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Lesepflicht für alle: 17 Fragen zum neuen JMStV

Dieser Artikel richtet sich an alle in Deutschland, die im Internet Inhalte anbieten. Seien es private Blogs oder große Social Networks. Sie alle müssen sich ab dem 1. Januar 2011 mit dem in Kraft tretenden neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) befassen. Dieses Gesetz bringt zwar nicht viele neue Regelungen mit sich, dafür aber viel Verunsicherung. Die Anbieter erhalten eine Wahl, Inhalte wie Texte, Videos oder Forumsbeiträge nach Eignung für bestimmte Altersstufen von Kindern und Jugendlichen zu kennzeichnen. Alternativ können sie den Zugang zu diesen Inhalten einschränken oder sie nur zu bestimmten Zeiten zugänglich machen.

Von Thomas Schwenke
10 Min. Lesezeit
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Der JMStV bringt neue Regelungen für Website-Betreiber: Foto: © onlinebewerbung.de - Fotolia.com

Das Gesetz wird von großen Teilen der Netzgesellschaft, Politikern, Juristen und Medienpädagogen als undurchführbar und in Auswirkungen für die unsere Kultur und Demokratie als katastrophal angesehen. Dem schließen sich die Autoren dieser Übersicht ebenfalls mit der Hoffnung an, dass die geplanten Änderungen nicht in Kraft treten.

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Weil dies zu diesem Zeitpunkt jedoch wenig wahrscheinlich ist, geben die Autoren im folgenden Beitrag Antworten auf praktische Fragen.

Der JMStV bringt neue Regelungen für Website-Betreiber: Für viele Webmaster ändert sich allerdings nichts oder nur wenig – aber auch darüber muss man natürlich bescheid wissen. Foto: © onlinebewerbung.de – Fotolia.com

Frage 1: Was ist der JMStV?

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag enthält Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es legt Anbietern von Medien (z.B. TV, Radio, Kino, Spiele, Internetdienste) Pflichten auf, die helfen sollen, Kinder und Jugendliche von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten fern zu halten. Zwar heißt es „Staatsvertrag“, weil es eine Vereinbarung der Bundesländer ist, jedoch ist der JMStV ein verbindliches Gesetz.

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Frage 2: Ab wann wird der JMStV gelten?

Der JMStV existiert bereits seit 2003. Die derzeit diskutierte Neufassung tritt ab dem 1. Januar 2011 in Kraft. Allerdings erst, wenn alle Bundesländer den Staatsvertrag unterschrieben haben. Derzeit wird versucht, auf die Parteien in Nordrhein-Westfalen Einfluss zu nehmen, um sie dazu zu bringen, die Unterzeichnung des Gesetzes zu verweigern. Doch war es bisher eine seltene Ausnahme, dass ein Land die Unterzeichnung eines Staatsvertrages verweigert hat.

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Frage 3: Wer ist von dem Gesetz betroffen?

Praktisch alle, die im Internet Inhalte erstellen. Das Gesetz betrifft alle Anbieter von Telemedien unabhängig von Gewinnerzielungsabsicht oder eingesetzter Technik. Dazu gehören also Websites und Blogs von Privatpersonen, Foren und Chats, Internetauftritte von Unternehmen, gemeinnützige Dienste wie die Wikipedia, wirtschaftliche Plattformen wie MeinVZ oder Clipfish und Onlinespiele (§ 3 Nr.2 JMStV-E). Ausgenommen sind reine Access-Provider, die nur den Zugang zum Internet bieten (im Gesetz als „Zugangsvermittler“ bezeichnet). Diese werden im § 11 Abs.1 Nr.2 JMStV-E „lediglich“ verpflichtet eine Jugendschutzsoftware anzubieten (dazu unten mehr).

Frage 4: Welche Neuerung bringt das neue JMStV ab 2011?

Die Reform nimmt sich insbesondere der Telemedien, also der Internetangebote, an. Es wird versucht für alle Medien gleiche Regelungen zu schaffen, egal ob es sich um Fernsehen, Radio oder Blogs handelt (§ 2 Abs.1 JMStV-E).

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Dabei ändert sich hauptsächlich, dass die Anbieter Angebote, „die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“ nun eine Wahl bekommen:

Bisher mussten sie je nach Grad der Beeinträchtigung entweder

  • technische oder sonstige Zugangssperren einsetzen (z.B. Ausweisnummernkontrolle) oder
  • „Sendezeit“- Beschränkungen einführen (z.B. Website nur zwischen 20 und 6 Uhr zugänglich machen)

Nur haben die meisten Anbieter nicht auf das Gesetz geachtet, da die zuständigen Behörden Verstöße auch nicht  geahndet haben.

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Neu ist nun die Möglichkeit, statt der obigen Sperren die Angebote nach Altersstufen zu kennzeichnen („ohne Einschränkung“, „ab 6“, „ab 12“, „ab 16“ oder „ab 18“ § 5 Abs.2 JMStV-E).

Ferner müssen Angaben zum Jugendschutzbeauftragten im Impressum aufgenommen werden.

Frage 5: Ist diese Kennzeichnung Pflicht?

Theoretisch nicht, denn die Anbieter können die Inhalte stattdessen wie bisher ab bestimmten Zeiten zugänglich machen oder durch technische oder sonstige Vorrichtungen vor Zugang durch Jugendliche schützen.

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Die Kennzeichnung soll lediglich eine freiwillige Alternative zu diesen Möglichkeiten sein. Doch ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die ersten Alternativen so schwer umsetzbar sind, dass die Kennzeichnungsmöglichkeit praktisch zur Kennzeichnungspflicht wird. Oder um es mit Simon Möller von Telemedicus zu formulieren: „Die Freiwilligkeit beschränkt sich also im Prinzip darauf, ob Sie Not, Elend oder die [Kennzeichnung] wählen.“

Frage 6: Welche Inhalte müssen klassifiziert werden?

Das Gesetz sagt, dass alle Inhalte nach Altersstufen klassifiziert werden müssen. Nur Seiten, die „Nachrichtensendungen [und] Sendungen zum politischen Zeitgeschehen“ entsprechend und an deren Inhalten ein „berechtigtes Interesse“ besteht, sind ausgenommen. Damit wären große Medienseiten wie z.B. Spiegel Online oder prominente Blogs wie Netzpolitik ausgenommen.

Problematisch wird es dagegen kleinere Blogs einzustufen. Hier stellt sich auch die Frage, ab wann ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Z.B. war Netzpolitik nicht vom Beginn an so relevant wie heute. Wäre das Blog aber von Anfang an mit der Kennzeichnungspflicht belegt, hätte es vielleicht nie die heutige Relevanz erreicht. Unklar ist auch, bei welcher Art von Nachrichten „berechtigtes Interesse“ besteht – nur bei politischen und kulturellen oder auch bei Technolgienachrichten wie hier bei der t3n?

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Ferner gilt das Gesetz auch für ältere Inhalte, wie z.B. bisher veröffentlichte Blogbeiträge oder angelegte Webseiten. Wer sich für die Kennzeichnung entscheidet, hat also die Wahl entweder alle seine Inhalte (z.B. Blogartikel) einzeln rückwirkend durchzugehen und zu kennzeichnen oder sie pauschal mit einer Alterskennzeichnung zu versehen. Sollte im letzteren Fall ein Inhalt „ab 18“ darunter vermutet werden, muss die Einstufung insgesamt „ab 18“ lauten.

 

Frage 7: Betrifft das Gesetz nur deutsche Anbieter?

Ja, denn Anbieter, die im Ausland sitzen können von deutschen Behörden nicht belangt werden. So können die Jugendlichen weiterhin Zugang zu denselben Inhalten auf ausländischen Seiten haben.

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Frage 8: Nach welchen Kriterien soll die Klassifizierung erfolgen?

Das Gesetz gibt bis auf den „Grad der Entwicklungsbeeinträchtigung“ keine konkreten Anhaltspunkte dafür. Auch Experten sind sich nicht immer einig. Deren Einschätzungen berücksichtigen verschiedene Faktoren, unter anderem

  • die Reiz- und Nachwirkung von Inhalten (z.B. Abbildungen von Gewalt, die zu Angstzuständen oder Abstumpfung führen),
  • den Kontext (wird z.B. der Krieg anhand eines Kriegsbildes verherrlicht oder kritisiert),
  • die Verständlichkeit (kann ein Kind verstehen, dass es sich um eine kritische Auseinandersetzung mit Gewalt handelt oder wird es nur die Gewaltdarstellung selbst wahrnehmen),
  • die Kontaktmöglichkeiten (haben Kinder oder Eltern Möglichkeiten, Fragen zu stellen oder die Inhalte zu entfernen).

Spätestens hier wird klar, dass das Gesetz an dieser Stelle medienpädagogische Qualitäten verlangt, die aufgrund lokaler und sozialer Unterschiede ohne ein Fachstudium kaum zu erlangen sind. Die Anbieter müssen ferner einschätzen können, welche Inhalte in Deutschland allgemeingültig für welche Altersstufen als entwicklungsbeeinträchtigend gelten und inwieweit die eigenen Inhalte diese Kriterien erfüllen.

Frage 9: Wer soll diese Kennzeichnung vornehmen?

Entweder nehmen die Anbieter die Kennzeichnung selbst vor oder sie nehmen die Dienste von Kontrollstellen in Anspruch, die offiziell von der „Kommission für Jugendmedienschutz“ (KJM) anerkannt wurden. Eine solche Kontrollstelle ist z.B. die „Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter“ (FSM).

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Da diese Organisationen für ihre Dienste Gebühren erheben (z.B. beträgt der Mindestbeitrag bei der FSM 4.600 Euro pro Jahr) bleibt für die „Normalanbieter“ wohl nur die Selbsteinschätzung.

Frage 10: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit bei der Kennzeichnung Fehler zu begehen?

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) hat ein Experiment durchgeführt, bei dem Nutzer Webinhalte einstufen sollten. Deren Einstufungen wurden anschließend mit der Analyse des  Medienpädagogen Jürgen Ertelt verglichen. Nach eigenen Angaben lagen 80 Prozent der 12.000 Stimmen falsch.

Frage 11: Was passiert, wenn die Kennzeichnung fehlerhaft ist?

In diesem Fall begeht man eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro erhalten § 20 Abs.3 JMStV-E. Ebenso möglich ist die Sperrung des kompletten Angebotes (§ 20 Abs.4 JMStV-E in Verbindung mit § 59 Abs.3 Rundfunkstaatsvertrag).

Frage 12: Wie ist es mit Anbietern von User Generated Content?

Für Anbieter, deren Angebot aus Nutzerinhalten besteht oder solche zumindest beinhaltet, wie z.B. die Wikipedia, soziale Netzwerke oder Blogs mit Kommentaren, wäre es praktisch unmöglich, alle Nutzerbeiträge vor der Veröffentlichung zu kontrollieren. Man stelle sich nur vor, bei der Wikipedia müssten alle Beiträge gegengelesen oder bei Sevenload alle Videos vorab geschaut werden.

Dafür hat der JMStV eine Lösung parat: Der Anbieter soll sein Angebot insgesamt für eine Altersstufe klassifizieren und muss ansonsten für hinreichende Prüfung sorgen.

Wie diese aussehen soll, steht nicht im Gesetz. Es ist daher unklar, ob proaktive oder nur passive Prüfungspflichten gemeint sind.

Bei passiven Prüfungspflichten müsste der Anbieter grundsätzlich nur auf Beschwerden reagieren oder vielleicht auch „Notice and Takedown“-Möglichkeiten einbauen, wie z.B. einen „Inhalt als für 16-Jährige unangemessen melden“-Button.

