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Leistungsschutzrecht: Kaum Einnahmen, aber 7,6 Millionen Euro Kosten

Das Leistungsschutzrecht sollte deutschen Verlegern Millionen einbringen. Doch bislang wurde kein einziger Euro ausgeschüttet. Die VG Media will an dem umstrittenen Gesetz festhalten.

Von Daniel Hüfner
3 Min. Lesezeit
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Das Leistungsschutzrecht wurde 2013 eingeführt. (Foto: dpa)

Als im Sommer 2013 das Leistungsschutzrecht in Kraft trat, erhofften sich die teilnehmenden Verlage endlich ein Stück von den riesigen Umsätzen, die Google online mit Werbung verdient. Das Gesetz sah eine Beteiligung an den Einnahmen von News-Aggregatoren und Suchmaschinen vor, die durch das Anzeigen kurzer Textausschnitte in den Trefferlisten erzielt werden. Bis heute ist in den Kassen der Verleger allerdings kein einziger Cent angekommen. Im Gegenteil.

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Laut dem jüngsten Geschäftsbericht der VG Media, welche die Rechte hunderter Verlage vertritt, wurden im vergangenen Jahr 708.000 Euro aus der Vergütung für die Nutzung des Leistungsschutzrechts erlöst. Für die Rechteinhaber auf den ersten Blick eine gute Nachricht. Immerhin wies die Verwertungsgesellschaft für das Jahr 2015 noch vergleichsweise mickrige Einnahmen in Höhe von 8.000 Euro aus. Grund zur Freude dürfte das Papier den beteiligten Verlegern aber nicht liefern.

Leistungsschutzrecht: Kosten steigen auf 7,6 Millionen Euro

Denn eine Ausschüttung der Mittel aus dem Topf wird es auch in diesem Jahr nicht geben. Schuld daran sind die zahlreichen Klagen rund um das Leistungsschutzrecht, für dessen Finanzierung die Verlage bisher noch eigenes Geld zuschießen müssen. Die Verwertungsgesellschaft beziffert die Höhe dieser „Kostenbeteiligungen“ in ihrem aktuellen Papier auf 1,86 Millionen Euro. Die Verleger zahlen also kräftig drauf.

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Das Leistungsschutzrecht soll Verlage an den Umsätzen beteiligen, die Google durch Werbung erzielt. (Foto: dpa)

Damit setzt sich ein Trend aus den Vorjahren fort. Schon im vergangenen Jahr berichtete irights.info über die miserable Zwischenbilanz des Leistungsschutzrechts. In den entsprechenden Jahresberichten für 2014 und 2015 wies die VG Media Einnahmen von jeweils 6.000 beziehungsweise 8.000 Euro aus. Insgesamt beliefen sich die Einnahmen aus drei Jahren auf 715.000 Euro. Dem gegenüber standen Kostenbeteiligungen seitens der Verlage in Höhe von jeweils 2,49 Millionen Euro (2014) und 3,33 Millionen Euro (2015). Zusammengefasst: Die Kosten zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechts betragen nun rund 7,6 Millionen Euro.

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„Einmalzahlung, die sich nicht wiederholen wird“

Der deutliche Anstieg der Einnahmen im vergangenen Jahr ist da für die Verleger nur ein schwacher Trost. Denn was nicht in dem Geschäftsbericht 2016 steht: 700.000 der insgesamt 708.000 Euro entfallen auf „eine Einmalzahlung, die sich so nicht wiederholen wird“, erfuhr t3n.de von einem Insider. Ihm zufolge stammt das Geld jedoch weder von Google oder Yahoo, sondern wohl von der Internetsuche von T-Online. Auf Nachfrage von t3n.de bestätigt ein Sprecher der VG Media nur eine grundsätzliche Vereinbarung mit der Deutschen Telekom über Lizenzzahlungen. Man bittet jedoch um Verständnis dafür, „dass über Umsätze aus Einzelverträgen zwischen der VG Media und Rechtenutzern darüber hinaus keine Auskünfte erteilt werden können.“

In der Vergangenheit konnte sich die Verwertungsgesellschaft mit der inzwischen vom Außenwerber Ströer betriebenen Suchmaschine nicht über die Lizenzierung des Leistungsschutzrechts einigen. Über ein entsprechendes Verfahren hatte im September 2014 der Medienjournalist Stefan Niggemeier berichtet. Die Einmalzahlung bezieht sich auf eine zeitweilige Darstellung von Textausschnitten in den Suchergebnissen von T-Online. Inzwischen tauchen betroffene Verlagsseiten gar nicht mehr in der Suche auf.

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Schlagabtausch vor Gericht

Was die für 2017 erwarteten Einnahmen durch das Leistungsschutzrecht anbelangt, gibt sich die VG Media optimistisch. „Die VG Media klagt auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Rechteinhaber. Hier gehen wir durchaus von dreistelligen Millionenbeträgen aus“, heißt es. Eine genaue Bezifferung sei jedoch schwer, da beispielsweise Google bisher keine Auskünfte über seine in Deutschland erwirtschafteten Umsätze mit der Suchmaschine offenlege.

Trotz der hohen Kosten für die Durchsetzung will die VG Media auch künftig am Leistungsschutzrecht festhalten. Die durch die Verwertungsgesellschaft vertretenen Verlage ließen keinen Zweifel daran erkennen, dass sie ihre Rechte durchsetzen wollten. „Solange sich ein Gesetz in der gerichtlichen Durchsetzung befindet, ist es auch nicht gescheitert“, teilt die VG Media mit.

Derzeit beschäftigt sich das Landgericht Berlin mit einer Klage von VG Media auf Schadensersatz und die Offenlegung von Google-Umsätzen in Deutschland. Das Urteil wird wird für den 9. Mai erwartet. Der Ausgang entscheidet auch darüber, ob die Verlage endlich erste Ausschüttungen bekommen, auf die sie seit Jahren hoffen.

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Mehr zum Thema: Günther Oettinger und das Leistungsschutzrecht: „Das ist ein Witz, oder?“

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Hochzeitsfotograf

Man hätte ja annehmen können, dass die Verantwortlichen daraus etwas gelernt hätten. Stattdessen kommen jetzt Uploadfilter. Auf das Fazit nach deren Einführung bin ich sehr gespannt..

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Markus

Unglaublich was da Ab geht. Ebenso was die Aktuelle Situation was die Auszahlung in der Corona Kriese betrifft.
Wo soll das alles nur hinführen.
Danke für den interessanten Bericht. Etwas älter aber immer noch sehr informativ

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