Eine neue Sicherheitsfunktion erlaubt die Entfernung von Bildern, die Minderjährige zeigen, aus den Ergebnisseiten der Google Suche. Die Entfernung erfolgt auf Antrag. Diesen Antrag können die Betroffenen selbst stellen, aber natürlich sind auch Eltern und andere Vertretungsberechtigte, etwa ein Vormund, dazu befugt.
Der Entfernungsprozess kann von dieser Hilfeseite aus gestartet werden und ist so bürokratisch wie er aussieht. Antragstellende müssen die konkreten URLs der Bilder angeben, die aus den Suchergebnissen entfernt werden sollen. Ebenso sind die Suchbegriffe, die zu diesen Bildern führen, zu benennen. Schlussendlich müssen Name und Alter des Minderjährigen genannt werden. Wird der Antrag von Dritten gestellt, müssen die das Verwandtschaftsverhältnis benennen und erklären, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.
Google wendet sehr einfaches Verfahren an – mit Einschränkungen
Ob Google dem so gestellten Antrag entsprechen wird, obliegt zunächst Google. Das Unternehmen verspricht zwar, dass es Bilder von Minderjährigen „mit Ausnahme von Fällen von zwingendem öffentlichem Interesse oder Nachrichtenwert“ entfernen wird. Ob dieses sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ dann tatsächlich umgesetzt wird, bleibt zunächst abzuwarten.
The Verge weist darauf hin, dass Googles Formulierung schließen lässt, dass das Unternehmen nur Anträge von dann positiv bescheiden wird, wenn die antragstellende Person auf dem Bild unter 18 Jahre alt ist. Wer also 30 ist, könnte nach dieser Logik nicht beantragen, dass Bilder entfernt werden, auf denen er oder sie etwa 15 war. Das schränke zwar den Anwendungsbereich des Tools zur Verhinderung von Missbrauch oder Belästigung ein, erleichtere aber die Überprüfung. Denn immerhin sei es schwerer zu beweisen, wie alt man auf einem bestimmten Foto ist, als wie alt man jetzt ist.
Bester Weg: Webmaster direkt ansprechen
Google weist selbst darauf hin, dass ein Bild nicht allein deshalb, weil es aus den Suchergebnissen verschwindet, auch das Internet verlässt. Deshalb sei es generell besser, sich direkt an den Webmaster zu wenden, auf dessen Seite das zu beanstandende Bild gehostet wird. Lediglich in Fällen, in denen dies erfolglos war, ergebe das Entfernen von Informationen aus dem Google-Index als nächstbeste Lösung Sinn.
Über die gleiche Hilfeseite sind auch Googles sonstige Entfernungsoptionen zugänglich. Dazu gehören nicht einvernehmliche explizite Bilder, (Fake-) Pornografie, finanzielle oder medizinische Personendaten sowie anderes Doxxing, wie etwa die Veröffentlichung von Privatadressen und Telefonnummern.
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