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Bitcoins im E-Commerce: Eine Einführung für Online-Händler

Die Digitalwährung Bitcoin hält Einzug im Onlinehandel: Immer mehr Webdienste und Onlineshops akzeptieren das virtuelle Geld als Zahlungsmittel. Doch worauf gilt es zu achten? Und wie sieht die steuerrechtliche Betrachtung aus? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Von Lars Budde
4 Min. Lesezeit
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Auf den Kursanstieg der vergangenen Monate folgte in den letzten Tagen ein Sturzflug: Der aktuelle Wert eines Bitcoins beträgt rund 102 US-Dollar. Doch trotz der aktuellen Flaute ist kein Ende in Sicht. Und trotz medialer Spekulationen über das vemeintliche Schneeballsystem unterstützen zahlreiche Onlinehändler Bitcoins als Zahlungsmittel – dank verschiedener Bezahldienstleister und Erweiterungen ohne großen Mehraufwand.

Bitcoins im E-Commerce: Lohnt sich das? (Quelle: ulifunke.com / bitcoin.de)

Bitcoins im E-Commerce: Lohnt sich das? (Quelle: ulifunke.com / bitcoin.de)

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Um Online-Händlern hierzulande den Einstieg zu erleichtern, wollen wir wichtige rechtliche und steuerrechtliche Fragen klären sowie exemplarisch den Bezahldienstleister BitPay vorstellen. Über die folgenden Direktlinks gelangst du direkt zum entsprechenden Abschnitt dieses Artikels:

Ist das Zahlungsmittel Bitcoin legal?

Die Verwendung von Bitcoins als Zahlungsmittel ist legal. Rechtsanwalt Thomas Schwenke erklärt im Gespräch mit t3n: „Bitcoins sind lediglich ein Tauschmittel. Um es plastisch auszudrücken: Bitcoins dürfen als Gegenleistung genauso wie Glasperlen verwendet werden. Es wird bloß statt einer Perle ein Recht getauscht.“ Onlinehändler müssten allerdings mögliche Kursschwankungen zwischen der Bestellung und der Zahlung sowie im Falle eines Widerrufs beachten.

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Beispiel: Ein Onlineshop verlangt von einem Käufer für Produkt A einen Bitcoin. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt der Wert dieses Bitcoins bei 100 Euro. Der Käufer erhält die Ware und bezahlt. Ein anschließender Kursanstieg treibt den Preis eines Bitcoin auf 150 Euro. Im Rahmen eines Widerrufs forder der Käufer daraufhin seinen Bitcoin zurück. Hat der Händler den Bitcoin direkt nach Kaufabschluss in Euro gewechselt, macht er einen Verlust von 50 Euro.

Um diesem Problem zu entgehen, sollten Online-Händler die Bitcoin-Zahlung stets an einen Gegenwert in Euro koppeln. Muss der Kunde in einem Onlineshop „Bitcoins im Wert von 100 Euro“ zahlen, erhält er bei Widerruf die entsprechende Menge Bitcoins – unabhängig von etwaigen Kursschwankungen.

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Wie werden Bitcoins versteuert?

Die Versteuerung der Bitcoins entspricht dem Umgang mit einer Fremdwährung, so Oliver Flaskämpfer vom Bitcoin-Marktplatz Bitcoin.de. Rechtsanwalt Thomas Schwenke ergänzt: „Wird eine Ware im Wert von 119 Euro gegen Bitcoins mit demselben Wert verkauft, sind wie gehabt 19 Euro Umsatzsteuer (19 Prozent Steuersatz) und 100 Euro Betriebseinnahme auszuweisen. Sind die Bitcoins aufgrund von Kursschwankungen bei Zahlung tatsächlich nur 59,50 Euro wert, sind 9,50 Euro Umsatzsteuer und 50 Euro Betriebseinnahme zu versteuern.“ Hier ist demnach entscheidend, ob der Handelsgegenstand für „einen Bitcoin“ oder „Bitcoins im Wert von 119 Euro“ den Besitzer wechselt.

