Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (Icann) hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Bonner Registrar Epag gestellt. Die unter anderem für die Verteilung von Top-Level-Domains zuständige US-Organisation stört sich daran, dass Epag aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dazu übergegangen ist, weniger persönliche Daten von Domaininhabern zu erfassen. Konkret geht es um die persönlichen Angaben zum zuständigen Administrator und dem technischen Kontakt, die bislang öffentlich per Whois-Abfrage zugänglich waren. Epag folgt damit unter anderem dem Beispiel der Denic, die für die Vergabe von De-Domains zuständig ist und diese Informationen ebenfalls nicht mehr erfasst.
Icann sieht darin jedoch einen Vertragsbruch, da die Angaben dieser Daten zu den Informationen gehören, die Registrare der Organisation mitteilen müssen. Zwar hatte die Icann am 17. Mai 2018 neue Vorgaben zur Datenerhebung als Antwort auf die DSGVO veröffentlicht, Epag hält die jedoch für nicht gesetzeskonform. Tucows, die Firma hinter Epag, will die Sache jetzt gerichtlich klären lassen. „Wir sehen der Klärung dieser Fragen, die sich aus diesem Gerichtsverfahren ergeben wird, positiv entgegen“, heißt es in einem offiziellen Statement des Unternehmens.
Icann: Whois-Probleme sind hausgemacht
Obwohl die Icann zwei Jahre Zeit für die Anpassung hatte, unternahm die US-Organisation erst gegen Ende 2017 erste Schritte, um das Whois-System an die DSGVO anzupassen. Und selbst danach wollte die Organisation keine substantiellen Änderungen vornehmen, sondern bestand darauf, dass die EU ihr eine Sondergenehmigung für den Betrieb der Domainauskunft ausstellen müsse. Die dafür zuständige EU-Beratungsgruppe hatte dies mehrfach abgelehnt und zuletzt am 27. Mai 2018 erklärt, dass laut Gesetz weder die nationalen Aufsichtsbehörden noch die EU-Kontrollbehörde befugt seien, Ausnahmen für einzelne Organisationen zu erteilen.
Zur Vorgeschichte: Whois am Ende – Domain-Auskunft in jetziger Form fällt der DSGVO zum Opfer.