Internetrecht Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer

Thomas Schwenke, 08.12.2009 - 08:03 | 47 Kommentare |
168 tweets  tweet this!
 |  Teilen

„Nutzloser Schwachsinn“, ist eine häufige Antwort auf die Frage nach dem Sinn von Disclaimern. Das steht jedoch im kompletten Gegensatz zu deren Präsenz im Internet. Fast jede Website hat einen Disclaimer und auch vor E-Mails machen sie nicht halt. Kann das alles Unsinn sein? Die Antwort lautet: Jein! Und um diese eindeutige Aussage zu begründen, wird der Beitrag auf die häufigsten Disclaimer und die mit ihnen verbundenen Irrtümer eingehen.

1. Was ist ein Disclaimer?

Bevor über Disclaimer diskutiert wird, sollte geklärt werden, was ein Disclaimer ist. Der Begriff „Disclaimer“ kommt aus dem Englischen und bedeutet soviel wie „etwas abstreiten“ oder salopp gesagt: „Dafür bin ich nicht verantwortlich“. An sich hält auch die deutsche Sprache einen entsprechenden Begriff parat, aber „Freizeichnungsklausel“ klingt ungleich komplizierter.

Zudem wird der Begriff heute weit über seine ursprüngliche Bedeutung verwendet und lässt sich daher besser mit „Kleingedrucktes“ beschreiben. So werden auch „Vertraulichkeitsklauseln“ in E-Mails oder Hinweise zum Urheberrecht als Disclaimer bezeichnet. Und daher kann die Frage, ob Disclaimer sinnvoll sind, nicht pauschal beantwortet werden. Stattdessen muss jeder Disclaimer einzeln betrachtet werden.

2. Disclaimer sind ein schlecht sitzender US-Import

Ein Grund, warum Disclaimer einen so schlechten Ruf in Deutschland haben, liegt in deren Ursprung. Sie sind ein Import aus dem angloamerikanischen Recht, der zum deutschen Recht nicht richtig passt. Das angloamerikanische Recht setzt traditionell weniger auf geschriebenes Gesetz als auf private Regelungen zwischen einzelnen Personen.

Dagegen ist bei uns die Haftung, also die rechtliche Verantwortung, hauptsächlich durch strenge Gesetze geregelt. Und deren Bestimmungen, wer wann haftet oder nicht, lassen sich nur in Ausnahmefällen per Disclaimer ändern. Dazu ist schon ein Vertrag notwendig, mit dem beide Vertragsparteien einverstanden sind. Dazu mehr bei Punkt Nummer 3 und 13.

3. Bei Rechtsverletzungen hilft kein Disclaimer

Eine tatsächlich begangene Rechtsverletzung kann durch einen Disclaimer nicht nach dem Motto „Ich will sie nicht beleidigen, Sie Idiot“ ausgeschlossen werden. Man kann daher noch soviel schreiben, dass man für die Links zu anderen Seiten nicht haftet oder sich die Meinungen der Blogkommentatoren nicht zu eigen machen. Wenn man trotzdem wissentlich auf eine Bombenbauanleitung verlinkt oder im Blog dem Kommentator zu einer pointierten Beleidigung gratuliert, dann haftet man hierfür trotz Disclaimer.

4. Disclaimer sind oft lächerlich und schaden der Internetkultur

Doch auch wenn sie manchmal angebracht sind, sind die meisten Disclaimer schlichtweg falsch oder verbreiten ein trügerisches Gefühl der Sicherheit. Einige dieser Exemplare sind so krude und paranoid, dass sich der Vergleich mit Hüten aus Aluminiumfolie zum Schutz gegen kosmische Strahlung aufdrängt (hinter dem Link www.angstklauseln.de eröffnet sich ein Sammelsurium von Klauseln mit hohem Unterhaltungswert).

Doch auch eine lächerliche Mode kann zu einem Zwang werden, wenn sie von allen als gegeben akzeptiert wird. Und tatsächlich: Wer sich im Internet umschaut, der könnte meinen, umfangreiche Disclaimer seien eine Pflicht. Und daher greifen die vielen zusammenkopierten, oft falschen Disclaimer um sich und täuschen eine Rechtslage vor, die gar nicht existiert. Mit dem Musterbeispiel eines solchen irreführenden Disclaimers geht es hier weiter.