Bei proaktiven Pflichten müssten Anbieter auch selbst die Inhalte zumindest stichprobenartig kontrollieren. Das würde jedoch mit dem Haftungsprivileg des Telemediengesetzes (§ 10 S.1 Nr.1 Telemediengesetz) widersprechen. Dieses besagt, dass man als Anbieter für Inhalte von Nutzern nicht haftet, solange man von ihnen keine Kenntnis hat. Wenn man nun jedoch regelmäßig die Inhalte auf Jugendschutzverstöße prüfen  muss, hat man Kenntnis und verliert das Haftungsprivileg.

Damit würde der JMStV ein europaweites Haftungsprivileg aufheben und Anbieter von User Generated Content vor ungeahnte Haftungsrisiken stellen. Dies ist zwar laut Gesetzesbegründung nicht gewollt, aber als Rechtsfolge durchaus möglich.

Frage 13: Wenn ich die Kennzeichnung vornehme, bin ich also auf der sicheren Seite?

Nun ja, nicht ganz. Denn die Kennzeichnung befreit von der technischen Sperrung oder zeitlichen Sperrung nur, wenn die Kennzeichnung für ein „geeignetes Jugenschutzsystem“ programmiert wurde (§ 12 JMStV-E – oft auch als Staats-API bezeichnet).

Die Krux dabei – es gibt weder ein solches System, noch ist klar, wer es anbieten soll oder wie überhaupt die technischen Spezifikationen aussehen sollen. Es ist zu erwarten, dass die Anbieter von freiwilligen Schutzkontrollen wie die FSM solche Software anbieten werden. Es ist zweifelhaft, ob diese bei der

  • Vielfalt der technischen Zugangsmöglichkeiten zu Internetinhalten (PC, Handy, Tablet),
  • der Anzahl unterschiedlicher Inhaltsarten (Chats, Foren, Social Networks, Blogs, Shops) und
  • der den Eltern oft überlegenen Fähigkeit der Jugendlichen

im Sinne des Gesetzes geeignet sein wird. Frühestens ab Mitte 2011 wird mit den ersten Softwarevorschlägen gerechnet.

Kurz gesagt läuft die Wahlmöglichkeit der Kennzeichnung derzeit leer. Wer sich jetzt schon die Mühe macht z.B. „ab 16“-Hinweise auf seiner Seite anzubringen, aber irgendwann ein System kommt das über Metadaten oder andere Schnittstellen funktioniert, dessen Aufwand war umsonst.

Es bleibt also vorerst dabei entweder technische oder sonstige Zugangssysteme bereit zu halten oder die Inhalte nur ab einer bestimmten Zeit zugänglich zu machen.

Frage 14: Brauche ich einen Jugendschutzbeauftragten?

Wie bisher müssen gewerbliche Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden oder jugendgefährdenden Inhalten und Suchmaschinen entweder einen Jugendschutzbeauftragten bestellen oder sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen (§ 7 JMStV-E).

Problematisch ist hier bereits die Frage der Gewerblichkeit, die im Prinzip auch bei Schaltung von Bannern vorliegen kann. Wer also eine Seite betreibt, auf der er z.B. Aufnahmen aus dem Krieg veröffentlicht oder Soft-Erotik bietet und sich mit Bannern finanziert, der muss einen Jugendschutzbeauftragten bestellen.

Ein Jugendschutzbeauftragter muss die nötige juristische, technische und medienpädagogische Sachkenntnis haben, weisungsunabhängig sein, schnell erreichbar, und bei Planung und Gestaltung von Angeboten vom Anbieter beratend zu Hilfe gezogen werden.

Frage 15: Muss ein Jugendschutzbeauftragter im Impressum stehen?

Ab 2011 reicht es nicht aus, einen Jugendschutzbeauftragten lediglich zu bestellen. Es ist nunmehr notwendig, dessen Name und Anschrift sowie Daten, „die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihm ermöglichen“ im Impressum bereit zu halten. Zu diesen Daten werden wohl auch eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer gehören.

Frage 16: Was passiert, wenn ich keinen Jugendschutzbeauftragten habe oder er nicht im Impressum erwähnt ist?

In diesem Fall drohen Bußgelder oder gar Sperrung des Angebotes durch die zuständige Jugendschutzbehörde. Ferner drohen Abmahnungen, deren Kosten sich auf ca. 1.000 Euro belaufen können.

Frage 17: Führt das Gesetz Netzsperren ein?

Zumindest nicht direkt. Das Gesetz enthält zumindest keine Instrumente zum heimlichen Sperren von Webseiten, wie das Zugangserschwerungsgesetz („Stoppschildlösung“).

Allerdings bietet es eine Möglichkeit, Sperrverfügungen gegen Anbieter auszusprechen, die sich nicht an die gesetzlichen Regeln halten (§ 20 Abs.4 JMStV-E in Verbindung mit § 59 Abs.3 Rundfunkstaatsvertrag). Das ist an und für sich nichts Besonderes, denn ein Gesetz muss dem Staat die Möglichkeit bieten, es durchzusetzen. Das Problem ist, wenn der Inhalt des Gesetzes so undeutlich ist, wie in diesem Fall.

Fazit und Handlungsvorschlag: Abwarten

Bei der derzeitigen Sach- und Gesetzeslage kann nur eines empfohlen werden: abwarten und beobachten. Denn es hat sich praktisch nichts geändert, weil die Möglichkeit Online Inhalte zu kennzeichnen nur auf dem Papier existiert, praktisch aber keinen Schutz vor staatlichen Maßnahmen bietet.

Lediglich das Impressum muss um die Daten eines Jugendschutzbeauftragten ergänzt werden, weil sonst Abmahnungen drohen.

Wer dagegen entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte anbietet und sie Kindern und Jugendlichen zugänglich macht, lebt mit demselben Risiko wie bisher. So kann es passieren, dass die Behörden Inhalte aktiver prüfen und vielleicht Sperrverfügungen aussprechen werden. Auch eine Jugendschutzsoftware, die eine Kennzeichnung möglich macht, könnte auftauchen. Anzeichen für beides gibt es bisher noch nicht.

Über die Autoren

Die Rechtsanwälte Thomas Schwenke, Dipl.FinWirt(FH), LL.M. (Auckland) und Sebastian Dramburg, LL.M. (Auckland) sind Partner der Kanzlei Schwenke & Dramburg in Berlin und beraten Unternehmen in Rechtsfragen beim Marketing, Webauftritten und Social Media sowie halten Workshops und Vorträge zu diesen Themen. Sie stehen auch für Fragen zum neuen JMStV und dessen Umsetzung zur Verfügung.

P.S.: Ergänzend zu diesem Artikel erscheint auf http://spreerecht.de/ noch ein Whitepaper. Wir weisen in einer eigenen News darauf hin, sobald es veröffentlicht ist.

 
 
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Dein t3n-Team

Alex

Versteh ich nicht!

Wenn ich die Neufassung der Regelung lese, muss ich nur dann einen Jugendschutzbeauftragten stellen, wenn ich tatsächlich „entwicklungsbeinträchtigende“ Inhalte verbreite.

Für mich heißt das: Keine „bösen“ Inhalte, kein Beauftragter!

Oder?

Antworten
Jan

Wie schön, dass sich die Deutschen wieder mal das Leben selbst schwer machen und sich im globalen Wettbewerb erneut ein Bein stellen. Die Jugendlichen surfen halt auf ausländischen Websites und deutsche Website-Betreiber dürfen sich mit pädagogischer Selbseinschätzung, technisch nicht durchführbareren Teil-Sperrungen und Abmahnanwälten herumplagen. Traurig!

Antworten
Christian

Wie verhält sich das für private Blogs?

Antworten
Enrico

Ganz großes Tennis… Ich verkaufe am Besten mein Blog, Twitter und was weiß ich und geh irgendwo Toiletten putzen – da spucken mir wenigstens normale Menschen in die Schüssel und nicht inkompetente, offenbar gelangweilte Möchtegern-Experten….

Antworten
michael2.0

Liebe Autoren,

ich habe dieselbe Frage wie Alex: Brauche ich als Betreiber einer nicht-jugendgefährdenden Site einen Jugendschutzbeauftragten?

Danke und freundlichen Gruß!

Antworten
Matthias

Eilmeldung aus Deutschland: 90% der Webseiten stellen den Betrieb aufgrund irrsinniger und aberwitziger Gesetzesideen zum 1.1.2011 ein. :facepalm:

Wer denkt sich sowas aus? Wie weltfremd kann die Politik noch sein? *kopfschüttel*

Antworten
Matthias

PS: Wo ist Frage 18? ^^

Antworten
Jan Tißler

@Matthias: Ha, erwischt. Die Überschrift ist jetzt korrigiert ;-)

Antworten
Der Bearbeiter

Ein sehr schöner Artikel. Hoffen wir, dass dieser Alptraum nicht in erfüllung geht.

Antworten
Thomas Schwenke

@Alex, @michael2.0: Richtig, keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte = kein Jugendschutzbeauftragter notwendig.

@FlohKlare: Ja, alles „ab 18“ und Sperren einbauen ist der rechtssicherste Weg. „Selbstzensur“ ist ein anderer Name dafür.

Antworten
Christian

Hm, wenn ich nun der Meinung bin, in meinem privaten Blog keine jugend- und kinderbeeinträchtigenden Inhalte anzubieten und auf eine Kennzeichnung verzichte – wer garantiert mir dann, dass nicht irgend ein „Spezialist“ eine andere Meinung vertritt? Wer schützt uns eigentlich vor unseren Politikern? Und warum schaffen es die „Experten“ nicht, ein realistisch durchführbares Gesetz auf den Weg zu bringen? Ich habe ja nichts gegen einen sinnvollen Jugend- und Kinderschutz. Aber was da in Berlin fabriziert wird entbehrt jeder Substanz.

Antworten
Marcel

Kommt es darauf an, ob die Daten der Seite in Deutschland liegen oder ob der Blogbetreiber in Deutschland sitzt? Oder anders formuliert: Wenn man seinen Blog auf einem ausländischen Server liegen hat, hat man dann allein damit die Gesetze umgangen?

Antworten
Marcel

Stehen wir gesetzlich bereits auf der sicheren Seite, wenn wir einen an- und abschaltbaren Filter einbauen wie z.B. bei Flash Glam Trash oben rechts? Inklusive Cookies?

http://www.flashglamtrash.com/

Antworten
Gudrun

Frage zu Frage 7 („Betrifft das Gesetz nur deutsche Anbieter?“): Wie sieht es mit Webangeboten aus, die von Nichtdeutschen betrieben werden, jedoch auf deutschen Webservern liegen? Gilt der Betreiber des Servers dann als Accessprovider (siehe Frage 3), oder könnte er in die Pflicht genommen werden?

Umgekehrt: Was ist mit Blogs usw. von deutschen Staatsbürgern, die bei ausländischen Bloganbietern liegen? Gilt da deutsches Recht oder das jeweilige nationale Recht des Bloganbieters?

Antworten
Olaf

Super, alle gehen mit ihren Domains ins Auusland und Deutschland wird zur Serverfreien Zone. So kann man auch Wirtschaftspolitik machen.

Antworten
Thomas Schwenke

@Marcel,@Gudrun: Der Standort des Servers ist nicht relevant, wenn der Anbieter sich an Deutsche Empfänger richtet. Jedoch wird dieser nicht belangt werden können, wenn er im Ausland sitzt. Man müsste also mit dem Server weg ziehen oder über rechtliche Konstrukte den Sitz ins Ausland verlagern.

@Marcel: Ein Filter der per Mausklick ausschaltbar ist, reicht nicht aus, weil er völlig von der Person, die die Seite ansurft abhängt. Es ist ein reiner Pietätsfilter.

Antworten
ssb

Vielen Dank für die Aufarbeitung – was zu den unaufgeregtesten und informativsten Beiträgen der letzten Zeit gehört.

In einigen Punkten gibt es jedoch Unschärfen und Unrichtigkeiten bzw. neuere Informationen:

Frage 11 – Was passiert, wenn die Kennzeichnung fehlerhaft ist?Anders als dargestellt, droht dem Anbieter kein Strafgeld für eine Ordnungswidrigkeit, wenn er das Klassifizierungssystem einer anerkannten Freiwilligen Selbstkontrolle genutzt hat. Dann ist er lt. § 24 JMStV-E raus aus der Ordnungswidrigkeit.

Frage 9 – Wer soll die Kennzeichnung vornehmen?
Es ist richtig, dass die Freiwilligen Selbstkontrollen Selbstklassifizierungssysteme vorbereiten und voraussichtlich noch vor dem 1.1.2011 anbieten werden – allen voran die zitierte FSM für Telemedien-Angebote jeglicher Art, aber auch USK für den Spielebereich (da wird es wohl eher eine Art gestützte Gremienentscheidung) und FSK für Filme. Falsch ist hingegen, dass man zur Nutzung der Online-Selbstkontrolle Mitglied z.B. der FSM sein muss. Die FSM wird diese Dienste für Privatleute und kleine Unternehmen voraussichtlich kostenfrei anbieten, für größere Unternehmen zu einer verträglichen Gebühr. Vorteil: Wer das Selbstklassifizierungssystem einer anderkannten Selbstkontrolle nutzt, geniesst die Privilegierung des § 24 (s.o.). Das technische Jugendschutz-Label, das das Ergebnis dieses Systems ist, kann man aber auch selbst erstellen und auf die Website packen – es wird voraussichtlich eine XML-Datei (age-de.xml) im standardisierten Format sein, die die Jugendschutzprogramme auslesen können.

Frage 8: Nach welchen Kriterien soll die Klassifizierung erfolgen?
Richtigt sind die Spiegelstriche, diese sind wesentliche Elemente einer Klassifizierungsentscheidung. Falsch ist hingegen, dass der Anbieter „medienpädagogische Qualitäten“ aufweisen muss. Denn genau um diese Anforderung zu vermeiden, entwickeln die anerkannten Selbstkontrollen ihre Selbstklassifizierungssysteme: Verständlich formulierte Online-Fragenbögen mit ergänzenden Tooltipps und FAQ, die eben auch ein Anbieter ohne medienpädagogischen Hintergrund durchlaufen kann. Am Ende des Fragebogens steht als Ergebnis eine Zuordnung des Telemedium zu einer der Altersstufen 0, 6, 12, 16, 18. Tests haben ergeben, dass die Zuordnung recht zuverlässig klappt und auch von medienpädagogischen Laien vorgenommen werden kann. Wenn sie nicht klappt und der Anbieter dies erkennt, hat er Veränderungsmöglichkeiten für die Altersklasse nach unten wie nach oben. Wenn der Anbieter Fehler nicht erkennt, ist er dennoch durch § 24 JMStV vor Ordnungswidrigkeits-Strafgeldern geschützt, wenn er den Fragebogen-Durchlauf dokumentiert (was auch im System enthalten sein wird) und nicht offensichtlich falsche Antworten gegeben hat..

Frage 7: Betrifft das Gesetz nur deutsche Anbieter?
Richtig ist, dass der Arm des deutschen Gesetzgebers an der Grenze aufhört – ob ihm das gefällt oder nicht. Falsch ist, dass damit Minderjährige, die von ihren Eltern eine Jugendschutzsoftware auf den Rechner gespielt bekommen haben, alle „bösen Inhalte“ des Auslands sehen können. Jedes in Deutschland einigermassen verbreitete Jugendschutzprogramm arbeitet neben den Klassifizierungsmechanismen (bislang i.d.R. ICRA-Label, künftig das neue deutsche Jugendschutz-Label) auch mit Filterlisten, die sich natürlich auch um ausländische Angebote kümmern – was niemals vollständig sein wird, aber durchaus wirkungsvoll sein kann. Auf Kinder bis ca. 12 Jahre orientierte Filterprogramme gehen oft den Weg der Whitelist – also ein begrenzter Surfraum kindertauglicher Websites (z.B. der fragFINN-Suchmaschine, die von Medienpädagogen gepflegt wird).

Wichtig in diesem Zusammenhang ist das Verständnis dessen, was der Gesetzgeber mit den Jugendschutzprogrammen im Sinn hat: Es geht nicht um absoluten Schutz! Der (neue wie alte) JMStV fordert im Bereich der softeren Inhalte (§ 5 JMStV / JMStV-E) lediglich ein „gewöhnlich nicht Wahrnehmen“. Soll heißen: Kinder sollen nicht permanent ungewollt über Inhalte stolpern, die für sie potentiell problematisch sind – indem sie auf Links in Spam-Mails klicken, Vertipper in den Browser eingeben, mal Hier und mal Da klicken. Wenn sich Jugendliche gezielt auf die Suche nach den „lustigen Inhalten“ machen, dann werden sie irgendwo auf der Welt welche finden (so sie als Kinder nicht auf den Whitelist-Surfraum begrenzt sind) – da ist der Gesetzgeber nicht naiv und hat die Messlatte bewusst nicht so hoch gehängt wie z.B. für die AVS nach § 4.2 (bei AVS geht es um einfache Pornografie, hat aber nichts mit Jugendschutzprogrammen zu tun).

Frage 13 – Wenn ich die Kennzeichnung vornehme, bin ich auf der sicheren Seite?
Zwar stimmt das „nun ja, nicht ganz“, allerdings anders als in der Antwort dargestellt. In Sachen Ordnungswidrigkeit ist der Anbieter auf der sicheren Seite (vergl. § 24 JMStV-E), wenn er das Selbstklassifizierungssystem einer anerkannten Freiwilligen Selbstkontrolle genutzt hat. Allerdings bedeutet die Befreiung von den Strafzahlungen der OWi nicht, dass er damit automatisch auch die § 5 und 11 erfüllt, die sich vornehmlich um die entwicklungsbeeinträchtigenden (sprich:soften) Inhalte kümmern. Ein verwaltungsrechtliches Verfahren ist also nicht gänzlich ausgeschlossen, auch wenn die Signale der staatlichen Aufsicht (KJM, Signale z.B. auf den Münchner Medientagen) klar darauf hindeuten, dass Anbieter, die ab 1.1.2011 mit dem neuen Label ihre Website versehen, zunächst keine Probleme zu befürchten haben.

Falsch ist, dass voraussichtlich die Selbstkontrollen wie die FSM die Jugendschutzprogramme anbieten werden – das wäre widersinnig. Denn lt. JMStV-E sollen die anerkannten Selbstkontrollen Jugendschutzprogramme für geeignet erklären (sprich: prüfen und quasi anerkennen, auch wenn es nicht offiziell Anerkennung heißt – die KJM hat dann vier Monate Zeit darüber zu befinden, ob die SK ihren Handlungsspielraum verletzt haben) – die SK können schlechterdings selbst Jugendschutzprogramme anbieten und diese dann selbst prüfen und über die Eignung befinden.

Richtig ist, dass der Anbieter die §§ 5 und 11 JMStV-E erst dann voll erfüllt (auch wenn ihn der § 24 vor Strafgeld schützt), wenn er seine Angebote für ein „geeignetes“ Jugendschutzsystem programiert hat. Das Wort „geeignet“ heißt nicht „anerkannt“ – es muss also ab 1.1. nur ein „geeignetes“ Jugendschutzprogramm geben, damit der Anbieter mit der Klassifizierung den JMStV-E erfüllt – anerkannt muss es (noch) nicht sein (in der amtlichen Begründung steht zwar auch mal das Wort „anerkannt“, aber das ist vom Gesetzeswortlaut nicht gedeckt, die Länderparlamente entscheiden auch nicht über die amtliche Begründung). Es ist zu erwarten, dass spätestens im ersten Quartal 2011 „geeignete“ Jugendschutzprogramme vorliegen (also welche, die u.a. das neue Jugendschutz-Label auslesen und auch sonst ganz vernünftig filtern) – und diese auch recht rasch der FSM zur Prüfung vorgelegt werden, also nicht erst Mitte 2011. Beispiel dafür ist das kostenfrei und werbefrei ohne Registrierung erhältliche „Jugendschutzprogramm“ von JusProg e.V.

Falsch ist, dass der § 12 die Eignung des Jugendschutzprogramms („Stand der Technik“) festlegt, wie in der Antwort geschrieben (das tut § 11) – dafür lohnt der Blick darauf, was der § 12 JMStV-E tatsächlich regelt: Hier werden die Stellen genannt, die sich über ein ein einheitliches Kennzeichen, sprich: Website-Label, „ins Benehmen“ setzen sollen (es sind: Selbstkontrollen, KJM, Oberste Landesjugendbehörden, öffentl.-rechtl. Rundfunk). Heißt: Wer sich ab dem 1.1. die (kleine) Mühe macht, das von einem Selbstklassifizierungssystem einer anerkannten Selbstkontrolle produzierte Label (age-de.xml) auf die eigene Website zu bringen, der läuft eben nicht ins Leere, sondern installiert das Label, auf das sich die § 12-Beteiligten aller Voraussicht nach einigen werden (offiziell kann die Benehmenssetzung natürlich erst erfolgen, wenn der Staatsvertrag in Kraft getreten ist – aber die Diskussionen zum Benehmen sind so gut wie abgeschlossen).

Frage 12: Wie ist es mit Anbietern von User Generated Content?
Ja, der Gesetzgeber hat dafür eine Antwort parat – aber die sieht gänzlich anders aus, als in der Antwort beschrieben. Der § 5.3 JMStV-E regelt die Verantwortlichkeit des Anbieters für UGC – und gibt ihm zugleich eine praktikable Lösungsmöglichkeit: „Der Nachweis, dass ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, gilt als erbracht, wenn sich der Anbieter dem Verhaltenskodex einer anerkannten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle unterwirft“. Was da alles drinsteht, sprengt hier den Rahmen – aber die Anforderungen sind durchaus erfüllbar, z.B. haben SchülerVZ und die anderen VZ-Netzwerke wie auch diverse andere Social Communities den Verhaltenskodex schon vor langer Zeit gezeichnet, sogar freiwillig ohne Kenntnis des neuen JMStV-E und der durch den neuen Staatsvertrag winkenden Vorteile für die Unterzeichner. Der Gesetzgeber macht keine Aussage, ob der Anbieter beim Zeichnen des Verhaltnskodex auch Mitglied der Selbstkontrolle sein muss – im Prinzip müsste an auch zeichnen können ohne Mitgliedschaft, denn schließlich kommt es ja auch Wirkung und nicht auf Vereinsbeiträge an (mal abgesehen davon, dass es auch sonst ganz sinnvoll sein kann, einer Selbstkontrolle beizutreten).

Frage 17: Führt das Gesetz Netzsperren ein?
Danke für die (richtige) Antwort! Es werden mit dem JMStV-E weder Netzsperren eingeführt noch irgendeine Form staatlicher Zensur ausgeübt oder auch nur vorbereitet– das ist zwar dieser Tage oft in Blogs zu lesen, ist aber inhaltlich schlicht falsch – was schon ein flüchtiger Blick ins neue (wie alte) Gesetz klar zeigen sollte. Netzsperren sind was gänzlich anderes und sollten nicht in einen Topf geworfen werden, egal was man von den Stoppschildern hält. Wenn überhaupt durch den JMStV jemand „zensiert“, dann sind es Eltern, die Jugendschutzprogramme auf den Rechnern ihrer Kinder installieren, oder dies eben bewusst und legal nicht tun. Hier geht es schlicht und ergreifend „nur“ um das Erziehungsprivileg der Eltern – und das steht sogar (glücklicherweise) im Grundgesetz und auch in den Sozialgesetzen.

