Aboalarm versus Web.de: Kündigung verweigert?
Das deutsche Verbraucherportal Aboalarm bietet Kunden die Möglichkeit Verträge und Abos fristgerecht zu kündigen, etwa, indem es an Fristen erinnert und Kündigungsvorlagen anbietet. Immer mal wieder gerät das Portal mit Anbietern aneinander, vor einem Jahr zum Beispiel mit dem Telekommunikationsanbieter O2. Jetzt beschwert sich Aboalarm in einer Mitteilung, die t3n.de vorliegt, über den Webdienst Web.de. Im aktuellen Fall, wie auch bei O2 im Februar 2016, hatten die Anbieter die per Aboalarm getätigten Kündigungen nicht akzeptiert – aus Sicherheitsgründen, wie es heißt.
Laut Aboalarm wurde zahlreichen Nutzern, die ihre Web.de-Clubmitgliedschaft kündigen wollten, deshalb die Kündigung verweigert. In einem Schreiben des Kundenservices von Web.de, das Aboalarm zitiert, heißt es: „Aus Sicherheitsgründen können wir Ihr Kündigungsschreiben von Aboalarm leider nicht akzeptieren. Gerne teilen wir Ihnen mit, wie es jetzt weitergeht.“ Anschließend würden die Nutzer aufgefordert, das Kündigungsschreiben per Post, Fax oder E-Mail zu senden. Dabei sei die Kündigung über den Aboalarm-Dienst per Fax verschickt worden.
„Das Vorgehen und die Argumentation von Web.de sind paradox. Zunächst wird die Kündigung per Aboalarm-Faxversand verweigert, um dem Nutzer dann im nächsten Schritt die Kündigung per Fax vorzuschlagen“, so Bernd Storm van’s Gravesande, Geschäftsführer und Mitgründer von Aboalarm. „Hier werden unsere Nutzer verunsichert und in die Irre geführt, denn die Kündigungen sind rechtlich wirksam – unabhängig davon, ob Web.de das akzeptiert oder nicht.“ Zur Not will Aboalarm gegen Web.de vor Gericht ziehen.
Web.de widerspricht Aboalarm
„Die Darstellung von aboalarm.de ist nicht korrekt. Wir akzeptieren Kündigungen von aboalarm.de. Dies ist im Übrigen auch auf aboalarm.de ersichtlich, das Unternehmen gibt an, in den letzten 30 Tagen erfolgreich mehrfach Web.de-Club-Kündigungen durchgeführt zu haben“, teilte hingegen ein Sprecher von Web.de und GMX mit. Die Ablehnung erfolge aus „Sicherheitsgründen“, wenn „Zweifel an der Authentizität des Kündigungsschreibens bestehen.“ Das sei denn der Fall, wenn Kundendaten wie Name, Adresse, Kundennummer oder E-Mail-Adresse auf dem Kündigungsschreiben fehlen oder nicht mit unseren Kundendaten übereinstimmen.
Schon mehrfach ist Aboalarm eigenen Angaben zufolge rechtlich gegen Anbieter vorgegangen, die die Kündigungen des Dienstes nicht akzeptiert hätten. Auch im aktuellen Fall will Aboalarm laut Storm van’s Gravesande bis vor Gericht ziehen, wenn dies notwendig sei. Sollten sich Anbieter wie Web.de weigern, eine über den Kündigungsdienst eingereichte fristgerechte Kündigung zu akzeptieren, greife die sogenannte Kündigungsgarantie von Aboalarm, so das Portal. Die Nutzer erhielten dann anwaltliche Hilfe, bis der Vertrag beendet werde.
Update vom 7. Februar: Der Artikel wurde um ein Statement von Web.de ergänzt.
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