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Briefing

Wichtig für Werbetreibende: Diese Regel gilt jetzt

Mediale Berichterstattung kann die Relevanz eines Unternehmens zeigen – die Logos der Medien wandern dann gern auf die eigenen Websites. Dabei muss allerdings einiges beachtet werden, wie jetzt ein Gericht urteilte.

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Das Oberlandesgericht Hamburg hat sich in einem Urteil mit der „Bekannt aus“-Floskel befasst. (Foto: eamesBot / Shutterstock)

Wie sollen eigentlich zwischen all den Angeboten im Internet die gefunden werden, die vertrauensvoll sind? Eine Floskel, die sofort für Vertrauen sorgt, ist„Bekannt aus“ – und dahinter klemmen verschiedene Logos meist bekannter Medien.

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Stella-Sophie Wojtczak
Stella-Sophie Wojtczak

Marketing-Redakteurin bei t3n, liebt das crossmediale Arbeiten und kann ihre Neugier in ihrem Job gut ausleben

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