» weiterlesen

1 2 3 4

Beitrag mit anderen teilen:

  • Twitter
  • Facebook
  • FriendFeed
  • t3n Social News
  • del.icio.us
  • MisterWong.DE
  • Digg
  • Identi.ca
  • Technorati
  • RSS
  • E-mail this story to a friend!

47 Antworten zu “Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer”

  1. #1 Alex Stengelin

    Vielen Dank!

    Von den einigen Sachen hatte ich schon gehört, aber nicht, wie man sie richtig macht! Klasse! Sehr informativ!

  2. #2 ((( rebell.tv ))) blog - RT @netzpolitik: RT @yeebase_t3n: Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, abr doch fast – 21 Fktn übr Disclaimr http://bit.ly/6awVkh

    [...] 21 Fktn übr Disclaimr http://bit.ly/6awVkh sender: > culturalstudies | | von sms um 10:07 thomas schwenke sammelte 21 fakten | via netzpolitik | tp hat grad kürzlich unsere rechtshinweis ergänzt. dabei habe [...]

  3. #3 TwittLink - Your headlines on Twitter

    [...] Tweets about this great post on TwittLink.com [...]

  4. #4 Disclaimer: Wirkungslos oder nicht?

    [...] Kommentator zu einer pointierten Beleidigung gratuliert, dann haftet man hierfür trotz Disclaimer. „Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer” von Thom... Telemedicus zu Geschäftsgeheimnis-Disclaimern. Simon Möller in Internet & [...]

  5. #5 21 Fakten über Disclaimer : netzpolitik.org

    [...] T3N gibt es “21 Fakten über Disclaimer”. „Nutzloser Schwachsinn“, ist eine häufige Antwort auf die Frage nach dem Sinn von [...]

  6. #6 Impressum überarbeitet – Orkpiraten

    [...] ich gerade den sehr auf­schluß­rei­chen und inter­es­san­ten Arti­kel über Dis­clai­mer gele­sen hatte, bin ich noch­mal mein eige­nes Impres­sum durch­ge­gan­gen. Schaut so aus, [...]

  7. #7 Jens

    Auf welche Gesetzeslage verweist denn "Eltern haften für ihre Kinder"?

  8. #8 disclaimer

    gab es schon alles vor >7 Jahren:
    http://www.dominik-boecker.de/email/disclaimer/ueberlegungen.html

    nichts neues in den Intertubes ...

  9. #9 Stefan

    Kann ich diesen Artikel also als Rechtsberatung auffassen? ;-)

    Ernsthaft: Danke für die schöne Übersicht. Als Webdesigner weiß komme ich oft in die Situation einem Kunden das Für und Gegen von Disclaimern zu erklären. Mit Ihrem Artikel habe ich jetzt eine hübsche Checkliste dafür.

  10. #10 disclaimer

    @Jens: auf volkstümliche Rechtsirrtümer. Siehe http://www.jurawiki.de/VRI/Haftung

    Kurz: solche Schilder sind generell vorwiegend Schwachfug. Die Kinder haften nur >7Jahren und nur nach Einsichtsfähigkeit. Eltern haften maximal für Verletzung der Aufsichtspflicht - die aber selten nachzuweisen sein dürfte, da 24/7-Überwachung nicht erwartet wird.

  11. #11 indi

    eure "x fakten über ..."-serie ist toll! diese folge auch wieder! lob!

  12. #12 Advisign – Recht und Webdesign » Blog Archiv » Ein “schwachsinniger” Artikel über Disclaimer und Einführung ins Markenrecht

    [...] etwas launiges zu schreiben und so ist in Zusammenarbeit mit Kollegen Dramburg der Beitrag “Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer” entstanden, der gerade im Online-Magazin t3n erschienen ist. Wer sich also fragt, ob die [...]

  13. #13 mds

    Gibt's auch eine Version im Volltext ohne Klickstrecke?

  14. #14 Thomas Scholz

    Schließe mich mds an. Gibt es eine Internetversion auf einer Seite, die man verlinken kann?

  15. #15 luDa

    Schöne Zusammenfassung und Information, nur leider ganz am Ende

    "... verweisen lediglich auf die Gesetzeslage (wie z.B. „Eltern haften für ihre Kinder“)"

    ein Fehlgriff in die Gerüchteküche die mit dem ganzen Beitrag ja eigentlich bekämpft werden soll.