Fazit und Handlungsvorschlag – Abwarten
Falsch! Wer potentiell problematische Inhalte hat und abwartet, der verschenkt die Möglichkeiten, die im der JMStV-E voraussichtlich ab dem 1.1. bieten wird. Warum nicht den Schutz des § 24 vor Ordnungswidrigkeits-Strafen nutzen? Der Online-Fragebogen ist in ein paar Minuten durchlaufen, kostet nichts oder wenig, das Label ist ruck zuck hochgeladen – und schon beginnt die juristische Privilegierung des Anbieters! Das ist übrigens eine der entscheidenden Neuerungen des neuen JMStV-E. Dieser Tage ist oft fälschlich zu lesen (z.B. im fachlich eher dünnen offenen Brief der NRW-SPD/Jusos), dass der alte JMStV immer noch besser sei als der neue JMStV-E. Aber der alte Staatsvertrag bietet (neben vielen anderen Nachteilen für die Anbieter) keine § 24-Privilegierung und auch keine Privilegierung für User Generated Content für Zeichner eines Verhaltenskodex…

Antworten
Thomas Schwenke

@ssb: Vielen Dank für die weitere Klärung und die wervollen Ergänzungen. Der Beitrag ist bewusst nicht aufgeregt, da ich es mag die Dinge ausgeglichen darzustellen.

Ich verstehe jedoch nicht warum die Öffentlichkeit nicht an der Entwicklung solcher Bögen zur Klassifizierung zumindest über Informationen beteiligt wird. Statt dessen wird ein Gesetzesentwurf in Umlauf gebracht, der Potential für einschneidende Maßnahmen bietet, Angst schürt und Verwirrung verbreitet. Wäre es nicht logischer solche Informationen „offizieller“ zu publizieren, anstatt sie als Reaktion auf Kommentare zu verbreiten? Damit hat das für mich den schalen Geschmack eine Schadensbegrenzung, wo doch die Internetgemeinschaft gerade die Offenheit schätzt und versteht.

Ferner frage ich mich, warum die Anerkennung eines Verhaltenskodex für Privatanbieter nicht als kostenlos im Gesetz kodifiziert ist. Ich verstehe Ihre Sichtweise, aber hier gilt weiterhin der allgemeiner Rechtsgrundsatz: wenn eine Übergeordnete Stelle (Staat) einer untergeordneten (Bürger) Maßnahmen auferlegt, dann muss bei der Auslegung vom schlimmsten Fall ausgegangen werden. Und da ist m.E. zu viel Spielraum für die Kontrollstellen drin – insbesondere wenn es um die Kosten geht. Verstehen Sie bitte daher, dass ich das Gesetz womöglich kritischer beurteile, als es von den Verfassern gewollt ist. Aber diejenigen, die es letztendlich durchführen werden, müssen nicht unbedingt den Ansichten der Verfasser folgen.

Antworten
ssb

Lieber Thomas Schwenke,

ja, in Sachen Informationspolitik ist der neue JMStV (ich habe ihn nicht gemacht) kein Glanzstück, da haben wir keine zwei Meinungen. Gerade weil ich das schade und unzulänglich finde, habe ich auf Ihre „17 Fragen“ so ausführlich geantwortet. Mehr Information kann Ängste nehmen und wilde Spekulationen eindämmen – das gilt auch in diesem Zusammenhang.

Mit dem „kostenlos“ ist das so eine Sache. Grundsätzlich finde auch ich, dass Jugendschutz möglichst kostenlos sein sollte. Im Gesetz ist das jedoch nicht unbedingt leicht zu formulieren – denn wer auf der einen Seite sagt, etwas muss kostenlos sein, muss auf der anderen Seite sagen, wer denn die Zeche (so Kosten entstehen) bezahlen soll. Beim Verhaltenskodex entstehen nur verhältnismäßig geringe Kosten, aber auch eine Selbstkontrolle hat Mitarbeiter, die so etwas begleiten, juristisch prüfen und bewerten etc.pp. – also auch da gibt es Kosten. Plastischer wird es bei den Online-Fragebögen für die Selbstklassifizierung: Dahinter steht eine einigermassen komplizierte Programmierung, die nicht wenig Geld kostet. Es ist aus Sicht der zahlenden Mitglieder einer Selbstkontrolle nicht unbedingt einzusehen, warum sie für die gesamte Netzgemeinde mit ihren Mitgliedsbeiträgen die Zeche zahlen sollen – also muss es für alle Nutzer Gebühren geben. Gebühren, die das System finanzieren – nicht die Gewinne bringen (geht eh nicht, Selbstkontrollen sind gemeinnützige Vereine). Theoretisch könnte man natürlich auch meinen, Jugendschutz wäre auch eine gute Anlage für Steuergelder, aber das steht auf einem anderen Blatt.

Politisch gewollt war übrigens auch, dass Jugendschutzprogramme kostenlos angeboten werden – insbesondere auch von den Access-Providern. Aber das hat gesetzestechnisch nicht geklappt…

Unterm Strich aber ist das Kostenthema das Kleinste in der ganzen Diskussion. Ich kenne keinen, der mit Telemedien-Jugendschutz (zumal im Bereich Entwicklungsbeeinträchtigung, aber selbst bei AVS sind die goldenen Zeiten der Anbieter vorbei) irgendwie nennenswerte Gewinne macht oder voraussichtlich machen wird – die Selbstkontrollen schon mal gar nicht.

Und übrigens: Je mehr Mitglieder so eine Selbstkontrolle hat, desto geringer werden die Beiträge pro Mitglied. Teuer ist es ja nur dann, wenn wenige Mitglieder die ganze Arbeit für alle bezahlen müssen. Und irgendwie ist es doch eine deutlich angenehmere Vorstellung, wenn die Anbieter die Sache via „Selbstkontrolle“ selbst regeln als wenn der Staat alles an sich zieht.

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ssb

.. Ergänzung zu den Kosten der Selbstklassifizierung, um Missverständnisse zu vermeiden: Nicht „für alle Nutzer“ sollte es Gebühren geben. Es geht bei den Gebühren nur um die kommerziellen Nutzer.

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Gudrun

@Thomas: Hm, so ziemlich jedes deutschsprachige Angebot dürfte sich wohl (auch) an deutsche Empfänger richten, sofern es sich nicht gerade um einen Schweizer Schützenverein oder einen österreichischen Fußballclub in der Regionalliga oder dergleichen handelt. Das ist ja mit ein Punkt, warum solche nationalen Regelungen absurd sind.

Worum es mir geht und warum mich das Thema interessiert: Ich bin Österreicherin und betreibe ein Forum bei einem deutschen Forenanbieter. Mir ist nicht klar, welches nationale Recht in dem Fall gilt.
Außerdem geht es mir nicht darum, jugendgefährdende Inhalte straffrei anzubieten. ;-) Es gibt halt einfach Inhalte, die für Kinder nicht geeignet sind. Wenn mir jemand einen gangbaren Weg sagt, wie ich etwas in meine Website einbaue, das sie als „für Kinder unter 12 ungeeignet“ erkennbar macht, mach ich das sofort. Ich hab das schon mal versucht, ging aber nicht, weil man dafür Zugang zu den Serverdateien braucht. Den hab ich nicht. Hunderttausende andere auch nicht, die ihre Foren oder Blogs nicht auf eigenem Webspace hosten.

Jedenfalls danke für diese Diskussion, sie ist wichtig.

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Sven Dietrich

@ssb
ist das korrekt? Wird es konkret eine xml-datei als Alterslabel geben? Sie schreiben von einer XML-Datei (age-de.xml)

Bislang sagt FSM dazu öffentlich nur: „Derzeit ist neben unterschiedlichen Meta-Tag-Lösungen auch ein Weg über eine externe Datei angedacht.“

Das ist spannend, da ein paar Millionen Blog bei WordPress und co leider keine Möglichkeit haben eine age-de.xml Datei hochzuladen.

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dot tilde dot

können wir dieses furchtbare internet nicht einfach wieder zu machen? das wird doch sowieso nur von perversen und subversiven elementen genutzt. außerdem verstehen wir gar nicht, wie es funktioniert, deshalb muss ein gesetz her, das wir als begründung benutzen können, unsere sperrgesetze von der leine zu lassen.

auch in einer internationalen lage muss einer den anfang machen, sonst ändert sich nichts. wir gehen mit gutem beispiel voran und sorgen für ein sauberes deutsches internet. wer sich nicht dran hält, wird gesperrt.

wieso lachen sie? die experten, die wir dazu befragt haben, haben alle gesagt, es gäbe keine alternative zu dieser gesetzesinitiative.

ihr schmunzeln ist völlig unangebracht. auch wenn sie es nicht wahrhaben wollen, sie stellen sich damit auf die seite der kinderschänder.

(scnr)

.~.

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Marc B.

Bitte nehmen Sie alle Beispiele aus dem Artikel, die sich auf die Wikipedia beziehen. Es gibt kein deutsches Angebot der Wikipedia, daher ist sie vom JMStV nicht betroffen. Sämtliche Inhalte aller Wikipedias in allen Sprachvarianten werden von der Wikimedia Foundation mit Sitz in San Francisco verantwortet und unterliegen ausschließlich US-Recht.

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Christian

@Marc: Das ist genau die Frage, die sich noch klären muss, ob der Standort der Server und der Sitz des Anbieters relevant ist, wenn die Mehrheit der Autoren dann doch aus Deutschland kommen, die Sprache der deutschen Wikipedia deutsch ist und sich an deutschprachige Menschen richtet.

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Marc B.

@ Christian: Die Wikimedia Foundation hat keinerlei Verbindung mit Deutschland. Schau mal auf einer beliebigen Wikipedia-Seite ganz nach unten und klicke auf Impressum. Das deutschsprachige Angebot wird von deutschsprachigen Menschen in aller Welt erstellt, die Foundation haftet dafür gemäß US-Recht ohnehin nicht (Hosting privilege im Digital Millennium Copyright Act).

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minima

Auch wenn man es nicht wüsste woher dieses Gesetz kommt, man würde automatisch auf Deutschland tippen. Wie jedes Gesetz das in der nahen Vergangenheit erlassen wurde weißt es Paralellen auf.

1. Es ist so restriktiv, dass selbst bei der kleinsten Zuwiderhandlung (auch wenn man wie hier evtl. nichts dafür kann, weil man user generated content anbietet) exorbitante Strafen, wie 500.000 EUR oder Haft verhängt werden. Wobei ich mich immer noch frage, was es der Sache nützen soll, wenn ich im Gefängnis sitze, nur weil ich ein FSK-Zeichen falsch gesetzt habe…

2. Es ist vollkommen unausgegoren. So gibt das Gesetz keine Antwort darauf, wie es umgesetzt werden sollte oder welche Möglichkeiten ein Anbieter hat um rechtssicher im Internet zu agieren. Es liegt im Endeffekt wieder daran, ob man sich einen guten Rechtsbeistand leisten kann oder eben nicht. Kann man sich einen solchen leisten, kann dieser Unrecht zu Recht verbiegen und umgekehrt.

3. Wie eben angesprochen richtet es sich nur an die „Großen“, sprich das Gesetz kann auf Grund des zu erwartenden Aufwands nur von großen (mit Kapital gesegneten) Anbietern um gesetzt werden. Die kleinen, insbesondere Startup-Unternehmen gucken wie immer in die Röhre.

Fazit:
Meiner Meinung nach ist dieses Gesetz nur der Versuch von alten Herren und Damen, die mit den heutigen Medien nicht mehr zurechtkommen, die Uhr in Richtung 1950 (als die Jugend noch gehorsam war) zurückzustellen. Als kostenloses Feature kann durch das Gesetz die „politische Bildung der Jugend“, ähnlich dem Vorbild der DDR bereits in jungen Jahren gelenkt werden. Natürlich dienen „pornographische Schriften“ oder „gewaltverherrlichende Beiträge“ mit Sicherheit nicht zur gewünschten Bildung von Jugendlichen, aber die Frage ist doch wohl, ob es bei der Zensur von solchen Schriften bleibt oder ob auch Dinge „zensiert“ werden, welche z.B. die Regierung, Großkonzerne etc. in ein schlechtes Licht rücken würden.

