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Eingabefehler in Online-Portal: Falsches Ehepaar geschieden

Aufgrund eines Eingabefehlers ist in Großbritannien ein Ehepaar fälschlicherweise geschieden worden. Der zuständige Richter winkte die Scheidung letztlich durch, obwohl wegen des Fehlers die Aufhebung beantragt worden war.

2 Min.
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Ehepaar wegen eines Fehlers fälschlicherweise geschieden. (Foto: Shutterstock/Elnur)

Ayesha Vardag gilt als Großbritanniens beste Scheidungsanwältin. Auf alle Fälle dürfte sie eine der teuersten sein. Denn ihre Anwaltskanzlei Vardags hat sich auf die rechtlichen Anliegen der High-Society spezialisiert.

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Fehler in Anwaltskanzlei

Umso peinlicher dürfte daher der Fehler sein, der in ihrer Kanzlei passiert und durch ein entsprechendes Gerichtsverfahren ans Licht der Öffentlichkeit geraten ist. Das Ergebnis war, dass das falsche Ehepaar geschieden wurde.

Anfang Oktober 2023 hatte ein:e Vardags-Mitarbeiter:in den endgültigen Antrag auf eine Scheidung beim Online-Scheidungsportal des britischen HM Courts and Tribunals Service eingereicht. Wie sich herausstellte, war dabei die falsche Akte ausgewählt worden, wie die BBC berichtet.

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Nach 21 Jahren Ehe in 21 Minuten geschieden

Der Antrag ging daher für ein in den Gerichtsakten als Herr und Frau Williams bezeichnetes Ehepaar raus – 21 Minuten später war die Scheidung dann durch. Zuvor war das Paar 21 Jahre lang verheiratet gewesen.

Bei Vardags wurde man wenige Tage nach Einreichung des Antrags auf den Fehler aufmerksam und beantragte die Aufhebung der Scheidung. Der zuständige Richter wies den Antrag allerdings ab. Die Scheidung blieb bestehen.

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Die fehlende Zustimmung des Ehepaars sei kein Grund für eine Aufhebung der Scheidungsentscheidung. Schließlich sei die Anwaltskanzlei befugt gewesen, den entsprechenden Antrag im Namen ihrer Mandant:innen zu stellen, hieß es unter anderem in der Urteilsbegründung.

Richter: Interesse an Endgültigkeit der Entscheidung

Und: Es gebe ein starkes Interesse der öffentlichen Ordnung, die Gewissheit und Endgültigkeit zu respektieren, die sich aus einer endgültigen Scheidungsanordnung ergebe, so der Richter. An dem dadurch festgelegten Status quo müsse festgehalten werden.

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Büroalltag: Tweets, die den täglichen Wahnsinn offenbaren Quelle: Vaobullan-Shutterstock / Twitter

Die betroffene Kanzleichefin Vardag sah das naturgemäß anders und in dem Urteil eine „schlechte Entscheidung“. Eine Scheidung sollte nicht aufgrund eines Fehlers vollzogen werden. Vielmehr müsse eine Absicht dahinterstecken.

Scheidungsabsicht wohl aber vorhanden

So ganz ohne Scheidungsabsicht dürfte aber auch das Ehepaar Williams nicht gewesen sein. Den Gerichtsdokumenten nach hatte Frau Williams im Januar 2023 bei der Kanzlei Vardags die Scheidung eingereicht. Ob sie von dieser Absicht mittlerweile abgerückt war, ist allerdings nicht bekannt.

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