Anzeige
Anzeige
News

Urteil: Modebloggerin darf ihre Garderobe nicht von der Steuer absetzen

Eine Modebloggerin und Influencerin, die Kleidung und Handtaschen als Betriebskosten steuerlich geltend machen wollte, erhielt vor Gericht eine Abfuhr. Ihr Beruf, so das Gericht, sei diesbezüglich nicht anders zu beurteilen als sonstige Berufe.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
(Foto: Alinabuphoto/Shutterstock)

Selbstständige können, so die hartnäckige wie falsche Annahme mancher Angestellter, doch fast alles irgendwie steuerlich absetzen. Dass das nicht so ist, musste jetzt eine Influencerin vor Gericht einsehen. Die Modebloggerin hatte versucht, Ausgaben für Bekleidung und Accessoires als Betriebskosten steuerlich geltend zu machen.

Anzeige
Anzeige

Das Finanzgericht Niedersachsen sah das aber ganz anders und vertrat die Auffassung, dass die Trennung und damit steuerrechtliche Zuordnung bei normaler Alltagskleidung und modischen Accessoires nicht möglich sei und diese Kosten folglich nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Das Urteil, das jetzt über einen Newsletter des Gerichts bekannt wurde, wurde bereits im November gesprochen.

Aufteilung zwischen privater und beruflicher Nutzung unerheblich

Ob die Klägerin die Kleidung nur beruflich oder auch privat genutzt habe, sei dabei unerheblich, schloss sich das Gericht der Meinung des zuständigen Finanzamts an. Über die Waren, mit denen die Mode- und Lifestyle-Bloggerin von Unternehmen bemustert wurde, um dafür Werbung zu machen, hatte sie verschiedene Kleidungsstücke und Handtaschen angeschafft.

Anzeige
Anzeige

Die Kosten dafür wollte sie zunächst mit 40 Prozent, im Laufe des Verfahrens auch komplett geltend machen. Konkret hatte die Klägerin, die seit 2007 als Influencerin tätig ist, in den strittigen Zeiträumen jährlich bis zu gut 80.000 Euro Gewinn erwirtschaftet – gestritten wurde dabei um (je nach Jahr) niedrige drei- bis mittlere vierstellige Summen.

Das Finanzamt hatte im Rahmen einer Außenprüfung abgelehnt, die Ausgaben als Betriebsausgaben geltend zu machen. Argumentiert wurde mit der nicht möglichen Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Nutzung. „Es komme hierbei nicht darauf an, wie die Klägerin die Gegenstände konkret genutzt hat. Allein die naheliegende Möglichkeit der Privatnutzung von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires führe dazu, dass eine steuerliche Berücksichtigung ausgeschlossen sei“, erklärt das Gericht. Die prozentuale Abgrenzung sei, so urteilten die Richter:innen, daher auch unerheblich. Der Beruf der Influencerin beziehungsweise Bloggerin sei insoweit nicht anders zu beurteilen als sonstige Berufe.

Anzeige
Anzeige

Damit folgte das Gericht der gängigen Rechtsmeinung, die insbesondere Moderator:innen kennen dürften, die keine kostenfreie oder leihweise Ausstattung durch Modelabels erfahren. Kleidung, die auch anderweitig getragen werden kann, ist in aller Regel nicht steuerlich absetzbar, spezielle Berufskleidung oder Arbeitsschutzkleidung wie etwa Sicherheitsschuhe dagegen schon, ebenso speziell gelabelte Arbeitskleidung, sofern diese nicht ohnehin kostenlos durch den:die Arbeitgeber:in gestellt wird.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Schreib den ersten Kommentar!
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige