„Nutzloser Schwachsinn“, ist eine häufige Antwort auf die Frage nach dem Sinn von Disclaimern. Das steht jedoch im kompletten Gegensatz zu deren Präsenz im Internet. Fast jede Website hat einen Disclaimer und auch vor E-Mails machen sie nicht halt. Kann das alles Unsinn sein? Die Antwort lautet: Jein! Und um diese eindeutige Aussage zu begründen, wird der Beitrag auf die häufigsten Disclaimer und die mit ihnen verbundenen Irrtümer eingehen.
1. Was ist ein Disclaimer?
Bevor über Disclaimer diskutiert wird, sollte geklärt werden, was ein Disclaimer ist. Der Begriff „Disclaimer“ kommt aus dem Englischen und bedeutet soviel wie „etwas abstreiten“ oder salopp gesagt: „Dafür bin ich nicht verantwortlich“. An sich hält auch die deutsche Sprache einen entsprechenden Begriff parat, aber „Freizeichnungsklausel“ klingt ungleich komplizierter.
Zudem wird der Begriff heute weit über seine ursprüngliche Bedeutung verwendet und lässt sich daher besser mit „Kleingedrucktes“ beschreiben. So werden auch „Vertraulichkeitsklauseln“ in E-Mails oder Hinweise zum Urheberrecht als Disclaimer bezeichnet. Und daher kann die Frage, ob Disclaimer sinnvoll sind, nicht pauschal beantwortet werden. Stattdessen muss jeder Disclaimer einzeln betrachtet werden.
2. Disclaimer sind ein schlecht sitzender US-Import
Ein Grund, warum Disclaimer einen so schlechten Ruf in Deutschland haben, liegt in deren Ursprung. Sie sind ein Import aus dem angloamerikanischen Recht, der zum deutschen Recht nicht richtig passt. Das angloamerikanische Recht setzt traditionell weniger auf geschriebenes Gesetz als auf private Regelungen zwischen einzelnen Personen.
Dagegen ist bei uns die Haftung, also die rechtliche Verantwortung, hauptsächlich durch strenge Gesetze geregelt. Und deren Bestimmungen, wer wann haftet oder nicht, lassen sich nur in Ausnahmefällen per Disclaimer ändern. Dazu ist schon ein Vertrag notwendig, mit dem beide Vertragsparteien einverstanden sind. Dazu mehr bei Punkt Nummer 3 und 13.
3. Bei Rechtsverletzungen hilft kein Disclaimer
Eine tatsächlich begangene Rechtsverletzung kann durch einen Disclaimer nicht nach dem Motto „Ich will sie nicht beleidigen, Sie Idiot“ ausgeschlossen werden. Man kann daher noch soviel schreiben, dass man für die Links zu anderen Seiten nicht haftet oder sich die Meinungen der Blogkommentatoren nicht zu eigen machen. Wenn man trotzdem wissentlich auf eine Bombenbauanleitung verlinkt oder im Blog dem Kommentator zu einer pointierten Beleidigung gratuliert, dann haftet man hierfür trotz Disclaimer.
4. Disclaimer sind oft lächerlich und schaden der Internetkultur
Doch auch wenn sie manchmal angebracht sind, sind die meisten Disclaimer schlichtweg falsch oder verbreiten ein trügerisches Gefühl der Sicherheit. Einige dieser Exemplare sind so krude und paranoid, dass sich der Vergleich mit Hüten aus Aluminiumfolie zum Schutz gegen kosmische Strahlung aufdrängt (hinter dem Link www.angstklauseln.de eröffnet sich ein Sammelsurium von Klauseln mit hohem Unterhaltungswert).
Doch auch eine lächerliche Mode kann zu einem Zwang werden, wenn sie von allen als gegeben akzeptiert wird. Und tatsächlich: Wer sich im Internet umschaut, der könnte meinen, umfangreiche Disclaimer seien eine Pflicht. Und daher greifen die vielen zusammenkopierten, oft falschen Disclaimer um sich und täuschen eine Rechtslage vor, die gar nicht existiert. Mit dem Musterbeispiel eines solchen irreführenden Disclaimers geht es hier weiter.

















Von den einigen Sachen hatte ich schon gehört, aber nicht, wie man sie richtig macht! Klasse! Sehr informativ!
[...] 21 Fktn übr Disclaimr http://bit.ly/6awVkh sender: > culturalstudies | | von sms um 10:07 thomas schwenke sammelte 21 fakten | via netzpolitik | tp hat grad kürzlich unsere rechtshinweis ergänzt. dabei habe [...]
[...] Tweets about this great post on TwittLink.com [...]
[...] Kommentator zu einer pointierten Beleidigung gratuliert, dann haftet man hierfür trotz Disclaimer. „Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer” von Thom... Telemedicus zu Geschäftsgeheimnis-Disclaimern. Simon Möller in Internet & [...]
[...] T3N gibt es “21 Fakten über Disclaimer”. „Nutzloser Schwachsinn“, ist eine häufige Antwort auf die Frage nach dem Sinn von [...]
