Anzeige
Anzeige
News

Wegen eines falschen Bestellbuttons: Viele Onlinekäufe nicht rechtskräftig

Buttons wie „Mit Paypal zahlen“ finden sich in so gut wie jedem Onlineshop. Doch das kann zu Problemen führen: In manchen Fällen sorgt die Bezeichnung dafür, dass der Vertrag nicht wirksam ist.

1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Wird mit einem Klick auf einen der Buttons nicht die Zahlungsmethode ausgewählt, sondern der Kauf abgeschlossen, kommt kein gültiger Kaufvertrag zustande. (Foto: Tada Images / Shutterstock)

Der Bezahlbutton kann viele E‑Commmerce-Betreiber:innen zum Verhängnis werden. Wird im Internet mit einem Klick auf beispielsweise „Mit Paypal bezahlen“ der Kauf abgeschlossen, ist dieser Kauf nicht rechtskräftig. Trotzdem ist der Button noch überall präsent. Deswegen warnt nun ein Rechtsanwalt.

Anzeige
Anzeige

Grundlage ist ein Gesetz von 2014

Grundlage für die Unzulässigkeit der Buttons ist ein Gesetz aus dem Jahr 2014. Paragraf 312j des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt, wie bei einer Internetbestellung gegenüber Verbraucher:innen der Bestellablauf gestaltet werden muss. Ziel war damals das Verhindern von Abofallen – ein Vertragsabschluss sollte nicht nur mit einem Klick funktionieren. Obwohl diese Norm schon seit mittlerweile neun Jahren existiert, setzen sie viele Shopbetreiber:innen immer noch nicht um.

Dass der Paragraf auch genau diese Buttons betrifft, hat das Landgericht Hildesheim schon im März dieses Jahres bestätigt. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Laut Urteil muss Käufer:innen vollkommen klar sein, dass sie durch Anklicken dieses Buttons verpflichtend bezahlen müssen. Wird ein Kauf mit dem Button „Mit Paypal bezahlen“ oder „Mit Kreditkarte bezahlen“ abgeschlossen, ist das nicht der Fall. Kund:innen können denken, dass in diesem Fall nur die Bezahlmethode ausgewählt wird.

Anzeige
Anzeige

Betreiber:innen von Onlineshops müssen bei der Gestaltung ihres Check-outs aufpassen, ob ihre Buttons richtig benannt sind. Denn theoretisch sind alle mit einer falschen Buttonbezeichnung abgesendeten Bestellungen nicht rechtswirksam. Würde ein:e Käufer:in sich dann genau darüber beschweren, könnte es zu einem Rechtsstreit kommen, der nicht nur zeitaufwendig, sondern auch kostspielig ausfallen könnte.

Auch für Kund:innen kann ein nicht gültiger Kaufvertrag stressig werden, wenn sie denn das Produkt wirklich nicht wollen. Solltest auch du ein Produkt ohne gültigen Kaufvertrag erhalten haben, solltest du sofort den Onlineshop kontaktieren und schauen, ob du schon bezahlt hast. In der Regel ist aber das Gesetz auf deiner Seite.

Anzeige
Anzeige

PS5, Schrotflinten und Drogen: Wenn Amazon-Bestellungen nach hinten losgehen Quelle:

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
2 Kommentare
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Daniel

Selten so einen Quatsch gelesen. Wenn man auf einen Button mit z.B. „mit PayPal bezahlen“ klickt, öffnet sich in der Regel ein Checkout von PayPal oder Klarna. In deren letzten Step ist die „Buttonlösung“ dann korrekt umgesetzt und der Button korrekt benannt.

Antworten
Maurice

Schade das der Artikel nicht darauf ein geht was denn jetzt eine Zulässige Bezeichnung wäre, zum Beispiel „Kostenpflichtig Bestellen“ oder „Zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ außerdem hat der Author drei mal erwähnt das „Mit Paypal zahlen“ nicht reicht, gefühlt wiederholt sich dadurch der Text beim lesen.

Antworten

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige