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Wieder Whatsapp-Rückzieher: Keine Einschränkungen ab 15. Mai bei Nichtzustimmung zu AGB

Ab dem 15. Mai wollte Whatsapp AGB-Verweigerern noch eine Weile Nachrichten und Anrufe zeigen. Interagieren sollten die Betroffenen nicht mehr können. Jetzt macht der Anbieter wieder einen Rückzieher.

3 Min.
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Whatsapp läuft auch nach dem 15. Mai noch. (Foto: Konstantin Egorychev / Shutterstock.com)

Es dürfte wohl alles einer der PR-Disaster des Jahres 2021 in die Geschichte der Tech-Plattformen eingehen – Whatsapps unbeholfene Versuche, seinen Nutzerinnen und Nutzern neue AGB aufzuzwingen, von denen das Unternehmen nicht müde wird zu betonen, im Grunde änderten sie gar nicht so viel.

Anfang Januar: Whatsapp setzt kurze Frist für neue AGB

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Anfang Januar hatte der Dienst In-App-Benachrichtigungen zugestellt, die ein Ultimatum setzten. Stimmt ihr bis zum 8. Februar 2021 unseren neuen AGB nicht zu, könnt ihr ab dem 9. Februar Whatsapp nicht mehr nutzen. Das hatte einen massiven Shitstorm und Abwanderungstendenzen in einem Maße ausgelöst, dass die Registrierungsserver der Konkurrenz unter der Last ächzten.

Es dauerte kaum eine Woche bis Whatsapp eine längere Frist einräumte und versprach, seinen Nutzenden nun genauer zu erklären, was es mit den AGB-Änderungen auf sich habe. Dann sollten sie bis zum 15. Mai den neuen Bedingungen zustimmen. Danach werde es Einschränkungen geben. Von einer vollen Abschaltung für Verweigerer war nicht mehr die Rede – zunächst.

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Rückzieher Nummer 1: Neue Frist bis 15. Mai und keine radikale Abschaltung

Ende Februar wurde dann klar, was jenen passieren sollte, die auch die neue Frist am 15. Mai verstreichen lassen würden, ohne die AGB zu akzeptieren. Ein FAQ-Eintrag gibt seither die spärliche Antwort: „Du wirst zwar für kurze Zeit Anrufe und Benachrichtigungen erhalten, aber in der App weder Nachrichten lesen noch welche senden können.“

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Die Kollegen von Techcrunch hatten nachgefragt, wie diese knappe Aussage zu interpretieren sei. Darauf definierte Whatsapp den Begriff „kurze Zeit” als „einige Wochen” und stellte klar, dass mit dem 15. Mai die sogenannte Inaktivitätszeit beginne. Nach 120 Tagen Inaktivität werden der Betreiber betroffene Accounts löschen.

Konkret ergab das folgendes Bild: Whatsapp würde also die Accounts der Nichtzustimmenden vorerst nicht abschalten, sondern Anrufe und Benachrichtigungen weiter zustellen. Die App könne ansonsten aber nicht mehr genutzt werden.

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Während der Inaktivitätszeit, also ab dem 15. Mai bei nicht erfolgter Zustimmung, hätten Whatsapp-Verwender danach theoretisch 120 Tage Zeit gehabt, ihren Account durch AGB-Zustimmung zu reaktivieren. Ob Anrufe und Benachrichtigungen ebenso lange zugestellt worden wären, schien eher unwahrscheinlich.

Rückzieher Nummer 2: Keine Einschränkungen ab 15. Mai

Nun macht Whatsapp einen erneuten Rückzieher. Die neue offizielle Position lautet so:

Während die Mehrheit der Benutzer, die die neuen Nutzungsbedingungen erhalten haben, diese akzeptiert haben, verstehen wir, dass einige Leute noch nicht die Möglichkeit hatten, dies zu tun.

Daher werden wir am 15. Mai weder Konten löschen, noch wird jemand die Funktionalität von WhatsApp verlieren. Wir werden aber in den nächsten Wochen weitere Erinnerungen an die Nutzer senden.

Das bedeutet konkret, Nutzerinnen und Nutzer, die den AGB bislang und auch nach dem 15. Mai noch nicht zugestimmt haben, können die App in vollem Umfang weiternutzen. Sie bekommen aber Erinnerungen, die sie auf die Zustimmungsnotwendigkeit hinweisen.

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Den neuen Kulanzzeitraum hat Whatsapp nicht definiert. Wir wissen also nicht, wie lange der Dienst diesen Zustand aufrechterhalten will. Am Ende soll immer noch die AGB-Zustimmung durchgesetzt werden – nur eben nicht am kommenden Samstag.

Kompromisslos im Kern – aber warum?

Rätselhaft bleibt, wieso Whatsapp die Änderung mit aller Macht durchdrücken will. Ausweislich der eigens erstellten Erläuterungsseite im Web will Whatsapp im Grunde nur eine verbesserte Möglichkeit für Unternehmen einführen, mit Whatsapp-Nutzern in Kontakt zu treten und Geschäfte mit ihnen zu machen. Ansonsten beteuert Whatsapp, am Datenschutz – vor allem an der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – nichts zu ändern und Kontakte nicht etwa mit Facebook zu teilen.

Daher bleibt die Frage berechtigt, warum die Nutzerinnen und Nutzer unbedingt und vor allem ausnahmslos neuen Bedingungen zustimmen müssen. Selbst Menschen, die nicht vorhaben, in irgendeiner Weise mit Unternehmen via Whatsapp zu kommunizieren, werden durch die Pflichtzustimmung letztlich gezwungen, wenn sie Whatsapp weiternutzen wollen. Das hätte sich sicherlich eleganter lösen lassen.

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Alternative Messenger haben wir in einem großen Übersichtsartikel zusammengestellt.

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Gerd

Naja, ist doch klar, es geht um die Meta-Daten.
Der Inhalt der meißten Nachrichten ist doch völlig uninteressant. Die Verknüpfungen, wer mit wem wie lange, usw. und dann der Abgleich mit FB, Instagram, …
Cambridge Analytics, und wie sie auch immer heißen, vermutlich aber auch FB selbst, erstellen daraus Nutzerprofile und können damit gezielt manipulieren. Und die Wand der Filterblase wird immer dicker.

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