  16. #16 » LINKLOAD vom 08.12.2009 [UPLOAD Blog]

    [...] will. Geht das eigentlich? Meistens nicht und manchmal kann das sogar eine Abmahnung einbringen, schreibt Rechtsanwalt Thomas Schwenke auf t3n. Er hat 21 Fakten zu Disclaimern [...]

  17. #17 gerd

    jaja, mit Disclaimern kann man sich schon ziemlich lächerlich machen: http://www.flickr.com/photos/guukaa/3384784179/

  18. #18 Felix Nagel

    Danke, perfekt um sich das tausendfach Mund fusselig reden zu ersparen. Obendrein waren da ein paar Sachen dabei die mir nicht _so_ klar waren.

  19. #19 Lesetipps für den 9. Dezember | Blogpiloten.de - das Beste aus Blogs, Videos, Musik und Web 2.0

    [...] Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast: Was muss in einen Disclaimer auf einer Werbsite, was nicht. t3n hat 21 Fakten über Disclaimer in diesem nützlichen beitrag zusammengetragen. [...]

  20. #20 josudia · brainoutsourcing

    [...] http://t3n.de/news/internetrecht-disclaimer-262512/comment-page-1/ [...]

  21. #21 Michael Vieten

    Vielen Dank für diesen Beitrag. Disclaimer habe ich schon immer skeptisch betrachtet und bisher keinen verwendet. Ich denke, es wird grundsätzlich auch immer dann schwierig, wenn etwas einseitig vereinbart werden soll.

  22. #22 21 Fakten über Disclaimer – Warum nicht alles Schwachsinn ist, aber doch fast

    [...] Hier gehts zum Artikel >>> [...]

  23. #23 đª]V[ªX » Links 2009-12-09

    [...] t3n: 21 Fakten über Disclaimer [...]

  24. #24 Wolf-Dieter

    Zu 12. „Juristen ist der Zutritt untersagt“ -- die Einschränkung ist doppelt daneben. Eine Seite im Netz ist eine Veröffentlichung und bietet keinerlei Handhabe, um bestimmten Menschen die Lektüre zu verbieten.

  25. #25 21 Fakten über Disclaimer | Webmaster, Security und Technik Blog

    [...] Schwenke schreibt auf t3n zum Themengebiet Internetrecht. Diesmal hat er einen Artikel über die allseits bekannten Disclaimer veröffentlicht. Dieser US-Import soll Webseitenbetreiber vor bösen Abmahnungen schützen. Das [...]

  26. #26 Dobschat » Links am 9. Dezember 2009

    [...] in anderen Berufen muss man – fast immer – Ahnung von seinem Job haben…Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer... – Sollte jeder lesen, der sich überlegt einen Disclaimer welcher Art auch immer wohin [...]

  27. #27 Die Sache mit den Mail-Disclaimern « AIXhibit Internetagentur Blog

    [...] Effekt erzielen können. Thomas Schwenke hat dies unter Punkt 8 seines Artikels “Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer” trefflich [...]

  28. #28 Markus Möller

    Sehr hilfreicher Beitrag. Vielen Dank dafür.

  29. #29 Kai

    und verweisen lediglich auf die Gesetzeslage (wie z.B. „Eltern haften für ihre Kinder“).

    Das war der beste Witz und führt den Text quasi ad adsurdum.

    Laut Gesetz haftet niemand für andere, nur für eigenes Fehlverhalten. In diesem Falle höchstens für die Missachtung der Aufsichtspflicht.

  30. #30 21 Fakten

    [...] [...]

  31. #31 Disclaimer. Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch vieles - Ein Blog für Rödermark

    [...] Zudem wird der Begriff heute weit über seine ursprüngliche Bedeutung verwendet……. weiterlesen [...]

  32. #32 Sauna

    Ich frage mich, welcher völlig ahnungslose Richter einen Webseitenbetreiber wegen Links verurteilt, welche zu illegalem Content führen.Schliesslich ist das ganze Internet, und somit jede einzelne Seite irgendwie miteinander verlinkt.

  33. #33 Disclaimer « stohl.de

    [...] [...]

