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Kündigung wegen Facebook-Hetze: „Das ist meine private Meinung!“ hat auch Grenzen

Facebook-Hetze kann für Nutzer nicht nur strafrechtliche Folgen haben – immer häufiger verlieren sie auch ihren Job.

3 Min. Lesezeit
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Was eine Person in sozialen Netzwerken treibt, ist ihre Privatsache. Die im Grundgesetz festgehaltene Meinungsfreiheit schützt die Menschen, auch zulässige politische Ansichten kundzutun. Dennoch liest man derzeit an vielen Stellen, dass Angestellte von ihren Arbeitgebern gekündigt wurden, weil sie sich beispielsweise gegen Flüchtlinge ausgesprochen haben. Das sollte jedoch nicht wirklich verwundern, denn der Ausspruch „das ist meine private Meinung!“ hat auch Grenzen – vor allem dann, wenn offenkundig gegen Menschen gehetzt wird.

Facebook-Hetze kann Mitarbeitern den Job kosten

Kündigung wegen Social-Media-Kommentare: Diesem syrischen Mädchen wurde von einem ehemaligen Porsche-Lehrling der Flammenwerfer an den Hals gewünscht. (Freiwillige Feuerwehr Feldkirchen / Martin Peneder)

Kündigung wegen Facebook-Hetze: Diesem syrischen Mädchen wurde der Flammenwerfer an den Hals gewünscht. (Freiwillige Feuerwehr Feldkirchen / Martin Peneder)

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Anfang der Woche wurde beispielsweise eine AWO-Mitarbeiterin entlassen. Die Frau postete am Wochenende: „Irgendwann wird es eh so kommen, dass man Hinz und Kunz aufnehmen muss. Dank meiner medizinischen Ausbildung wird bei mir keiner überleben.“ Ein anderer Fall, der kürzlich für Aufregung sorgte, war der um einen Porsche-Azubi. Unter einem Foto, das ein asylsuchendes Mädchen unter einer Sprühdusche zeigt, schrieb der 17-Jährige: „Flammenwerfer währe (sic!) da die bessere Lösung.“ Beide Fälle hatten schwerwiegende Konsequenzen für die Arbeitnehmer und kosteten ihnen den Job.

Man kann davon ausgehen, dass beide Formulierungen im Falle einer Strafanzeige auch juristische Folgen haben dürften. Doch davon abgesehen, hat auch der Arbeitgeber hier das Recht tätig zu werden. Sobald der nämlich durch die Äußerungen in ein schlechtes Licht gerückt wird, kann er eigene Schritte einleiten. Die Grundlage dafür findet sich in den bestehenden Nebenpflichten des Arbeitnehmers, genauer gesagt, in der vertraglich festgehaltenen Treuepflicht. Im § 241 II BGB wird unter anderem festgelegt, dass Arbeitnehmer ruf- und kreditschädigende Mitteilungen zu unterlassen haben.

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Da beide Beschäftigten auf ihrem Facebook-Profil ihren Arbeitgeber angegeben haben, stellten die Äußerungen einen Bezug zum Unternehmen dar und das muss der Arbeitgeber keinesfalls hinnehmen – schon gar nicht, wenn die Inhalte strafrechtlich relevant sind.

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Arbeitnehmer dürfen nicht gegen ihre Treuepflicht verstoßen

Derartige Hetze überflutet derzeit Facebook. Der Verfasserin kostete der Kommentar jetzt ihren Job. (Screenshot: Facebook)

Derartige Hetze überflutet derzeit Facebook. Der Verfasserin kostete der Kommentar jetzt ihren Job. (Screenshot: Facebook)

Dass die zitierte Treuepflicht in beiden Fällen verletzt wurde, haben auch die Sprecher der jeweiligen Unternehmen als Kündigungsgrund vorangestellt. So gab AWO-Sprecher Dirk Gersdorf öffentlich bekannt: „Das ist juristisch die Ankündigung einer Straftat und für uns und einer Mitarbeiterin in der Altenpflege nicht zu tolerieren.“ Der Arbeitgeber wirbt öffentlich damit, dass Solidarität und Toleranz die bestehenden Werte des Vereins bilden. Zudem werden in der Alten-, Jugend- und Sozialhilfe unter anderem mehr als 60 Kindergärten und 45 Alten- und Pflegeheime betrieben. Das öffentliche Vertrauen in die Hilfskräfte der Einrichtungen, kann durch derartige Aussagen schwer in Mitleidenschaft gezogen werden.

Auch der Porsche-Sprecher Richard Mieling reagierte ähnlich: „Wir lehnen jegliche Art der Diskriminierung strikt ab. Dieser Vorfall hat uns daher zum Handeln gezwungen.“ Auch der Kommentar des 17-Jährigen dürfte klar gegen die Unternehmensphilosophie des internationalen Konzerns stehen und somit rufschädigend sein. Porsche ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und beschäftigt auch Einwanderer aus verschiedenen Herkunftsländern.

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Fristlose Kündigungen sind nicht ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich

Auch wenn fristlose Kündigungen – wie in den beiden oberen Fällen – keineswegs normal sind, da bei rassistischen, sexistischen oder rufschädigenden Äußerungen in der Regel vorher abgemahnt wird, kann in bestimmten Fällen zu dieser drastischen Maßnahme gegriffen werden – beispielsweise wenn die Aussagen besonders heftig sind oder erkennbar ist, dass der Arbeitnehmer sich auch nach einer Abmahnung nicht bessern wird. Im Zweifel entscheidet das jedoch ein Gericht.

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11 Kommentare
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Dein t3n-Team

Thorsten

Gut so. Keine Toleranz den Intoleranten!

Als Arbeitgeber müsste ich mich schämen, wenn ich solche Mitarbeiter in meinem Unternehmen hätte. Bei solchen Menschen kann man sich echt nur an den Kopf fassen und sie herzhaft auslachen.

Antworten
MicrosoftDE

Selber Schuld!
Einfach Klarnamen und Arbeitgeber entfernen und weiter posten.

Antworten
Dennis

Das hier in den Screenshots allerdings Klarnamen gezeigt werden macht es in Punkto Hetze auch nicht besser.

Antworten
Martin

Ihr veröffentlicht hier ein Namen inkl. Bild und dieses 100% ohne Zustimmung des Verfassers. Ihr seid kein Stück besser. Ich hoffe die Verfasserin verklagt euch, denn das geht gegen das Persönlichkeitsrecht. Ich schau mal, ob ich sie auf Facebook finde.

Antworten
Manfred

Schämt ihr euch eigentlich nicht, diesen offensichtlich völlig überzogenen Machtmissbrauch eines Großkonzerns gegen einen 17jährigen (!) hier auch noch zustimmend zu kommentieren? Ganz abgesehen davon, dass es Sache der Staatsanwaltschaft ist, gegen etwaige Volksverhetzung vorzugehen und eine Hexenjagd durch Private, noch dazu durch gesellschaftliche Großakteure, in deren Hand sich ohnehin schon viel zu viel unkontrollierte Macht bündelt, im Grundgesetz nicht vorgesehen ist.

Antworten
Donngal

Auch mit 17 muss man zur Not auf die harte Tour lernen, das man seine Menschenverachtung besser für sich behält. Sorry, kein Mitleid mit Nazis.

Antworten
Florian Blaschke

Danke für Eure Kommentare und die Debatte zu diesem Thema. Wie einige von Euch hier schon geschrieben haben, war es nicht richtig, den Klarnamen der Facebook-Nutzerin hier zu veröffentlichen. Wir haben den Namen inzwischen geschwärzt und werden zukünftig verstärkt auf solche Dinge achten. Danke!

Antworten
Viktor

Hallo Florian,

danke für die schnelle Reaktion. Mir ist jedoch aufgefallen, dass man den Namen und das Bild noch im Teaser auf der Startseite sehen können. Bitte tauscht diesen Screenshot ebenfalls aus!

Viele Grüße
Viktor

Antworten
GustavGans

Wieso wird eigtl. noch überall von diesem FACEbook berichtet? Ist denn schon wieder Todestag dieses Portals? Oh bekomme gerade vom Kollegen zugerufen das es noch lebt aber bald wohl das Blau in Braun angepasst werden soll. Ich würde gleich noch härter durchgreifen: Alle Mitarbeiter welche aktiv auf Facebook posten gleich raus werfen ;). Vorsicht! Der Inhalt dieses Textes kann Ironie beinhalten.

Antworten
Struppi

Wenn Leute öffentlich bei FB mit ihrem Klarnnamen zu Mord aufrufen, haben sie doch selbst ihr „Persönlichkeitsrecht“ aufgegeben. Wo gibt es da etwas zu schützen?

Das waren öffentliche Äußerungen und diese wurden wahrgenommen, wo ist die Hetze?
Hetze wäre es, wenn man unbegründet etwas negatives über eine Person oder Gruppe sagt. Und das ist hier nicht passiert.

Insofern kann ich die hier geäußerten relativierenden Äusserungen nicht nachvollziehen. Wer öffentlich zu Mord an Kindern aufruft muss mit den Konsequenzen leben

Antworten
Florian Blaschke

Sein Persönlichkeitsrecht kann man nicht aufgeben.

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