Eines ist jedoch bereits jetzt sicher: Mit Umsetzung dieses Gesetzes werden wir den Anschluss in Punkto kreativer Geschäftsideen für den Bereich Internet für immer verlieren. Denn eines bedenken die Gesetzgeber nicht, die meisten kreativen Ideen kommen nicht von den Großkonzernen sondern vom 2 oder 3 Mann/Frau Betrieb um die Ecke, der sich gerade erst neu gegründet hat und dem keine Millionensummen für Rechtsstreitigkeiten zur Verfügung stehen.

Um es mit den Worten von Thilo Sarrazin zu sagen: „Deutschland schafft sich ab…“ (Zumindest was kreative Ideen für das Internet anbelangt.)

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phil

Das ganze ist extrem verwirrend und angsteinflößend. Abmahn-Anwälten läuft bereits das Wasser im Mund zusammen….

Was mache ich jetzt also mit der Webseite meines Kunden der Käse verkauft? Nichts? Oder ein Label ab 0 Jahren geeignet?

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Christoph

Hallo,

habe mir gerade alles durchgelesen und dabei ist mir das noch immer nicht ganz klar.
Ich betreibe einen Blog welcher sich um die IT (inklusive Web usw.). Der Server steht dabei in Deutschland die Domain ist .at und im Impressum stehe ich als Österreicher.

Mein Blog fällt also NICHT dem neuen JMStV zu Grunde?

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tobicom

Bei mir ähnliches, Webhoster aus Deutschland – Domain .eu!
Demnach ist der Webhoster Ursprung ausschlaggebend oder der Wohnsitz des Betreibers????
Bitte um Antwort!

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Roman Zenner

Un-fass-bar. Erst leistet sich die Republik ein aberwitziges, in dieser Form weltweit einmaliges Verbraucherschutzrecht, das das Betreiben eines Onlineshops zu einem juristischen Minenfeld macht, und jetzt geht es dem geschriebenen Wort an den Kragen. Wenn ich mir meinen dreimonatigen Sohn so ansehe, der hier friedlich vor sich hinschlummert, möchte ich ihn viel lieber vor dem Unverstand der Volksverteter schützen als vor einem noch so neckisch formulierten Blog.

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andy.mustermann

Wie sagt man denn dem GoogleBot, er solle nur zwischen 20 und 6 Uhr vorbei schauen?

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Jürgen

Wo ist den hier der Flattr-Button? Bitte mehr von solchen fundierten Artikeln. Danke!

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Ratze

Und wie sichergehen, dass nicht doch ein Spam Kommentar oder eine verlinkte Seite auf einmal FSK 18 Inhalte hat?

Was ist mit Links auf Blogs die mit FSK18 gekenntzeichnet sind?

“Dieser Link steht in leider erst ab 20 Uhr zur Verfügung”?

Trauer!

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Der Bearbeiter

Ganz soviel Panik ist aus meiner Sicht doch nicht angebracht, auch wenn das Gesetz natürlich großer Müll ist.
http://bearbeiter.blogspot.com/2010/11/jugensmedienstaatsvertrag-keine-panik.html

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LexX Noel

Wo ist die Online-Petition gegen dieses Gesetz?
WO KANN ICH DAGEGEN UNTERSCHREIBEN?

Mal ehrlich, es sind noch 4 Wochen so in etwa. WER macht nun den Anfang, den Wiederstand der Onlinewelt gegen dieses Irrsinnige Gesetz zu organisieren? Ich habe keine Ahnung WO oder WIE ich eine Online-Petiion machen kann oder WER das macht.

Wo steckt eigentlich die Piratenpartei und die Grünen und nicht zu vergessen die SPD? Die schreien doch sonst auch immer „Wir sind dagegen“!

Antworten
phil

@LexX: Die SPD hat dafür gestimmt, die Grünen sind darüber innerlich zerstritten. in NRW haben sie dafür gestimmt: http://twitter.com/#!/gruenenrw/status/9305356467445760

Daraus ist schon ein schoener Mem geworden: http://parlamentarische-zwaenge.de/

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accessburn

Wie bekomme ich raus ob meine seite diese Inhalte vorweißt … ich sammele beiträge zu verschiedenen Themen (ähnlich fragmutti.de) wie verhällt es sich da ?

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Ramona

Wer bitte schützt uns vor dem, was Politiker so entscheiden oder vor Bankern, die uns das Geld aus der Tasche ziehen? Internet schließen, Zeitungen abschaffen, Werbung verbieten, TV/Radio abschalten …? Als Pädagogin meine ich, ist in erster Linie Erziehung gefragt, Eltern nicht ausgenommen. Und wir bräuchten dafür Vorbilder …

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ichbins

dagegen!

die machen was sie wollen mit euch !
wann wehrt ihr euch endlich?

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indianer3c

Bildungspolitik vom Feinsten!
Erstens wer entscheidet was ab welcher Altersklasse zulässig ist? Kann ein Richter einen Blogeintrag einschätzen oder tut dies eine Behörde? Wer schützt diese Behörde vor sich selbst? Die Behörden-Webseite möchte ich sehen, die eine so enorme Serverlast aushält…
Wäre ich Jurist würde ich von mir aus eine Erklärung abgeben, dass ich keine Webseiten auf bloßen Verdacht abmahnen würde.
Zweitens wie muss sich der Google-Algorithmus ändern, dass Jugendliche nicht mehr als erstes Suchergebnis auf Wiki landen…? Oder kommt eine Anzeige „Achtung dieser Wikieintrag könnte jugendgefährdende Inhalte enthalten!“?
Das Gesetzt hinterlässt viele offene Fragen…? Durchdacht sieht anders aus

Antworten
Mischar Jung

ich habe sowas von keinen Bock mehr auf diese politisierenden Hominiden. Ich fordere eine Alterbeschränkung zur Wahlfähigkeit der Volksvertreter in Höhe von 35 Jahren. Darüber hinaus wird’s eventuell (aber nur eventuell) unsinnig und gefährlich.

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Kai

Das wird in der Praxis genau so irrelevant wie die viel bejammerte Ablieferungspflicht allerOnline-Publikationen bei der Deutschen Bibliothek…

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Christina

„Das Gesetz betrifft alle Anbieter von Telemedien unabhängig von Gewinnerzielungsabsicht oder eingesetzter Technik.“

Wie verhält es sich denn, wenn ich beispielsweise bei blogger.com oder tumblr blogge? Wenn der Blog also im Ausland gehostet wird, aber ein deutscher Staatsbürger gemäß TMG verantwortlich ist, der Blog deutschen Content enthält und deutsche Leser/User hat?

Es wird ja immer davon gesprochen, dass man „ins Ausland ausweichen“ kann – wäre das in oben genanntem Fall schon gegeben?

Antworten
Lutz

Auf der Seite der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia liest sich das Ganze sehr harmlos. So, als wenn es die Wenigsten von uns betrifft. Was ist denn nun richtig?

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kikri

Ist doch toll!
Ich schreibe oben auf meiner Seite „ab18“ hin und alle Kinder und Jugendlichen wissen, dass es da etwas interessantes gibt.
War wohl nicht so gedacht ……

Antworten
S.A.

Warum nicht einfach sagen. Internet ab 18 und dann aber bitte gleich das Fernsehen mitnehmen. Wenn man sich mal anschaut, was da alles an jugendgefährdenen Sachen läuft.

Antworten
Jokey

Für mich hat sich folgende Frage ergeben:

Ab wann ist man vom JMStV betroffen?
– Serverstandort Deutschland?
– Wie ist es mit ausländischen Providern mit Serverstandort Deutschland?
– Anschrift im Impressum?
– .de Domain und damit verbundenes Handle?

Bei dem netzpolitischem Kasperletheater, selbst auf EU Ebene, wird die Schweiz als möglicher Serverstandort interessant, oder?

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Seid wachsam

Remember, remember, the 30th of November…

Fürwahr ein schwarzer Tag in der Geschichte, was die Meinungsfreiheit und deren Unterdrückung betrifft.

Der 30. November 2010 wird jedenfalls einst als DER traurige Tag in Erinnerung gehen, in der faktisch der Anfang zur endgültigen Abschaffung der Meinungs- und Pressefreiheit im repressiven Staatsgebilde namens BRD eingeläutet wurde – die angebliche “Demokratie” und Pluralismus können nun endgültig als tot betrachtet werden, innerlich bis ins Mark verfault von ihrer machtkorrupt wie inkompetenter Obrigkeit und einer willenlosen, stets fügsamen Schafsherde als Bevölkerung. Denn was glaubt ihr, werden wegzensierte Blogs der fernseh- und massenmedienverblödeten Lemminge sowas von Egal sein? Wie sagte es schliesslich V im Film:

“Grausamkeit und Ungerechtigkeit, Intoleranz und Unterdrückung. Wo man einst die Freiheit zu Widersprechen besaß, zu denken und zu reden wie man es für richtig hielt, hat man nun die Zensoren und Überwachungssysteme, die einen zu Konformität zwingen und zur Unterwerfung führen. Wie konnte es dazu kommen? Wer hat schuld? Nun, sicherlich hat manch Einer mehr zu verantworten als Andere, und der wird auch zur Rechenschaft gezogen, doch um ehrlich zu sein, wer einen Schuldigen sucht, der muss nur in den Spiegel sehen.”

Antworten
Oliver

Was ich mich immer wieder Frage wenn ich so sehe was die Regierung da fabriziert ist…: Das sind doch alles gebildete Leute, oder? Die meissten haben doch wohl Abitur, haben studiert, promoviert, vielleicht sogar mehrfach. Unsere lieben Minister die Fachpolitiker, die ganzen „Zuarbeiter“ in den Ministerien, alle die eben in so einer Regierung an solchen Entscheidungs-Prozessen beteiligt sind… das sollten doch schlaue Leute sein, oder?
Wenn man aber betrachtet was am Ende für Beschlüsse/Regelungen/Gesetze herauskommen, möchte man immer meinen, daß die „Macher“ von den Dingen die sie tun nicht die geringste Ahnung haben. Oder geht nur mir das so..?
Wie ich immer wieder sage…: Wenn Menschen Dinge entscheiden die sie selber nicht betreffen kommt Mist dabei heraus. So wie z.B. „Stopschilder“ oder eben jetzt die Alterskennzeichnungs-Pflicht für jede Webseite.

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Jaykay

Wie alt muss ich mindestens sein, um eine Kennzeichnung meiner Site vornehmen zu dürfen?

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Jens

Gesetze, Regelungen und kein Ende!
Sollte das Gesetz (JMStV) in diesem Rahmen verabschiedet werden, müssen wir in Deutschland also noch weitere Regelungen beachten. Aber das sind wir ja gewohnt! Ich plädiere dafür den Religionunterricht in den Schulen wegfallen zu lassen und statt dessen Rechtskunde ab der ersten Klasse einzuführen.
Gesetzliche Altersbeschränkungen für Inhalte im Web ist nichts anderes als Zensur. Diese Zensur wurde bereits bei Bild- und Tonträgern und vor allem Spielen eingeführt. Was kommt also als nächster Punkt in Sachen „Bevormundung“ der Bürger auf den Tisch? Wenn ich mich recht erinnere besteht seitens der Eltern eine Verpflichtung, ihre Kinder nicht an gefährdende Inhalte heran zu lassen. Weshalb muss also das JMStV dafür herhalten? Das ist doch verwunderlich!
Doch wie eingangs erwähnt sind wir solchen Unsinn ja bereits gewöhnt und tragen die Kosten solcher Gesetzesverabschiedungen, wie auch schon bei anderen Entscheidungen unserer „Oberhäupter“. Vielleicht sind wir in einigen Jahren bei chinesischen Verhältnissen angekommen und wundern uns, bei der Suchanfrage via Google nur noch auf staatliche Internetseiten zu stoßen?

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Bursche

In meiner Jugend gab es kein Internet, aber es gab ein ähnlich aufgebautes System. Danach wurden Biologie-Bücher als pornografisch eingestuft, während am Zeitschriftenkiosk FKK-Magazine verkauft wurden in denen junge Mädchen beim „Turnen“ und „Ballspielen“ abgebildet wurden und schon damals fielen uns auf Klassenfahrt nach Frankreich die Augen aus als wir entdeckten, welche Zeitschriften dort öffentlich im Supermarkt auslagen. Es sollte daher eigentlich jedem klar sein, dass so ein Alterssystem von vornherein unsinnig ist, zumal als nationaler Alleingang, während auf freizugänglichen niederländischen Seiten Sachen zu sehen sind, für die man in Deutschland ins Gefängnis kommt.

Der Nutzen ist also gering, der mögliche Schaden für den Einzelnen womöglich groß. Der Schornsteinfeger der aus seiner kommerziellen Website ein drastisches Bild eines brennenden Haus veröffentlicht, braucht nun scheinbar einen unabhängigen Jugenschutzbeauftragten und muss seine Inhalte nach Alter klassifizieren. Tut er das nicht, drohen Bußgelder und Abmahnungen. Der 20-jährige der auf seinem Blog Partybilder von alkoholisierten und rauchenden Freunden bei lustigen Partyspielchen veröffentlicht, riskiert Bußgelder oder darf sein Blog nur noch Nachts zugänglich machen.

Da bleibt nur, die englischen Sprachkenntnisse verfeinern und in den englischen Sprachraum flüchten! Das „deutsche“ Internet überlassen wir dann den Zeitungsverlagen und den GEZ-finanzierten öffentlich-Rechtlichen, für die ein „Hintertürchen“ eingebaut wurde und die dafür nun im Gegenzug stillhalten!

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epagee

Danke für den umfangreichen Überlick, nun wissen wir gar nicht mehr, wie wir weitermachen sollen. Noch nicht ganz online und schon wieder offline…..:)!

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korsmi

da bleibt mir wohl nichts anderes übrig als mit einem blog ins ausland zu wechseln.. ich finde dieses gesetz ist so nicht hinnehmbar!

Antworten
Martin

Mehrere Angaben in dem Artikel sind falsch. Bitte korrigieren!

Siehe:
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011

Beispiele:
Frage 9: Wer soll diese Kennzeichnung vornehmen?
„Da diese Organisationen für ihre Dienste Gebühren erheben (z.B. beträgt der Mindestbeitrag bei der FSM 4.000 Euro pro Jahr) bleibt für die „Normalanbieter“ wohl nur die Selbsteinschätzung.“

FSM.de:
„Zudem wird es ab 2011 Klassifizierungssysteme geben, die dem Anbieter dabei helfen, seinen Inhalt zutreffend zu bewerten. Für private Anwender (z.B. Blogger, private Webseiten) wird die Benutzung des Klassifizierungssystems selbstverständlich kostenlos sein. Dies gilt auch für Nichtmitglieder der FSM.“

Frage 11: Was passiert, wenn die Kennzeichnung fehlerhaft ist?
„In diesem Fall begeht man eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro erhalten“

Frage 12: Wie ist es mit Anbietern von User Generated Content?
„Dafür hat der JMStV eine Lösung parat: Der Anbieter soll sein Angebot insgesamt für eine Altersstufe klassifizieren und muss ansonsten für hinreichende Prüfung sorgen.

Wie diese aussehen soll, steht nicht im Gesetz. Es ist daher unklar, ob proaktive oder nur passive Prüfungspflichten gemeint sind.“

FSM.de:
„Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht.

Die Kennzeichnung einer ganzen Plattform mit user generated content ist aber möglich.“

Antworten
Martin

Sorry. Nachtrag zu Frage 11:

FSM.de
Die Gefahr eines Bußgeldes besteht dann nicht, wenn der Anbieter ein Klassifizierungssystem einer anerkannten Selbstkontrolleinrichtung ordnungsgemäß durchlaufen hat.

Quelle:
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011

Antworten
Anna

Ich habe mal eine Frage zu den „Sendezeiten“:

Angenommen ich schalte einen Blog nur von 20.00-06.00Uhr online – was passiert mit dem RSS Feed? Über diesen kann ich doch alle Beiträge im Reader rund um die Uhr lesen.

Kann da jemand mit einer Antwort weiterhelfen?

Antworten
Christoph

Nach durchlesen aller Kommentare kamen mir hinsichtlich dieses (dieser?) Gesetze ein paar Fragen auf:

Ab welchem Alter darf ich eine solche Selbsteinschätzung vornehmen?

Eine meinerseits sehr berechtigte Frage, welche für mich als 17 jähriger Abiturient von großer Revelanz sein wird. Meine Methode Geld zu verdienen mag nicht die eines jeden Schülers sein, welcher Samstags morgends Zeitungen austrägt, sondern ich administriere und verwalte Websiten (CMS basiert) und verdiene mir dadurch nebenbei mein Taschengeld. Muss ich nun die „Eigentümer“ der Homepages ansprechen und dies brenzlige Situation mit diesen klären?

Sagt nun einer der Eigentümer – er möchte ein FSK 18+ Schild vor seiner Website – wie soll ich ihm dies als 17 jähriger bitte dort aufstellen, geschweige denn, die Website noch verwalten?

Es sind noch viele Fragen hinsichtlich dieses Themas zu klären, doch diese würden hier nur allzusehr ins kleinste Juristendetail gehen.

Dennoch ist es für mich als 17 Jähriger unverständlich, ein solches Gesetz einfüren zu müssen.
Nun denke ich aber auch – nicht jeder kann so sein wie ich… (mit 17 noch ein „braver Junge“, der bei der Freiwilligen Feuerwehr ist, Streitschlichter (Mediator) in der Schule ist und beim Schulsanitätsdienst Schichten absitzt (ganz zu schweigen von öffentlichen Festen) und ins Internet geht, um sich zu informieren (wie z.B. diesen Artikel hier), bei welchem ich auch noch meine Resonanz vorlaut zu erkennen gebe.
Meine Meinung fängt die Problematik PC und Internet alleine bei den Eltern / Erziehungsberechtigten an).
Mir wurde von meinem ersten Lebensjahr an eine gute Erziehung geboten. Meinen ersten Laptop habe ich mir von meinem eigenen Geld gekauft – nachdem ich meinen Vater davon überzeugen konnte, dass ich ein wenig technisch versiert war und mich in diesem bereich auskannte und in diesem Bereich auch weiterarbeiten wollte. Ich kaufte ihn mir damals für 700€, zum Zeitpunkt als ich 13 Jahre alt war. Danach habe ich nochmals in einen PC investiert und schließlich in diesem hier.
Dennoch habe ich nicht in diese Technik investiert, um einen „coolen“ PC zu haben, mit einer lila-glitzer-Maus und einem 28″ Monitor, sondern dahingehend dass die Leistung im Bereich Foto und Videobearbeitung stark nachließ und ich daher nach schnelleren Systemen ausschau hielt.
Der gute Nebeneffekt hiervon ist: Ich verdiene so mein Taschengeld und der PC ist somit innerhalt von 1-2 Jahren eingebüßt.

Bringen sie solch ein wirtschaftliches Verständnis unseres Lebens doch einmal einem anderen Jugendlichen bei. Ich wünsche ihnen dabei viel Spaß!

In der Shcule hört man leider nur allzuoft: Ja ich bin geizig und hole mir immer das beste, ABER MEINE ELTERN ZAHLEN DAS JA ALLES…
Ich kann mich in solchen Situationen nur Kopfschüttelnd abwenden.

Aber nun zurück zum Thema:

Durch diese lange Beschreibung wollte ich auf eine Aussage hindeuten:
– Die Erziehung ist meilenweit wichtiger als den Internetzugang.
– Würde man das Geld und das Ideenreichtum der Politiker unseres Landes dazu verwenden, Gesetze zu entwerfen, welchen es Eltern erlaubt deren Kinder eine bessere Erziehung zu bieten, sähe Deutschland anders aus.

Wäre die – leider sehr kostenintensive – Möglichkeit gegeben, die Erziehung in Deutschlands Haushalten zu verbessern, hätten wir dieses Problem garnicht.
Doch leider ist ein solches Gesetz leichter durchzusetzen als eine kostenintensive Erziehungsstruktur.
Im Bereich Telekommunikation und Internetwesen gibt es sehr viele Sachverhalte, die Politiker dazu benutzen können, alles zu verrufen und dem Bürger, welcher ohne Internet aufgewachsen ist, eine Meinung darüber zu unterbreiten dass das Internet schlecht wäre.

Langer Rede, kurzer Sinn: Es kommt zu einem Amoklauf – Was wird kritisiert: Die soziale Verwahrlosung (man hat es ja so spät erst erkannt) und die „gewaltverherrlichenden Spiele“.
Nun frage ich mich wieso man nur gegen letzteres etwas unternimmt! Durch die Indizierung sind doch ausländische Downloadportale erst wirklich ins Rennen gekommen um möglichst unzensierte Medien zur Verfügung zu stellen. Anstatt auf Punkto 1 einzugehen geht man lieber auf Punkto 2 ein – leichtere Argumentationsstrukturen – alle Politiker 40+ sind sich einig:

Internet, Spiele – BÖSE, UNDING

Ein leichtes dies in unserer heutigen, von Medien florierenden, Zeit zu behaupten und auch durchzusetzen. Wer das nachsehen hat – ist ungewiss

Vielen Dank

Antworten
peter

das bringt ordentlich leser, oder? wäre es nicht im sinne ganz konkrete schritte aufzuzeigen, wie man so etwas verhindern kann? alles andere ist nur verpufftes bemühen, klagen…

Antworten
Tom

Eine evtl. hilfreiche Info

http://www.fsm.de/de/jmstv-2011

Gruß WITO-Media

Antworten
xSeppelx

Hi,

habs den Beitrag eben gelesen und hab mal eine Frage:
Brauche ich denn so einen Jugendschutzbeauftragten?
Ich hab einen privaten Blog, bzw. einen Tech-Blog….

Vielleicht sollte man mal aus Protestgründen alle einheitlich eine Grafik einbauen, die den Widerstand dagegen demonstriert.

Antworten
Christian Buggisch

Völlig unglaublich, das alles. Wie weltfremd sind die Verfasser dieses Staatsvertrags? Warum wird er zwar novelliert, aber nicht modernisiert, sprich an die Welt angepasst, in der wir leben? Und in der ist es völlig sinnlos, Kinder und Jugendliche schützen zu wollen, indem man das „deutsche Internet“ reguliert … Ich musste dazu etwas bloggen: Deutschland, die Insel der Seligen

Antworten
ssb

@pop64

Das sich abzeichnende Label-System funktioniert folgendermaßen: Bei kleinen Seiten, zumal welche mit Inhalten einer Altersklasse, reicht eine einfache und auch für Laien zu erstellende age-de.xml–Datei, die im Server-Root abgelegt wird. Wenn die age-de.xml über das Klassifizierungssystem der anerkannten Selbstkontrollen erstellt wurde, gibt es sogar eine rechtliche Privilegierung (vergl. § 24 JMStV-E).

Wenn große Sites mit vielen unterschiedlichen Bewertungseinheiten (sprich: unterschiedlichen Content-Arten in unterschiedlichen Altersklassen) labeln, dann reicht eine age-de.xml-Datei nicht aus – die Dateigröße/Zeilenzahl könnte ein Jugendschutzprogramm nicht mehr performant einlesen.

Deshalb gibt es verschiedene Möglichkeiten, aus der age-de.xml auf einzelne Webpages zu referenzieren. Salop formuliert: Die age-de.xml teilt dem Jugendschutzprogramm mit, in welchen Serverbereichen (können alle sein) das JSP konkret nach dort hinterlegter Einzelinfo suchen soll. Die einzelnen Webpages können wahlweise oder kumulativ mit http-Header, HTML-Meta-Tag oder/und Kennung in der Domain/FQDN bzw. im Domainpfad gekennzeichnet sein.

Mehr Details gibt es hier: http://www.online-management-kontor.de/jugendschutz/altersklassifizierung.html

Wie geht’s bei WordPress und anderen Services, bei denen der Anbieter keinen Zugríff auf Root hat? Es kommt wesentlich darauf an, wie man die Services nutzt und ob man eigene Domains verwendet, eigene Server etc.

In jedem Fall muss eine age-de.xml auf Root liegen – die kann zentral für alle sein und nur das JSP anweisen, z.B. Metatag-Label auf den einzelnen Pages auszulesen. Bei „Millionen Website-Betreibern“, die dies von WordPress fordern werden, dürfte das wohl keine Schwierigkeit sein. Jetzt kommt es darauf an, den Meta-Tag in die Page zu bekommen bzw. eine httpheader oder eine URL-Variable/URL-Teil. In der Standard-Version von WordPress ohne eigene Domain (ichbins.wordpress.com) könnte man die Metatags zwar im normalen Artikel verstecken, aber besser gehören sie in den Meta-Bereich der Seite – auf die meines Wissens im normalen WP-Admin kein direkter Zugriff besteht (oder? Ich bin kein WordPresser).

Hier muss eine Upload-Funktion gebaut werden, wie es sie ähnlich nach meiner Erinnerung bereits für Google/Yahoo/Bing-Autorisierungen gibt. Die WP-Entwickler dazu zu bringen, sollte bei der „deutschen Nutzermacht“ keine große Hürde sein.

Falls alles nicht hilft, müsste die WP-Software auf den eigenen Webspace oder aber ein freundlicheres System genutzt werden. Aber ich bin gutes Mutes, dass es dafür auch innerhalb von WP eine Lösung geben wird,

Antworten
Max

Hallo.
Mich würde interessieren, wie es aussieht – wenn mein Blog oder was auch immer auf einem ausländischen Server liegt, aber deutschen Inhalt hat. (Z.b. durch Tumblr Blogs, Posterous, WordPress, etc.)

Muss dieser Blog dann ebenfalls eine solche Kennzeichnung besitzen?
Antworten gerne per Email (da hier so viele Kommentare sind) maximilianh@live.com

Danke.

Antworten
Visie

if(preg_match(‚#de#i‘,$_SERVER[‚HTTP_ACCEPT_LANGUAGE‘]))
if(date(‚H‘) > 6 && date(‚H‘) < 22)
die('Du bist Deutschland!');

Mehr hab ich dazu nich zu sagen.
Danke für deinen Artikel.

Antworten
KD

das ist so lustig dass es schon wieder traurig ist.
als hätte Deutschland keine anderen Probleme.
Wenn die Eltern ihre Kinder vor dem Internet schützen wollten, dann würden sie keine Gesetze dagegen machen. Wer zur Hölle hat sich diese wahrhaftige Sinnlosigkeit ausgedacht?!
„Mit Töpfen kann man Leute erschlagen, Nimm zum Kochen ein Sieb!“ – Wie super sinnlos!
Deutschlands Oberhäupter haben keine Ahnung vom Leben, keine Ahnung vom Volk und keinen Dunst davon was auch immer sie da machen.

Schützt eure Kinder in dem ihr ihnen erst mit 16 einen PC besorgt, oder lasst sie einfach nicht ins Internet.

Antworten
CHIREN

Alles kommen lassen, keine Panik.
Überlegen, welche Blogs vom Ausland, meiner Kenntnis zum Beispiel lupo cattivo…, Nachrichten senden. Dort vorsprechen, dass ein gemeinsames Auftreten und verbreiten von dort aus machbar wird, bei getrennten einzelnen Blogs.
Dann alles tun, und gemeinsam handeln, dass die bisherigen Parteien NICHT MEHR GEWÄHLT WERDEN.
Eine entsprechende neue Partei wird sich dann zu gegebener Zeit finden.

Antworten
Furchensumpf

Hallo zusammen,

ich bin über Berichte über den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag auf diese Seite gestoßen und mir stellen sich mehr Fragen als ich Antworten finde.

Zum einen arbeite ich als selbstständiger Entwickler für Webanwendungen. Was wird sich für mich dabei ändern? Und vor allem: Was im Bezug auf meine Kunden und im Bezug auf meine eigene Homepage? Ich lese immer wieder etwas von einer Kenzeichnung. Muss ich meine Webseite Kennzeichnen? Auch wenn dort nur etwas über mein Gewerbe ausgesagt wird?

In meiner Freizeit betreibe ich zudem noch zwei Fan-Seiten, welche im Bereich Comedy anzusiedeln sind – eine davon seit 1999. Bei einer Seite ist auch ein Forum anhängig. Eine ständige Kontrolle der Inhalte kann ich nicht leisten, ausserdem nervt es mich als Forenuser enorm, wenn Beiträge erst freigeschaltet werden müssen. Muss ich diese Seiten jetzt auch markieren? Oder irgendwelche Ident-Kontrollen einbauen? Wie schaut es mit dem Impressum und dem Jugendschutzbeuaftragten aus? Oder darf ich diese Seiten in knapp 4 Wochen zu Grabe tragen?

Ich bin als Informatiker in diesem Bereich sicherlich nicht leicht zu verunsichern, aber jetzt bin ich es massiv…

Vielleicht kann der eine oder andeere mich ein wenig aufklären…

Besten dank

Frederic

Antworten
Sven Dietrich

@ssb

Vielen Dank, das sehe ich als interessiert Mitlesender gerade zum ersten Mal und ich kann nicht glauben, dass das Ernst gemeint sein soll.

Wie kann man so etwas nur machen? Wo leben die beteiligten denn? Unfassbar.

Antworten
Melanie Gatzke

Was ist ihnen denn da wieder eingefallen? Die wissen wirklich nicht mehr, was sie alles anstellen sollen. Das ist blinder Aktionismus.
Wenn doch schon alle Fachleute- auch Medienpädagogen dagegen sind, warum hören sie denn nicht darauf?
So ein Unsinn.-einweiteres Zeichen; Der Wahnsinn bricht sich seine Bahn.
Die Entwicklung von Kindern gefährden ganz andere Sachen als die Blogs.
Im Zweifelsfalle bleibt nur- generel ab 18 deklarieren, dann ist der Betreiber auf der sicheren Seite.
Das ist doch alles nur Ablenkungsmanöver von den wahren Problemen.
Ich fürchte, da werden tatsächlich viel Blogs verschwinden. Leider!
Man sucht vermutlich Gründe, die Information einzuschränken. Ein Einstieg in die Zensur.

Antworten
Karsten Brand

Ja: Gewalt, Sex etc. sind ein Problem im Netz. Ein Gesetz alleine bringt aber gar nix. Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche liegt bei den Eltern. Hier sollte man also für bessere Aufklärung sorgen. Diese Aufklärung könnte beispielsweise auch über Schulen oder sogar schon Kindergärten erfolgen.

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T1000

Die Frage die gefühlte fünfhunderte Mal in den Kommentaren gestellt, aber bisher nicht eindeutig beantwortet wurde:

Wie schaut es aus, wenn der Blog im Ausland gehostet wird (Server im Ausland), aber ein deutscher Staatsbürger (Wohnsitz in Deutschland) gemäß TMG Verantwortlicher sprich Betreiber des Blogs ist, der Blog deutschen Content (deutsche Sprache) und deutsche Leser/User (Nutzer aus Deutschland) hat?

Antworten
Furchensumpf

Mir fällt noch was ganz anderes ein:

Was ist mit den Seiten die Google in seinem Cach hat? Wie wären diese zu erreichen? Darauf habe ich ja keinen Einfluss…

Antworten
T1000

Zitat:
„von LexX Noel 30.11.2010 (16:15Uhr) 90.

Wo ist die Online-Petition gegen dieses Gesetz?
WO KANN ICH DAGEGEN UNTERSCHREIBEN?

Mal ehrlich, es sind noch 4 Wochen so in etwa. WER macht nun den Anfang, den Wiederstand der Onlinewelt gegen dieses Irrsinnige Gesetz zu organisieren? Ich habe keine Ahnung WO oder WIE ich eine Online-Petiion machen kann oder WER das macht.“

jmstv-ablehnen.deT1

Antworten
Alex

Wo kann man eigentlich nachlesen, wie eine age-de.xml auszusehen hat?

Oder – noch besser – gibt es vielleicht einen Online-Generator?

Antworten
Redhat

Ich werde demnächst einen kleinen Flash-Trailer als Indexseite vorschalten.

1. „VORSICHT“, rot, 72 Punkt
Warnung nach dem neuen JMStV, weis, 14 Punkt

2. schnell wechselnde Bilder: Ursula von der Lyen, Marc Dutroux, Nacktscanner-Bilder
Schrift Einblendung: „Nur noch ein Klick“

3. Hintergrund – kleine Häslein auf grüner Wiese
Schrift: Diese Seite enthält Kinderpornographie – Ausblendung “

Einblendung – Ausblendung –
als Wort

Einblendung – Ausblendung
zum Sonntag – Link Mixa Hintergrund: Pädophile Kirchenfenster

4. Bild Ursula von der Leyen als Batch, Schrift: Pornfrei im Netz
Hase holpelt aus dem rechten Bildrand – Sound: fickende Hasen

Hase mit Gesicht Marc Dutroux holpelt vom linken Bildrand rein und alle Hasen rechts raus
Hase Marc Dutroux explodiert

5. Nacktscanner Bilder in schnellem Wechsel mit Röntgenbilder

Schrifteinblendungen Bilder Musik?
6. Grimms Märchen sind jugendgefährdend
Die Bibel ist jugendgefährdend
Krieg und Frieden sind …
Der Gulag ist…. !!
!!Modul edit
!!

7. Atomkraftwerke sind — pornfrei Batch Usula
Irakkrieg ist ……
Folterbilder sind …
Knüppelbullen sind ….

8. Diese Seite gefährdet die Akkzeptanz der großen Volksparteien und Massenmedien

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Paramantus

Ich kann da nur noch den Kopf schütteln im Angesicht dieses riesigen Schwachsinnsgesetzes!

Antworten
DLP

Sag mal, seid ihr alle bekloppt, merkt ihr nicht, das die damit nicht den Jugendschutz meinen sondern die Einschränkung des Internets, jeder Idiot kann heute jeden Film oder Buch mit nicht jugendfrei bekommen, die Kiddis haben gewallt schneller auf ihren Handys als die blöden alten gucken können und wenn die was sperren dann haben die schon was neues.
Ach ja, Bekloppt (jugendschutz) ab 18 sonst Abmahnung

Mein Tipp schalltet eure Webseiten ab dem 01.01.2011 ab und wir werden sehen, das die alle anfangen zu schreien, was soll das.
Die Abmahnanwälte liegen schon auf der lauer und warten auf jeden kleinen Fehler und dessen wird es sehr sehr viele geben. Also lasst euch weiter verarschen und wie Ratten in die Ecke treiben oder hebt euren Arsch mal aus dem Sessel und zeigt denen das es so nicht weiter geht.

Ja ich weiß, es wird nicht geschehen, aber wenigsten habe ich es versucht, also macht was sonst schreit nicht wenn der Anwalt kommt.
In diesem Sinne freies Internet!

Antworten
Meckerziege

Hallo,

soweit mir bekannt ist, können auch deutsche Seitenbetreiber weiter ihre Inhalte vertreiben, wenn die Seite über einen ausländischen Server läuft, wenn sich dort der Betreiber nicht im Impressum outen muss.

Island geht da mit gutem Beispiel voran und will die Seitenbetreiber schützen – Assange soll wohl auch demnächst in Island „heimisch“ werden (oder ist schon).

Island gibt sich gerade eine neue Verfassung.

Zu den Kosten in Island kann ich allerdings nichts sagen.

Russland schützt auch, allerdings sollen da die Kosten ziuemlich hoch sein.

Links:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/11/04/warum-stoppschilder-verfassungswidrig-sind/
und hier weiter zu:
http://www.internet-law.de/2010/11/netzsperren-warum-das-zugangserschwerungsgesetz-verfassungswidrig-ist.html

sowie:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/01/warum-blogger-gelassen-bleiben-konnen/
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011

Grüße von einer Meckerziege

Antworten
Chaosfee

Ich glaub zu den Sachen da oben , braucht man nicht mehr viel sagen aber einen Protest gibt es schon.

Antworten
Armin Sebastian Andreas Gruber-Kersting

Tja, man gebe einem Politiker einen durchschnittlich debilen Referenten an die Hand, und im Anschluss an einige unterhaltsame öffentliche Diskussionen voller Polemik, bilde man ein Gremium aus Interessensvertretern, und lasse diese sich tolle neue Pseudo-Standards ausdenken. Und voila, schon hat man das nächste Zensurinstrumentarium in Form einer Filtertechnik per Gesetz, die ganz nebenbei außerhalb von Deutschland so rein gar nichts bewirkt, während Jugendliche weiterhin fleißig die fragwürdigen Inhalte zum Großteil selbst produzieren und in den sozialen Netzwerken massenhaft verbreiten.
Tja, schon doof, wenn man bedenkt, daß die zu schützende Zielgruppe selbst unter den Produzenten fragwürdiger, oftmals pronographischer Inhalte quantitativ unzweifelhaft auf dem 1.Platz angesiedelt ist!
Bravo! Ganz großes Kino!

Antworten
Mike N.

Ich betreibe ein kleines Modellbauforum, muß ich da nun dieses ganze Zeug wie FKS ab? und einen Jugendschutzbeauftragten haben? Irgendwie verstehe ich garnichts mehr!

Was muß ich denn nun wirklich machen um mein Forum nicht schließen zu müssen weil ich gegen irgendwas verstosse was ich nicht mal verstehe?!

Kann mir das bitte mal jemand erklären der Ahnung davon hat?

Antworten
Mane

Und noch einen Artikel zum JMStV hinterher. Udo Vetter in der auf internetworld.de

-> http://www.internetworld.de/Nachrichten/Medien/Medien-Portale/Udo-Vetter-zum-Jugendmedienschutz-Staatsvertrages-Was-Blogger-jetzt-unternehmen-sollten-51447.html

Im Endeffekt bleibt festzuhalten: Ruhig Blut, nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird.

Antworten
DLP

Und denkt dran alle Smilies oder andere .gif sind auch davon betroffen. Na das wird ja mindesten 1.000.000³³³ Abmahnungen für die vielen Foren u Blogs und Co geben und ein schönes aufräumen oder abschalten.
Am besten alle füllen dieses Formular http://www.jugendschutzprogramm.de/label-generator.php vollständig aus und alles Ankreuzen, dann sind alle sicher und die Jugend auch, sie darf dann keine Seite im Web mehr besuchen.
Das muss man sich mal vorstellen selbst normale Modefotos sind davon betroffen je nachdem wie viel Bein, Brust oder sogar Erotik das ganz normale Modebild ausstrahlt kann es sein, das es erst mit 12.14.16.18 deklariert werden muss. Dann viel Spaß für den ganz normalen Versandhandel z.B. Otto die müssen alles unterteilen obwohl es nur Mode oder Unterwäsche ist.
Ich frage mich dabei nur, warum dann die öffentliche Werbung, TV, Kino und Video erlaubt sind.
Alle Werbetafeln in der Stadt müssen abgehängt werden die sind nicht jugendfrei oder kindgerecht wenn dort ein Minirock, halbe Brust zu sehen ist, Bademode oder Unterwäsche geht schon mal gar nicht davon bekommen die Kleinen Alpträume und Ihre Entwicklung wird dadurch eingeschränkt oder sogar negative belastet.

#######################################
Ab hier nur wer über 18 Jahre alt ist weiterlesen.
#######################################

Erotik, Sex und Pornografie: Der Titel
Regina trägt eine Blumenvase und dazu Ihre Vagina in der Öffentlichkeit

Antworten
Karin

Um es kurz auszudrücken: kompletter Schwachsinn! Ich habe einen kleinen Blog mit Digitaler Kunst. Da kann ich dann wohl bald die Hälfte der Bilder rausschmeissen?!

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DLP

Ne das nicht, aber du musst deine Seite so einrichten, das vor dem öffnen klar zu erkennen ist wie die Bilder auf Kinder wirken können. Also du musst eine Einstufung vornehmen ob die Seite frei ab 0-2-4-6-8-10-12-14-16-18 Jahre ist. Wenn das nicht der Fall ist oder du dich irrst, besteht die Gefahr eines Busgeldes oder einer Abmahnung.
Aber noch ist es ja nicht so weit, und wenn das Gesetz erst mal durch ist, werden wir auch erfahren, wie genau das alles geschehen soll.
Ich bin Fotograf und Künstler und werde meine Seite einfach wie eine Pornoseite einstufen, werde also alles ankreuzen was man nur ankreuzen kann auch Gewalt an Menschen und Tieren damit können die mich dann mal am Arsch lecken wer meine Seite nicht findet der soll es eben lassen.
Und wenn das so weiter geht, und das geht bestimmt so weiter, denn die nächsten Vorschläge in Bezug auf Sicherheit liegen bereits auf dem Tisch, dann schalte ich die ganze Seite einfach ab, es ging vorher auch ohne Internet. Wenn die das so wollen, DANN LECK MICH!
Aber eines ist ja wohl klar, durch diese Gesetze verdienen die Abmahnanwälte sich eine goldene Nase man (Mann) sollte sie dafür erschießen.

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Tenor

Dass gesetzesverbrechende Politiker der wirtschaftlichen Globalisierung um Jahre hinterherhinken, ist nicht neu. Dass – und wie unvorstellbar dumm und weit – sie der informationstechnischen Globalisierung hinterherhinken, beweisen sie nach dem Impressumsschwachsinnigkeitsgesetz nun durch ein gleichermaßen dummes wie unanwendbares Gesetz: Seite x auf deutschem Server verweist dynamisch auf Inhalte, die auf ausländischen Servern liegen … schwupp, schon ist das Gesetz umgangen: die physikalischen Inhalte der Seite auf dem deutschen Server (Rahmen, Überschriften, Verweise auf Skripte, …) genügen der deutschen Zensur; das, was der Betrachter zu sehen bekommt, ist jedes Mal anders, kommt vom Ausland, liegt dort und unterliegt weder der Zensur, noch kann es dem Betreiber der deutschen Seite angelastet werden, denn das Skript (das aus dem Ausland geladen wurde) läuft auf dem Client, also auf dem Computer dessen, der die Seiten anschaut. Freue mich auf den Abmahnwahnwalt!

Antworten
Ohh neee

Liebe Politiker – bitte, bitte, bitte schützt uns vor euch !

Antworten
pilgrims

Es gibt von der Landesregierung Rheinland-Pfalz eine FAQ zum Thema, die manche Aufregung und Dramatik relativieren dürfte:
http://www.rlp.de/fileadmin/staatskanzlei/rlp.de/downloads/medien/H%C3%A4ufige_Fragen_zum_Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.pdf

Antworten
Furchensumpf

Trotzdem sind noch viele Dinge unklar: Was passiert denn jetzt wenn ich nicht „freiwillig“ kennzeichne? Bleibt dann nur noch die Sendezeit? Was daran freiwillig ist muss mir mal jemand erklären…

Und wo beginnen denn nun die entwlickungsgefährdung? Das konnte ich noch nirgends an einem Beispiel finden…

Antworten
Alex

Ich hab als ichs gesehen hab erst mal gedacht „Aprilscherz“?. Der nächste Gedanke war: Was machen die ganzen armen Erwachsenen? :P

Antworten
Bit Boy

Mal eine Frage von einem Musiker zum neuen Jugendschutzgesetz:

Ich veröffentliche Musik unter einer Creative Commons Lizenz auf meiner Homepage.
Hauptsächlich instrumentalen Synthie Pop, House, Electro, Ambient und ähnliche Stile.

Ich bin bei keinem Netlabel.
Muss ich meine Musik und Internetseite jetzt FSK prüfen lassen?
Wenn ja, wie viel kostet mich das?
Und nach welchen Kritierien bestimmt man die „Mögliche Beeinträchung von Minderjähren“ durch rein instrumentale Musik (ohne Gesang). Ich kann mir das schlecht vorstellen.

Antworten
Armin Sebastian Andreas Gruber-Kersting

Auf die Frage, ob denn nur Seiten mit Alterskennzeichnung (JMStV) gefiltert
würden, antwortet die FSM, „Nein. … Hierfür werden z.B Blacklist und
Whitelists eingesetzt. Das ist vor allem für ausländische Seiten wichtig, …“.
Vor allem für ausländische Seiten? Und was noch?

Diese JMStV-Listen führen am 1.1.2011 in Deutschland faktisch die Zensur wieder ein, denn es bleibt in diesem Zusammenhang völlig unklar, was dort alles noch „gefilter“ wird und wer über die Inhalte dieser Listen entscheidet (neben dem Regierung/BKA).
Diese Regierung fällt vor allem durch eines auf, den Versuch die Zensur in Deutschland wieder einzuführen. Was mit der „Stoppschilder im Internet“-Aktion und geheimen BKA-Listen zunächst technisch nicht so vielversprechend aussah, kommt also nun auf anderem Wege ins Wohnzimmer Deutschlands.

Antworten
monsi

meine wenigkeit würde es mal interresieren wie es mit Privaten Rootservern (standort Deutschland) und deren Homepage aussieht.Ein Impreesum ist Pflicht für jede Seite aber muss ich dann auch gleich ein Jugendschutzbeauftragten haben…
Oder ,zb.:Ich würde für einen Freund aus Österreich eine Homepage bauen der ein Spiel spielt aus England ,wie sieht es da aus mit diesem Gesetz…

Antworten
pazifisch

Nichts ist für die Entwicklung eines Kindes schädlicher als Zynismus und Heuchelei.

Jugendschutz! Wo soll der bitte anfangen?

Antworten
draculix

Ihr habt Probleme…

Antworten
Wolfgang

Der Vergleich ist zwar ganz nett – ein Fachmann gegen den Rest der Welt und die Welt sieht „alt aus“. Aber in dem Zusammenhang wäre noch etwas anderes interessant, nämlich die Abweichungen der Fachleute untereinander. Bei den Begründungen rechne ich mit relativ großen Abweichungen.

Antworten
Marie

Ich kann da nur noch den Kopf schütteln, noch ein Schwachsinns Gesetz!

Antworten
Mario Elia

sehr lesenswert

Antworten
LinaKonig

Einige Artikel sind fragwürdig, aber es gibt gute Entscheidungen

Antworten
Peter Fallah

Und wenn der Server im Ausland steht, wie sieht die Reglung dann aus?

Antworten
Panade für Hähnchen

ehh :/

Antworten
Magnus Severinchik

Ähnlich wie bei der DSGVO werden sich die meisten eh nicht wirklich dran halten.

Antworten
Tobias Ziegler

Wäre spannend, ob sich nach 10 Jahren etwas an der Gesetzeslage verändert hat oder ob es denn nun doch umsetzbar war. Für jeden Gründer eines neuen Blogs ist es in der Tat kaum möglich, sich an die ganzen Vorgaben und Gesetze zu halten.

Antworten
Tobias Ziegler

Klar, jetzt haben wir alle mit Covid19 mehr als genug Themen um die Ohren. Aber ich finde es nach wie vor spannend, was sich daraus nun tatsächlich in die Umsetzung geschafft hat…

Antworten

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