Malware: Neue Chameleon-Variante kann Fingerabdrucksensoren aushebeln und Konten räumen
Sicherheitsforscher warnen vor einer neuen Variante des Banking-Trojaners Chameleon. Der Vorgänger war Anfang des Jahres vor allem in Australien und Polen aufgetaucht.
Er fiel durch seine geschickte Tarnung und fortgeschrittene Übernahmefunktionen in Sachen Banking und Kryptowährungsdienste auf. Nun warnen die Spezialist:innen von ThreatFabric vor den neuen Fähigkeiten des Nachfolgers.
Neuer Trojaner hebelt biometrische Sicherheit aus
Auch die neue Iteration manipuliert Zugriffsprivilegien, um Accounts oder ganze Geräte unter seine Kontrolle zu bringen. Neu ist jedoch seine Fähigkeit, die biometrische Sicherheit auszuhebeln, um das Gerät zu entsperren.
Die Fachleute sprechen von einem „weiteren Beispiel für die ausgefeilte und anpassungsfähige Bedrohungslandschaft im Android-Ökosystem.“ Es erstreckt zudem seine regionale Ausbreitung nun auch auf Italien und Großbritannien.
Tarnung als Banking-App oder Chrome-Anwendung
Die neue Variante wird über Zombinder verbreitet und tarnt sich als Banking-App oder Add-on von Google Chrome. Der Trojaner erkennt ein Gerät mit Anwendungsbeschränkungen und bringt die Anwender:innen über eine HTML-Seite dazu, den Dienst für Barrierefreiheit zu aktivieren.
Über den Accessibility-Service unterbricht die Malware die biometrischen Funktionen des Gerätes. Die Forscher:innen schreiben: „Diese Funktionalität zur effektiven Umgehung biometrischer Sicherheitsmaßnahmen ist eine besorgniserregende Entwicklung in der Landschaft der mobilen Malware.“
Umstellung auf Pin: Trojaner übernimmt das Gerät
Wenn sich die Anwender:innen nach der Sperrung der biometrischen Abfrage mit ihrer PIN anmelden, greift das bösartige Programm den Code ab und übernimmt damit das Gerät oder den Account.
Mit dieser PIN können die Angreifer anschließend die PINs etwa für das Online-Banking stehlen. Daher sollten User:innen vorsichtig im Gebrauch mit vermeintlichen Chrome-Apps aus unsicheren Quellen sein. Wenn die Barrierefreiheit eingestellt werden soll, sollten spätestens die Alarmglocken läuten.
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