In Gelsenkirchen wird ab Samstag, dem 20. April, der Verleih von E-Scootern untersagt. Dies gab das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einer Mitteilung bekannt. Bis zu diesem Datum müssen alle E-Scooter von Verleihunternehmen aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden.
Private E-Scooter dürfen jedoch weiterhin in der Stadt genutzt werden. Der Entscheidung ging ein Rechtsstreit zwischen der Stadt und den E-Scooter-Verleihern voraus. Die Stadt forderte von den Verleihern die Identität der Nutzer mittels Ausweis oder Führerschein zu überprüfen, bevor diese die Scooter nutzen können.
Vertrag ist ausgelaufen
Die Stadt hat sich mit den Verleihern Bolt und Tier gestritten, schreibt die Rheinische Post. Sie berichtet, dass der Vertrag mit den Verleihern im März ausgelaufen ist. Für den neuen Vertrag forderte die Stadt die Identitätsprüfung, um die Sicherheit zu erhöhen und die Gefahren durch E-Scooter zu reduzieren.
Ziel sei es, Nutzer bei Missbrauch einfacher ausfindig machen und belangen zu können. Die Verleiher sind jedoch der Meinung, dass eine Registrierung mit Ausweis oder Führerschein die Sicherheit nicht verbessern würde.
Laut Martin Schulmann, dem Sprecher der Stadt Gelsenkirchen, werden die E-Roller oft missbräuchlich verwendet, einschließlich der Nutzung in Fußgängerzonen und auf Gehwegen, was bereits zu vielen schweren Unfällen geführt hat.
Noch gibt es Hoffnung für die Verleiher
Die Entscheidung, die E-Scooter in Gelsenkirchen zu entfernen, fiel im Eilverfahren. Das Hauptverfahren dazu ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Zudem besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen.
Ein solches Verfahren könnte jedoch Zeit in Anspruch nehmen. Daher werden die Scooter vorerst aus dem Stadtbild verschwinden, unabhängig davon, ob später noch Änderungen durch höhere Gerichtsentscheidungen erfolgen könnten.
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