  34. #34 Uwe

    Ich sag nur: "Fitze, fatze, Hühnerkacke.".

  35. #35 Quatsch mit Soße (11.12.09) | Qlog

    [...] Mythos Internet-Disclaimer [...]

  36. #36 Tagebuch 2.0 (beta) » Blog Archive » Linksammlung vom 8. Dezember bis 11. Dezember

    [...] Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer... – (articles disclaimer impressum internetrecht ) [...]

  37. #37 pseudo disclaimed

    Nicht alles ist Sinnlos da es danach aussehend ist,disclaimer sind Fehlleitungslinks od.ähnlich den Quarantäneordnern für Viren,Trojaner,nur halt für juristisch Unklare Behauptungen od Tatsachen auslegungen die werden darin geparkt

  38. #38 Protokoll vom 12. Dezember 2009beiTrackback

    [...] Alles Schwachsinn? Rechtsanwalt Thomas Schwenke über (Un)Sinn in Disclaimern [...]

  39. #39 TRB 158: VZ, Facebook, Blumenladen, Disclaimer, SashbeiTrackback

    [...] 18:21 Sachar Riwoj will einen Berliner Blumenladen retten 30:47 Rechtsanwalt Thomas Schwenke über (Un)Sinn in Disclaimern 36:20 Blogger privat: [...]

  40. #40 Gedankenblasen » Blog Archiv » Ein Sack voll Links - 14.12.2009

    [...] Rechtsanwalt Thomas Schwenke zum Thema Disclaimer: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer [...]

  41. #41 Ich ein einen Disclaimer auf meiner Website? | Fortbildung Wagnerwagner

    [...] Hier hat das immer wieder informative Magazin t3n einige Fakten und Mythen über Disclaimer auf Websites begutachtet und bewertet. Das meiste davon ist, wie zu erwarten war, Bullshit und völlig unnötig. Trotzdem ein sehr hilfreicher Artikel, falls man für Websites verantwortlich ist. Wenn man sicher gehen möchte, empfehlen wir wie immer einen Experten zu fragen. An dieser Stelle lege ich für unseren Medienrechtsanwalt Michael Stefan die Hand ins Feuer. Ein herzhaft unrechtsanwaltlicher Anwalt. [...]

  42. #42 Nutzloses Wissen « Der LOLator

    [...] Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 … [...]

  43. #43 Was bringen Disclaimer in eMails und Webseiten? | Sebastian Dramburg

    [...] einem ausführlicheren Beitrag hat der Anwaltskollege Thomas Schwenke auf dem Webportal t3n.de nun weitere Disclaimer untersucht und deren Wirkung mit anschaulichen Beispielen untersucht. [...]

  44. #44 Bookmarks von 02-12-2009 bis 25-01-2010 | News Navigators gebloggt

    [...] Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer „Nutzloser Schwachsinn“, ist eine häufige Antwort auf die Frage nach dem Sinn von Disclaimern. Das steht jedoch im kompletten Gegensatz zu deren Präsenz im Internet. Fast jede Website hat einen Disclaimer und auch vor E-Mails machen sie nic [...]

  45. #45 21 Fakten über Disclaimer « augenschoner, ein Blog

    [...] Schwenke berichtet im t3n-Magazin t3n.de von allerlei populären Irrtumern rund um die beliebtesten Disclaimer. Und er erklärt, wie man es [...]

  46. #46 f2 » Disclaimer – Sinnloser E-Mail-Anhang

    [...] Disclaimer: Unnötiger Ballast für E-Mails (heise online) - Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer (t3n.de) - Angstklauseln in E-Mails Categories: Web Tags: Comments (0) Trackbacks (0) [...]

  47. #47 In einem Wort « Erich sieht

    [...] In einem Wort Angstklausel (via) [...]

168 Tweets:

  • Möchten Sie auch hier erscheinen? Dann hier Re-Tweeten

Du hast eine Ergänzung oder Frage zum Artikel? Teile sie jetzt mit!

Banner jetzt buchen »

Featured Event

webhostingday, Hürth

webhostingday, Hürth

17. - 19. März 2010
Weltgrößter Webhosting Event.

News abonnieren

Abonnieren Sie unseren Newsletter, den RSS-Feed oder folgen Sie uns auf Twitter.

Aktueller Artikel: Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer