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Millionenfach genutzt: Beliebte Online-Funktion bei der Bahn plötzlich illegal

Kürzlich hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) eine beliebte Funktion der Deutschen Bahn verboten. Dabei handelt es sich um die Option „Schnellste Verbindung anzeigen“. Laut OLG-Urteil ist die jedoch für die Verbraucher irreführend und muss daher entfernt werden.

Von der EFAHRER-Redaktion
1 Min.
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Die Deutsche Bahn will dafür sorgen, dass der Mobilfunkempfang in den Zügen besser wird. (Foto: Monkey Business Images/Shutterstock)

Bei der Online-Fahrplanauskunft auf der Website bahn.de bietet die Deutsche Bahn den Kunden die Suchfunktion „Schnellste Verbindung anzeigen“ an. Wie der Name bereits vermuten lässt, erhält der Reisende darüber Informationen zur schnellsten Verbindung für die ausgewählte Strecke. In der Realität zeigt diese Suche zwar auch die absolut schnellste Verbindung an.

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Bei den nächst schnelleren Verbindungen gibt es laut Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) jedoch unklare Angaben, die den Reisenden in die Irre führen könnten. Nachdem das Landgericht Frankfurt einen Unterlassungsantrag gegen die Deutsche Bahn in erster Instanz zurückgewiesen hatte, entschied das OLG nun anders: Die praktische Funktion muss weg! Das berichtet unter anderem spiegel.de.

Hinweis: Dieser Artikel erschien ursprünglich bei EFAHRER.

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Bahn will die Funktion entsprechend verbessern

Das Problem mit der Funktion „Schnellste Verbindung anzeigen“ liegt laut OLG darin, dass die Suche zwar tatsächlich die absolut schnellste Verbindung anzeigt, dabei aber weitere Ergebnisse außer Acht lässt. Das geschieht insbesondere dann, wenn der Kunde nach der zweit- oder drittschnellsten Verbindung sucht. In diesem Fall zeigt die Suche nur noch Verbindungen an, die nach der schnellsten Verbindung abfahren. Züge, die schneller sind, aber vorher den Bahnhof verlassen, werden nicht mehr angezeigt. Auch dann nicht, wenn der Zug noch zu erreichen wäre.

Das OLG stufte diese Angaben als irreführend ein, sodass die Deutsche Bahn die Suchfunktion nun entfernen muss. Das Unternehmen kann die Entscheidung nicht mehr anfechten. Die Bahn arbeitet bei der Fahrplanauskunft sowohl in der App als auch auf der Website mit einem externen Dienstleister zusammen.

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Eine Bahn-Sprecherin erklärt: „Wir prüfen nun, inwieweit sich dessen Funktionsweise noch klarer darstellen lässt, vor allem im Hinblick auf das Kriterium Schnelligkeit.“ Bis dahin müssen die Bahn-Kunden ohne die beliebte Funktion nach passenden Verbindungen suchen.

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