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Neuer Datenschutzrahmen zwischen USA und EU: Was dieser für Nutzer und Google Analytics 4 bedeutet

Nachdem der Gerichtshof der EU den Datenschutzrahmen zwischen EU und USA angeprangert hatte, gibt es jetzt eine Lösung. Die US-Amerikaner werden dadurch stärker in die Pflicht genommen.

Von Ann-Catherin Karg
2 Min.
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Neuer Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA. (Foto: Den Rise/ Shutterstock)

Die Europäische Kommission und die US-Regierung haben sich auf einen neuen Datenschutzrahmen geeinigt. In dem sogenannten Angemessenheitsbeschluss verpflichten sich die USA dazu, ein Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten, das mit dem der Europäischen Union vergleichbar ist.

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Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte laut einer Pressemitteilung: „Der neue Datenschutzrahmen EU-USA wird einen sicheren Datenverkehr für die Europäerinnen und Europäer gewährleisten und den Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks Rechtssicherheit bieten.“ Die USA hätten beispiellose Zusagen zur Schaffung des neuen Rahmens gemacht.

Gemeinsame Werte und verbindliche Garantien

Damit sei die Voraussetzung gegeben, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und den USA zu vertiefen und die gemeinsamen Werte zu stärken. Der Rahmen zeige, dass durch Zusammenarbeit die komplexesten Fragen angegangen werden könnten.

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Der Datenschutzrahmen setzt auch den US-Nachrichtendiensten Grenzen. Deren Zugriff auf EU-Daten soll auf ein „notwendiges und verhältnismäßiges Maß“ beschränkt sein. Zudem soll zur Datenschutzüberprüfung ein eigenes Gericht geschaffen werden, an das sich auch Einzelpersonen in der EU wenden können.

US-Unternehmen stehen in der Pflicht

Käme das Gericht zu dem Schluss, dass es bei der Datenerhebung zu Verstößen gegen die Garantien gekommen ist, könnte es die Löschung der Daten verfügen. US-Unternehmen, die Daten aus der EU beziehen, müssen sich genauso an die neuen Garantien halten wie die staatlichen Stellen.

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Die US-Unternehmen müssten sich dann beispielsweise dazu verpflichten, personenbezogene Daten zu löschen, sobald das Speichern für den Zweck ihrer Erhebung nicht mehr nötig ist. Diesen Schutz müssen sie auch dann gewährleisten, wenn die Daten an Dritte weitergegeben wurden.

Damit bleibt auch das zuletzt umstrittene Google Analytics 4 in Europa zulässig. Die schwedische Behörde für Datenschutz hatte in diesem Zusammenhang kürzlich vor potenziellen Überwachungsrisiken gewarnt.

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Für EU-Bürger:innen soll es mehrere Anlaufstellen geben

Sollten EU-Bürger:innen den Verdacht haben, dass mit ihren Daten nicht den Regeln entsprechend umgegangen wurde, soll es für sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten geben. Sie können sich dann beispielsweise kostenlos an eine Schiedsstelle wenden.

Für die Verwaltung und Überwachung des Datenschutzrahmens ist das US-Handelsministerium verantwortlich. Bei Problemen soll die Federal Trade Commission durchsetzen, dass die US-Unternehmen die Vorschriften auch wirklich einhalten.

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