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WhatsApp: Mit jedem Selfie verschickst du dein Bildrecht

Wer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WhatsApp akzeptiert, tritt sämtliche Bildrechte an den Messenger ab. Für die 450 Millionen Nutzer des Dienstes kann das unbequeme Folgen haben.

Von Daniel Hüfner
3 Min. Lesezeit
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WhatsApp behält das Nutzungsrecht für jedes verschickte Bild. (Foto: Wired.co.uk)

Eine AGB, sie zu überfliegen und kopflos zu bestätigen

Schon einmal die AGB von WhatsApp gelesen? Sehr wahrscheinlich nicht. Ein Klick, ein bisschen scrollen und bestätigen. Fertig. So und nicht anders dürfte ein Großteil der rund 450 Millionen Nutzer des populären Smartphone-Messengers die App einst installiert haben.

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Was für einen rechtlich teils äußerst fragwürdigen Pakt die vor allem junge Zielgruppe von WhatsApp dabei mit dem Dienst eingeht, zeigt nun allerdings ein Bericht von Handelsblatt Online. Die Wirtschaftszeitung hat unter Mithilfe eines auf Internetrecht spezialisierten Anwalts das Kleingedruckte des zu Facebook gehörenden Messengers unter die Lupe genommen.

WhatsApp bekommt Nutzungsrechte für jedes Bild

Wer sich die AGB von WhatsApp einmal näher anschaut, erkennt: Der Messenger behält das Recht für jedes verschickte Bild des Nutzers ein. (Foto: (Bild: Flickr-Alvy  / CC-BY-2.0)

Wer sich die AGB von WhatsApp einmal näher anschaut, erkennt: Der Messenger behält das Recht für jedes verschickte Bild des Nutzers ein. (Foto: Flickr-Alvy / CC-BY-2.0)

Was dabei herausgekommen ist, mag auf den ersten Blick kaum überraschen: Wer über WhatsApp mit Freunden und Familienangehörigen schreibt, tritt alle Rechte seiner Kommunikation an das kalifornische Unternehmen ab. Gemeint sind damit auch Bilder, die jeden Tag millionenfach über den Messenger verschickt werden.

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„Die Kunden stimmen jedenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, dass WhatsApp alle Inhalte, Bilder und ähnliches ohne Einschränkung und in allen Medienformaten und über alle Kanäle weiterverbreiten kann“, erklärt Rolf Becker, der besagte vom Handelsblatt engagierte Rechtsanwalt der Kölner Kanzlei Wienke & Becker. Folgerichtig dürfen sich Nutzer also nicht beschweren, wenn WhatsApp das letzte Urlaubsbild oder Selfie vor dem heimischen Badezimmerspiegel an Werbepartner weiterverkauft. Auch nicht, wenn man das eigene Konterfei an einer Litfaßsäule entdeckt. Unklar ist hingegen, ob WhatsApp von diesem gebührenfreien Recht derzeit bereits Gebrauch macht.

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„Bitte benutzen Sie den WhatsApp-Service nicht“

Losgelöst von dieser Frage sind solche Klauseln hierzulande aber ohnehin kräftig umstritten. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) hat bereits eine Klage gegen WhatsApp eingereicht. Der Vorwurf: Englischsprachige AGBs von Diensten, „die sich augenscheinlich an deutsche Verbraucher richten“, seien kein Vertragsbestandteil, so Carola Elbrecht, die beim Verband für „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ zuständig ist. Nur wenn die AGBs von WhatsApp deutschsprachig seien, könne man sie wirksam in den Vertrag einbeziehen.

Mit einer ganz ähnlich forcierten Klage war man gegen Facebook bereits erfolgreich. Rechtskräftig ist das dazu vom Kammergericht in Berlin gefällte Urteil allerdings noch nicht. Der Internetkonzern legte eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein und verwies weitgehend auf seinen in den aktuellen AGB zu findenden Passus: „Für Inhalte, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), erteilst du uns vorbehaltlich deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nichtexklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung aller IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“).“

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Wie undurchsichtig und teils auch zynisch die Geschäftsbedingungen aber von WhatsApp anmuten, wird noch in einem anderen Punkt deutlich. In einem Absatz der AGB bittet das Unternehmen seine Zielgruppe förmlich darum, auf die Nutzung seines Dienstes zu verzichten: „Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann benutzen Sie bitte nicht den WhatsApp-Service oder greifen auf die WhatsApp-Website zu, nicht zu irgendeiner Zeit oder in irgendeiner Art und Weise“, heißt es dort.

Nutzer haften prinzipiell für ihre Bilder

Und die muss im Hinblick auf die rechtlichen Vereinbarungen, die der Smartphone-Messenger mit ihnen schließt, aufpassen. Denn WhatsApp verpflichtet seine Nutzer zu strenger Sorgfalt. Wer neben urheberrechtlich geschütztem Material beispielsweise auch „obszöne“ oder „beleidigende“ Inhalte in Form von Text-, Foto- oder Videoinhalten verbreitet, muss mit Haftungsansprüchen rechnen.

Eltern müssen sich trotzdem nicht sorgen. Es gibt noch einige Schutzhebel, darauf verweist auch der vom Handelsblatt engagierte Rolf Becker. „Jugendliche können natürlich nicht alle von WhatsApp gewünschten Rechtsübertragungen vornehmen“, so der Anwalt. Demnach können Kinder nicht per se für unrechtmäßig versendete Fotos in die Haftung genommen werden, auch nicht, wenn es jemals auf einer Werbefläche auftauchen sollte. Dafür sorgen vorgeschriebene Jugendschutzhinweise, die WhatsApp bei aller Verwirrung um die AGB in seine Richtlinien aufgenommen hat.

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Bei einem Vergleich aus dem Februar 2014 identifizierte Stiftung Warentest bei einem Großteil der getesteten Messenger mangelnde Sicherheitsvorkehrungen. Mit dabei waren WhatsApp, Threema, Telegram, Line und Blackberry Messenger. Unser Artikel liefert alle Details des Messenger-Vergleichs von Stiftung Warentest. In einem zweiten Artikel listen wir außerdem gängige WhatsApp-Alternativen.

Update vom 22. Mai 2014: Laut einem Bericht der Kollegen von Allfacebook.de bleibt im Beitrag des Handelsblatts unerwähnt, dass WhatsApp – wie auch Facebook, Google+ oder Flickr – die besagten Nutzungsrechte braucht. Auch wir wollen an dieser Stelle noch einmal deutlich machen: Es erscheint äußerst unwahrscheinlich, dass WhatsApp sich aufgrund dieser Änderungen zum Stockarchiv wandelt oder die versandten Bilder in Zukunft in Werbeanzeigen verwendet.
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25 Kommentare
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Dein t3n-Team

Andre

wie siehts bei/ mit Threema aus?

Antworten
Peter P

Wo steht das denn in den AGB? Ich konnte so etwas nur für Statusmeldungen finden, nicht für private Nachrichten… aber ich bin nicht gut in Anwaltsenglisch ;-)

@Andre: Wenn Threema tatsächlich so funktioniert wie angepriesen, hat der Betreiber ja selbst keinen Zugriff auf die Inhalte.

Antworten
Dominik

War nicht mal die Rede davon, dass sämtliche Nachrichten und Bilder nach dem Empfang von Whatsappservern verschwinden?

Antworten
Manuel W.

Diese AGBs müssen aus amerikanischer Sichtweise interpretiert werden. Die Details sind unter Paragraph 5B der AGBs hier zu lesen: http://www.whatsapp.com/legal/
Es ist sehr deutlich erklärt, dass die Inhalte nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Grund, weshalb man die Rechte zu den Inhalten an WhatsApp abgeben muss, sind rein rechtlich-technisch: nur so darf WhatsApp (gemäss USA Gesetz) diese Inhalte auch an jene Personen weiterschicken, für die den Absender sie gedacht hat.
Ohne diese generische Klausel („by submitting the Status Submissions to WhatsApp, you hereby grant WhatsApp a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license…“) dürfte WhatsApp die Bilder, die ein Benutzer an ihre Server schickt, gar nicht an den Empfänger weiterschicken, ohne zu riskieren, dass sie jemand wegen Urheberrechtsverletzung anzeigt. So unlogisch sind die Gesetze in den USA.

Also nochmals: bitte lässt diese Analyse von einem Anwalt machen, der sich sehr gut mit USA Recht auskennt. Sonst macht es keinen Sinn und gilt nur als Panikmacherei. WhatsApp wird private Bilder auf keiner Art und Weise weiterverwenden, das steht klar und deutlich. Nur muss man die AGBs eben ganz durchlesen und auch verstehen.

Antworten
La Petite Michelle

Angstmacherei hat schon immer und überall funktioniert. Wenn jemand Deine Bilder, Deine Daten oder sonst irgendwelche Infos über Dich haben will – kriegt er sie. So oder so.
Ausser natürlich Du wohnst in einer Höhle ohne Wasseranschluss und bist Selbsternährer.
schwachsinniges Geschwaffel…!

