Zahl der gemeldeten Datenpannen deutlich gestiegen
In Baden-Württemberg werden immer mehr Datenpannen gemeldet. Im vergangenen Jahr gingen beim obersten Landesdatenschützer Stefan Brink 1.824 Meldungen ein. Im Jahr 2018 waren es vom Inkrafttreten neuer europäischer Datenschutzregeln (Datenschutzgrundverordnung) im Mai bis zum Jahresende 774 Meldungen. Brink erklärte den Anstieg am Donnerstag in Stuttgart damit, dass die neuen Datenschutzregeln immer bekannter werden. Zudem schreite die Digitalisierung fort – damit steige auch die Zahl der Pannen.
Beispiele sind nach Brinks Worten elektronische Mails, die versehentlich an falsche Adressen geschickt werden, und der Verlust von sensiblen Daten nach Hackerangriffen auf Computer. Brinks Behörde verhängte im vergangenen Jahr Bußgelder von insgesamt rund 250.000 Euro. 2018 waren es nach Angaben eines Sprechers rund 100.000 Euro.
Bodycams oft unrechtmäßig eingeschaltet
Verstöße wurden etwa beim Einsatz von Schulterkameras (Bodycams) der Polizei festgestellt. Bei Stichproben in drei Polizeipräsidien sei aufgefallen, dass die Kameras nicht nur – wie vorgesehen – dann liefen, wenn Leib und Leben gefährdet seien. Zudem seien Aufnahmen in Polizeirevieren und Polizeiautos gemacht worden, obwohl die Kameras bislang nur in öffentlich zugänglichen Bereichen eingesetzt werden dürfen. „Die Aufnahmen, die wir gesehen haben, waren zum deutlich überwiegenden Teil nicht rechtskonform.“ Die Polizeiführung und das Innenministerium hätten Nachschulungen von Beamten angekündigt.
Dies bestätigte auch Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz. Die regionalen Präsidien erarbeiteten ein Konzept, um die Kollegen im Umgang mit dem neuen technischen Mittel zu schulen. Der Innenexperte der Grünen im Landtag, Uli Sckerl, mahnte, die Probleme mit der Bodycam müssten sofort abgestellt werden. Notfalls müsse die Dienstanweisung für die Polizisten verschärft werden.
Bodycams sollen Angriffe auf Beamte dokumentieren und im Zweifel belegen, dass Beamte rechtmäßig gehandelt haben. Die grün-schwarze Landesregierung will den Einsatz der Kameras ausweiten, so dass sie in bestimmten Fällen auch in Wohnungen oder Diskotheken eingesetzt werden können. Brink sagte, er werde im Rahmen der Anhörung zu der Gesetzesnovelle erklären, dass man da sehr behutsam vorgehen müsse.
Brink selbst verabschiedet sich vom Kurznachrichtendienst Twitter. Er will seinen Account an diesem Freitag löschen. Der Grund: Twitter sammle im Hintergrund personenbezogene Nutzerdaten. Er könne nicht Datenschutzbeauftragter beziehungsweise Aufsichtsbehörde sein und gleichzeitig Nutzer eines datenschutzrechtlich problematischen Netzwerks. Brink will einen Podcast starten und den datenschutzfreundlicheren Twitter-Konkurrenten Mastodon nutzen.
Social-Media-Auftritte sollen überdacht werden
Brink will auch öffentliche Stellen dazu bringen, ihre Auftritte in den sozialen Medien zu überdenken. Er setzt nach eigenen Worten erst einmal auf Einsicht. In den nächsten Schritten seien Warnung, Verwarnung und eine Anordnung möglich, den Account einzustellen. Brink kann allerdings keine Bußgelder gegen öffentliche Stellen verhängen – diese Möglichkeit hat ihm der Gesetzgeber verwehrt.
Der Datenschützer betonte, es sei auch ihm ein Anliegen, dass öffentliche Stellen wie Polizei und Landesregierung mit den Bürgern kommunizierten. Allerdings gebe es Wege, die datenschutzrechtlich weniger problematisch seien.
Die grün-schwarze Landesregierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) plant bislang keinen Rückzug aus den sozialen Medien. Sie hat aber eine juristische Expertise in Auftrag gegeben. Zudem wartet sie auf eine Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragten und des Bundesjustizministeriums. dpa
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