Beispiel: Ein Kunde bestellt Waren im Wert von einem Bitcoin, der Handelswert liegt zu diesem Zeitpunkt bei 119 Euro pro Bitcoin. Er erhält die Ware, zahlt aber erst drei Tage später. Der Handelswert eines Bitcoins ist währenddessen auf 59,50 Euro gefallen. Aufgrund der gesunkenen Einnahmen muss der Händler lediglich 9,50 Euro versteuern. Wird der Wert der Ware stattdessen mit einem Gegenwert in Euro versehen oder dieser Gegenwert direkt durch einen Dienstleister ausgezahlt, bleiben auch die Steuerausgaben gleich. Sie liegen in diesem Beispiel bei 19 Euro.

Zu diesen Angaben liegt allerdings noch keine rechtliche Forschung vor, betont Rechtsanwalt Schwenke.

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Wie können Onlinehändler Bitcoins mithilfe von BitPay nutzen?

Auf dem Markt der Zahlungsdienstleister sorgt vor allem das US-Unternehmen BitPay für Wirbel. Dessen Portfolio listet Kunden wie WordPress, aber auch den BUND. Mit über 5.000 angeschlossenen Händlern ist BitPay der größe Zahlungsdienstleister am Markt, bestätigt Oliver Flaskämper. Doch nicht in jedem Fall ist ein solcher Payment-Provider tatsächlich notwendig.

Bitcoins im E-Commerce: Der bekannteste Zahlungsdienstleister heißt Bitpay.

Bitcoins im E-Commerce: Der bekannteste Zahlungsdienstleister heißt Bitpay.

Wenn Online-Händler nicht den Gegenwert der Bitcoins, sondern Bitcoins selbst als Zahlungsmittel annehmen möchten, ist lediglich ein passendes Plugin notwendig. Die Zahlung erfolgt dann über Handelsplattformen wie beispielsweise Mt.Gox. Wollen Onlinehändler Bitcoins als Zahlungsmittel annehmen, aber den Gegenwert der Bitcoins in herkömmlichen Währungen vereinnahmen, müssen sie einen Dienstleister wie BitPay zwischenschalten, erklärt Oliver Flaskämper von Bitcoin.de. Der Payment-Provider übernimmt die Zahlungsabwicklung und den Umtausch gegen Gebühr.

Die Annahme der Digitalwährung aktiviert unter Umständen neue Käufergruppen, denn die Community tausch sich aus. Händler, die Bitcoins akzeptieren, werden in mehreren Listen erfasst. Um Wechselkursrisiken zu vermeiden, setzen viele Onlinehändler auf Zahlungsdienstleister wie Bitpay. Sie bieten ebenfalls Erweiterungen für bekannte Shoppingplattformen, tauschen Bitcoins gegen gängige Währungen und garantieren Sicherheit. Als Gegenleistung wird eine Gebühr fällig: Bei Auszahlung verlangt BitPay derzeit 0,99 Prozent.

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Diese Gebühren verrechnet Bitpay.

Diese Gebühren verrechnet Bitpay.

Die Auszahlung durch BitPay erfolgt täglich ab einer Summe von 20 Euro. Aktuelle Wechselkurse werden von drei Marktplätzen zusammengetragen, die Übersicht können Nutzer auf BitPay.com einsehen. Händlern stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um BitPay im eigenen Onlineshop einzusetzen. Der Aufwand hält sich in Grenzen, wenn lediglichlich einzelne Waren wie etwa ein eBook verkauft werden sollen. Die Einrichtung eines Plugins bedarf schon etwas mehr Aufwand, wie diese Übersicht zeigt. In beiden Fällen ist die Unterstützung eines geschulten Entwicklers gefragt. Wer bereits ähnliche Zahlungsdienstleister nutzt, wird das Prozedere kennen.

Weitere Informationen

  • Bitcoins: Eine digitale Währung auf dem Vormarsch – t3n News
  • BitPay: Das PayPal für Bitcoins sichert sich 510.000 US-Dollar Kapital – t3n News
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Bitcoin

Es ist dringend notwendig das die Grundidee des Bitcoins verwirklicht wird. Das Internet braucht eine Onlinewährung. Natürlich eignet sich der Bitcoin auch als Spekulationsobjekt.

Z.b. auf der deutschen Handelsplattform https://www.bitcoin.de/r/sk64hv kann der Kurs in Euro und Dollar eingesehen und dort auch Euros in Bitcoins getauscht werden.

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