Antworten
kahner

Nachdem wir ja kein echtes, sondern nur ein de-facto internationales (also US) Recht haben, gilt für uns in Deutschland natürlich das Urheberrecht, das man nicht mit dem Copyright verwechseln sollte.

Nach meinem Verständnis des Urheberrechts haben die Bestimmungen, wie in der WhatsApp-AGB beschrieben sind, hier eh keine (besondere) Bedeutung zumal ja auch – wie geschrieben – Formfehler gemacht wurden. Eine Verwertung wie angekündigt, würde in D IMHO zumindest rechtlich nicht greifen.
Und wir es erleben es tagtäglich, dass US-Firmen ausschließlich an US-Recht gebunden sind und Zugeständnisse an europäische Besonderheiten jederzeit beendet werden können.
Rechte in und Gesetze anderer Länder werden schlicht ignoriert.

Das wird sich noch wesentlich verstärken, wenn das TTIP umgesetzt werden wird. Dann wird die US-Rechteverwertungsgesetze auch für Deutsche gelten, die US-amerikanische Dienste verwenden.
Deutsches Recht wird dann angepasst werden, damit die Geschäftsmodelle der US-Firmen uneingeschränkt auch in Deutschland funktionieren.

Antworten
ich

so is es, denn ich kann mir nicht vorstellen, wenn ich meine Bilder Bspw. auf Facebook nur für bestimmte Personengruppen freigebe oder ganz sperre, das FB/WhatsApp trotz allem auf diese Bilder zugreift und diese ohne mein Einverständnis verwendet – wenn man grob versteht was ich meine.

Antworten
Lutz

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie der Rechtsanwalt darauf kommt. Ich lese in den AGBs von WhatsApp Folgendes:

„The WhatsApp Service allows WhatsApp users to submit status text, profile photos and other communications submitted by you, as well as the automatic submission of your “last seen” status (collectively, the „Status Submissions“). These Status Submissions may be hosted, shared, and/or published as part of the WhatsApp Service, and may be visible to other users of the Service who have your mobile phone number in their mobile phone and which you have not expressly blocked. For clarity, direct messages, location data and photos or files that you send directly to other WhatsApp users will only be viewable by those WhatsApp user(s) or group(s) you directly send such information; but Status Submissions may be globally viewed by WhatsApp users that have your mobile phone number on their smartphone, unless the user is blocked by you.“

Nach meinem Verständnis darf WA also Fotos nur an dem mir gewählten Empfänger zeigen und nicht „uneingeschränkt über sämtliche Kanäle“.

Ich will WA nicht in Schutz nehmen und vielleicht übersehe ich auch etwas, aber wenn man hier pauschal den Teufel an die Wand malt, sollte man auch konkret aufzeigen können, wo es in den AGBs (angeblich) stehen soll.

Antworten
Mikka

Alternative (kostenlos Telegram inkl. Verschlüsselter Kommunikation (auf Wunsch) https://telegram.org/ , kann auch auf den Windows PC installiert werden: http://tdesktop.com/)

Antworten
Dirk

Die Frage ist vielleicht auch weniger, ob WhatsApp meine Bilder veröffentlichen wird sondern eher: was passiert, wenn *ich* sie veröffentlichen/verkaufen möchte. Wird WhatsApp dann die Hand aufhalten?

Stichwort „nicht ausschließliche Nutzungsrechte“: WhatsApp hätte dann nicht mehr alle Rechte, aber genug, um die Bilder weiterleiten zu dürfen.

Antworten
Markus

Es wurde soeben in den Nachrichten noch einmal deutlich gesagt, WA hat ausschließlich das Recht am PROFIL-Bild. Also an Daten die man sowieso öffentlich darstellt. An andere gesendete Bilder werden nicht an Dritte weitergegeben, oder zur Werbezwecken etc. verkauft. Punkt

Antworten
S.P.

Kennt jemand eine Seite, wo die Verträge von Anwälten auseinandergepflückt werden. Es wäre wirklich interessant, wenn jemand die Texte mal mit etwas mehr Sachverstand Punkt für Punkt analysiert.

Leider ist das, was hier, oder bei allfacebook berichtet wurde, viel zu oberflächlich.

Was mir persönlich (bin leider kein Jurist) noch auffällt :

aus dem „Legaleze“ von WA (http://www.whatsapp.com/legal/):

1) „You must notify WhatsApp immediately of any breach of security or unauthorized use of your mobile phone. Although WhatsApp will not be liable for your losses caused by any unauthorized use of your account, you may be liable for the losses of WhatsApp or others due to such unauthorized use. “

Bedeutet, wenn mein Handy gestohlen wurde und dadurch WA oder anderen ein Schaden entsteht, bin ich haftbar? Gibt es Szenarien hierzu?

2) „You expressly acknowledge and agree that in order to provide the Service, WhatsApp may periodically access your contact list and/or address book on your mobile device to find and keep track of mobile phone numbers of other users of the Service.“

WA greift auf den Adressbücher zu und holte sich Mobilnummern der Kontakte. Ok. Find ich als jemand, der WA nicht nutzt, nicht gut. Sehe ich als generelles Problem. Wenn ich meine Daten und Fotos nicht überall in der Welt verteile, habe ich leider keine Chance zu verhindern, dass andere es machen.

Antworten
Mario

Urheberrecht ist ja schön und gut, ABER: Drück das mal durch, wenn dein letzter Fail dann von jeder Plakatwand lächelt.

was ich wirklich nicht kapiere: warum fühlen sich so viele angegriffen, wenn man auf den Sachverhalt hinweist, dass die AGB nun mal nicht den optimalen Datenschutzstandards für geschützte Privatsphäre entspricht.

Da bin ich ja lieber vorsichtig, denn das Bild vom letzten feuchten Grillabend geht mal nur denjenigen was an, der es bekommen sollte.
Sonst kann ich es ja auch auf meine Website hochladen.

UND von meinen Freuden sollte ich mir das dann auch verbitten, denn wenn die mir die feuchten Träume unseres letzen Grillabends schicken, dann habe ich auch nichts gewonnen.

WhatsApp ist bequem, weil alles es haben aber es braucht kein Mensch zum Leben. Yes we can: change!

Es wird Zeit für was wirklich privates. Flüster mal weiter: es gibt die Möglichkeiten ja jetzt schon …

Antworten
jmk

Anstatt beim Handelsblatt abzuschreiben, hättet ihr euch die ToS einfach selber durchlesen können.

Antworten
Markus

Noch einmal: Es handelt sich um einen Irrtum des Anwalts. Man tritt NICHT alle Rechte ab, sondern nur die am Profilbild, also an etwas, das man sowieso der Öffentlichkeit preisgibt. Alle Inhalte, die man an Dritte sendet, sind nicht frei verfügbar, und weder für Whatsapp noch für andere außer dem Empfänger sichtbar. Nachzulesen hier:
http://www.pcgameshardware.de/WhatsApp-Software-256418/News/WhatsApp-Der-Messenger-nimmt-sich-nicht-alle-Bildrechte-1122368/

oder hier:
http://www.n-tv.de/technik/Nimmt-sich-WhatsApp-alle-Bildrechte-article12888396.html

Antworten
medien-sicher

Hätte dieser Anwalt den Text genau gelesen (oder war es ein Sprachproblem?) hätte er bemerkt, dass sich dieser Passus nur auf die Profilfotos und die Statusmeldungen bezieht. Aber wie das so ist im modernen „Journalismus“, einer verbreitet irgendeinen Unsinn, und die halbe Welt plappert das unrecherchiert nach, schade!

Antworten
Daniel Hüfner

Hallo liebe Leser,

ich als Autor dieses Artikels ärgere mich natürlich meisten über die Unstimmigkeiten und das im Rückblick fahrlässige Wiederkäuen der Informationen aus dem Bericht vom Handelsblatt. Insofern wäre es – wie ihr berechtigterweise auch anmerkt – zwingend notwendig gewesen, sich mehr Zeit für die Recherche und Aufbereitung des Artikels zu nehmen, sofern man als Medium der Auffassung ist, auf den fahrenden Themenzug aufspringen zu müssen. Das impliziert für mich als Autor natürlich die Pflicht, die Informationen eigenmächtig zu prüfen (statt diese mit Verweis auf die Quelle weitgehend nur zu übernehmen) und entsprechend wahrheitsgemäß einzuordnen – auch wenn man einem renommierten Medium wie dem Handelsblatt vertraut.

Ich persönlich nehme euer Feedback sehr ernst (und habe jeden einzelnen Beitrag gelesen) und werde diesen Artikel als Learning im Rahmen des Volontariats mitnehmen. Danke für eure kritischen Rückmeldungen und einen schönen Restsonntag!

Daniel Hüfner

Antworten

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