[...] ich gerade den sehr aufschlußreichen und interessanten Artikel über Disclaimer gelesen hatte, bin ich nochmal mein eigenes Impressum durchgegangen. Schaut so aus, [...]
http://www.dominik-boecker.de/email/disclaimer/ueberlegungen.html
nichts neues in den Intertubes ...
Ernsthaft: Danke für die schöne Übersicht. Als Webdesigner weiß komme ich oft in die Situation einem Kunden das Für und Gegen von Disclaimern zu erklären. Mit Ihrem Artikel habe ich jetzt eine hübsche Checkliste dafür.
Kurz: solche Schilder sind generell vorwiegend Schwachfug. Die Kinder haften nur >7Jahren und nur nach Einsichtsfähigkeit. Eltern haften maximal für Verletzung der Aufsichtspflicht - die aber selten nachzuweisen sein dürfte, da 24/7-Überwachung nicht erwartet wird.
[...] etwas launiges zu schreiben und so ist in Zusammenarbeit mit Kollegen Dramburg der Beitrag “Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer” entstanden, der gerade im Online-Magazin t3n erschienen ist. Wer sich also fragt, ob die [...]
"... verweisen lediglich auf die Gesetzeslage (wie z.B. „Eltern haften für ihre Kinder“)"
ein Fehlgriff in die Gerüchteküche die mit dem ganzen Beitrag ja eigentlich bekämpft werden soll.
[...] will. Geht das eigentlich? Meistens nicht und manchmal kann das sogar eine Abmahnung einbringen, schreibt Rechtsanwalt Thomas Schwenke auf t3n. Er hat 21 Fakten zu Disclaimern [...]
[...] Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast: Was muss in einen Disclaimer auf einer Werbsite, was nicht. t3n hat 21 Fakten über Disclaimer in diesem nützlichen beitrag zusammengetragen. [...]
[...] http://t3n.de/news/internetrecht-disclaimer-262512/comment-page-1/ [...]
[...] Hier gehts zum Artikel >>> [...]
[...] t3n: 21 Fakten über Disclaimer [...]
[...] Schwenke schreibt auf t3n zum Themengebiet Internetrecht. Diesmal hat er einen Artikel über die allseits bekannten Disclaimer veröffentlicht. Dieser US-Import soll Webseitenbetreiber vor bösen Abmahnungen schützen. Das [...]
[...] in anderen Berufen muss man – fast immer – Ahnung von seinem Job haben…Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer... – Sollte jeder lesen, der sich überlegt einen Disclaimer welcher Art auch immer wohin [...]
[...] Effekt erzielen können. Thomas Schwenke hat dies unter Punkt 8 seines Artikels “Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer” trefflich [...]
Das war der beste Witz und führt den Text quasi ad adsurdum.
Laut Gesetz haftet niemand für andere, nur für eigenes Fehlverhalten. In diesem Falle höchstens für die Missachtung der Aufsichtspflicht.
[...] [...]
[...] Zudem wird der Begriff heute weit über seine ursprüngliche Bedeutung verwendet……. weiterlesen [...]
[...] [...]
[...] Mythos Internet-Disclaimer [...]
[...] Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer... – (articles disclaimer impressum internetrecht ) [...]
[...] Alles Schwachsinn? Rechtsanwalt Thomas Schwenke über (Un)Sinn in Disclaimern [...]
[...] 18:21 Sachar Riwoj will einen Berliner Blumenladen retten 30:47 Rechtsanwalt Thomas Schwenke über (Un)Sinn in Disclaimern 36:20 Blogger privat: [...]
[...] Rechtsanwalt Thomas Schwenke zum Thema Disclaimer: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer [...]
[...] Hier hat das immer wieder informative Magazin t3n einige Fakten und Mythen über Disclaimer auf Websites begutachtet und bewertet. Das meiste davon ist, wie zu erwarten war, Bullshit und völlig unnötig. Trotzdem ein sehr hilfreicher Artikel, falls man für Websites verantwortlich ist. Wenn man sicher gehen möchte, empfehlen wir wie immer einen Experten zu fragen. An dieser Stelle lege ich für unseren Medienrechtsanwalt Michael Stefan die Hand ins Feuer. Ein herzhaft unrechtsanwaltlicher Anwalt. [...]
[...] Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 … [...]
[...] einem ausführlicheren Beitrag hat der Anwaltskollege Thomas Schwenke auf dem Webportal t3n.de nun weitere Disclaimer untersucht und deren Wirkung mit anschaulichen Beispielen untersucht. [...]
[...] Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer „Nutzloser Schwachsinn“, ist eine häufige Antwort auf die Frage nach dem Sinn von Disclaimern. Das steht jedoch im kompletten Gegensatz zu deren Präsenz im Internet. Fast jede Website hat einen Disclaimer und auch vor E-Mails machen sie nic [...]
[...] Schwenke berichtet im t3n-Magazin t3n.de von allerlei populären Irrtumern rund um die beliebtesten Disclaimer. Und er erklärt, wie man es [...]
[...] Disclaimer: Unnötiger Ballast für E-Mails (heise online) - Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer (t3n.de) - Angstklauseln in E-Mails Categories: Web Tags: Comments (0) Trackbacks (0) [...]
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