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DSGVO: Datenschützer prüfen Dringlichkeitsverfahren gegen Whatsapp-AGB

Nach dem Bundeskartellamt und Behörden in ganz Europa melden sich nun die Landesdatenschützer von Hamburg zu Wort. Sie wollen die AGB-Änderung von Whatsapp stoppen.

2 Min. Lesezeit
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Europa stellt sich gegen das neue Datenschutz-Reglement von Whatsapp quer. Nun machen auch örtliche Datenschützer mobil. (Foto: MichaelJayBerlin / Shutterstock)


Die neue Datenschutzrichtlinie von Whatsapp beschäftigt weiter die Gemüter. Nach massiven Fluchtbewegungen hin zu anderen Messengern wie Telegram, Signal oder gar ICQ hadern Behörden mit ihren Möglichkeiten. Der Landesschutzbeauftragte Hamburgs heißt Johannes Caspar und hat der Osnabrücker Zeitung gegenüber gesagt, dass seine Behörde ein Dringlichkeitsverfahren nach DSGVO Artikel 66 prüfe. Facebook Deutschland sitzt in Hamburg und fällt damit in seinen Zuständigkeitsbereich.

Dringender Handlungsbedarf zum Schutz von Rechten und Freiheiten

Der Artikel 66 sieht den Einsatz von einstweiligen Maßnahmen vor, wenn die betroffene Aufsichtsbehörde dringenden Handlungsbedarf sieht. Im Gegensatz zu den üblichen Untersuchungen, den sogenannten Kohärenzverfahren, entfalten die Erlasse im Dringlichkeitsverfahren sofort ihre Wirkung. Sie sind für Fälle gedacht, bei denen „unter außergewöhnlichen Umständen“ dringend Recht und Freiheiten von Personen geschützt werden müssen. Die Datenschutzbehörde könnte damit maximal drei Monate lang die Einführung der neuen Regeln stoppen – allerdings nur in Deutschland.

Mehr zum Thema: Whatsapp-Alternativen: Das können die Messenger von Signal über Threema bis Wire

Caspar: Whatsapp-Änderungen „vage und widersprüchlich“

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Die Änderungen der Datenschutzrichtlinie der Facebook-Tochter treten planmäßig am 15. Mai in Kraft. Nutzer, die ihnen nicht zustimmen, sollen den populären Messenger nur noch eingeschränkt nutzen dürfen. Caspar bezeichnet die Änderungen als vage und widersprüchlich. Sie wiesen jedoch auf einen verstärkten Datenaustausch zwischen Whatsapp und Facebook hin. Er fordert die irische Datenschutzbehörde – Facebook hat das Europa-Hauptquartier dort – auf, endlich eine unabhängige Überprüfung dieser Frage einzuleiten.

Caspar sagt: „Dass in Europa unter der Datenschutzgrundverordnung die Nutzerinnen und Nutzer gezwungen sind, einer unklaren und möglicherweise rechtswidrigen Datenschutzrichtlinie des größten Messenger-Dienstes zuzustimmen, ohne dass es zu einer intensiveren Überprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde kommt, ist schwerlich akzeptabel und zeigt, wie weit Anspruch und Wirklichkeit im Datenschutzrecht der EU auseinanderfallen.“ Die irische Datenschutzbehörde hat nach eigenen Angaben Ende letzten Jahres einen Entwurf zum Umgang mit Whatsapp an die Ämter der anderen Staaten geschickt. Der Fall soll auf EU-Ebene entschieden werden, die Mitglieder sind sich jedoch uneinig.

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Whatsapp rudert zurück – ohne Erfolg

Whatsapp hatte ursprünglich geplant, die zum Jahresanfang veröffentlichte Datenschutzerklärung bis 8. Februar durchzusetzen. Wer nicht zustimme, den schließe der Dienst aus, hieß es zunächst. Proteste und Abwanderung waren die Folge. Zusätzlich rief die Facebook-Tochter damit einige Behörden auf den Plan, etwa das Bundeskartellamt. Sie beteuerte, man werde in Europa auch weiterhin keine Daten an Facebook übermitteln, „die zur Verbesserung der eigenen Produkte oder für personalisierte Werbeanzeigen verwendet werden können“. In den Nutzungsbedingungen von Whatsapp hört sich das anders an.

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