. Das gilt auch für Ausgaben auf Geschäftsreisen, denn auch die fielen im vergangenen Jahr häufig aus.

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Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Unterschied: Wer üblicherweise an 220 Arbeitstagen 20 Kilometer zur Arbeit fährt, kann allein dafür 1.320 Euro Werbungskosten geltend machen (Rechenweg: 220 Tage x 20 km x 0,30 Euro für einen einfachen Weg). Wer aber im vergangenen Jahr nur 130 Tage in die Firma gefahren ist, kommt nur auf Fahrtkosten in Höhe von 780 Euro. Wer keine anderen Werbungskosten mehr hatte, kann nicht mehr als die Pauschale beanspruchen.

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1. Homeoffice-Pauschale schafft Ausgleich

Eine kleine Erleichterung gibt es für alle, die zum Beispiel ihren Küchentisch zum Arbeitsbereich umfunktioniert haben, aber doch: die Homeoffice-Pauschale. In den Jahren 2020 und 2021 können sie fünf Euro pro Tag – maximal 600 Euro pro Jahr – pauschal von der Steuer absetzen, wenn sie an diesem Tag nicht im Büro gearbeitet haben. Bei der Homeoffice-Pauschale gibt es allerdings einen Haken: Die fünf Euro gelten nur, wenn man ausschließlich zu Hause war, erklärt der BVL. Wer an einem Tag zusätzlich in die Firma fährt – etwa um Post abzuholen –, kann die Tagespauschale nicht geltend machen. Um die Kosten auch gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können, ist es deshalb hilfreich, eine Bestätigung vom Arbeitgeber zu haben, erklärt der BVL. Das gilt besonders in den Fällen, in denen Beschäftigte mal im Büro und mal von zu Hause aus gearbeitet haben.

Auch interessant: „Für wen lohnt sich die Homeoffice-Pauschale besonders?“

2. Arbeitsmittel nicht vergessen

Nicht immer ist die technische Ausstattung im heimischen Büro ausreichend gewesen. Hier gilt: Jede Anschaffung für den Arbeitsplatz kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden – vom Laptop über die Schreibtischlampe bis hin zum Bürostuhl. Bei Arbeitsmitteln gilt: Hat der Gegenstand weniger als 800 Euro netto gekostet, kann er direkt im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. Teurere Arbeitsmittel müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Das hängt von der üblichen Nutzungsdauer des Gegenstandes ab. Für Smartphones zum Beispiel gilt eine Nutzungsdauer von fünf Jahren.

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3. Telefonkosten absetzen

Wer für dienstliche Belange auch seinen eigenen Telefon- und Internetanschluss nutzt, kann einen Teil der Ausgaben ebenfalls absetzen. Arbeitnehmer können 20 Prozent der jeweiligen Monatsrechnung, maximal aber 20 Euro pro Monat als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Alternativ können auch Arbeitgeber die Kosten pauschal steuerfrei erstatten.

Auch interessant: „Steuererklärung – Mit diesen Apps gibt’s Geld vom Finanzamt zurück“

4. Separates Arbeitszimmer gilt als Betriebsausgabe

Zusätzlich abgerechnet werden kann ein separates Arbeitszimmer. Wer also beispielsweise einen extra Raum als Büro nutzt, kann Ausgaben zusätzlich bis 1.250 Euro angeben. Dazu zählen ein neuer Arbeitstisch, ein Bürostuhl, Gardinen und die Miete sowie Strom und Nebenkosten. Voraussetzung ist aber, dass der Raum tatsächlich vorwiegend zum Arbeiten genutzt wird und nicht eigentlich das Gästezimmer ist. Beim häuslichen Arbeitszimmer ist die Rechtsprechung eindeutig. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied 2016, dass Aufwendungen für „einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Fläche auch privat genutzt wird“ nicht als Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten berücksichtigt werden. dpa

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