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Mutmaßliche movie2k.to-Betreiber überweisen Bitcoins im Wert von 2 Milliarden Euro ans BKA

Das Bundeskriminalamt hat zwei Milliarden Euro in Bitcoin sichergestellt. Es soll sich dabei um die Erlöse der Raubkopienseite movie2k.to handeln. Zwei Männer hatten Betrag im Rahmen eines Verfahrens freiwillig abgeben.

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Das BKA besitzt nun viele Bitcoins. (Foto: AlyoshinE / Shutterstock)

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in einem Fall die bislang größte Menge an Bitcoins in der Geschichte deutscher Strafverfolgungsbehörden erhalten. Es handelt sich um 50.000 Bitcoins, die an eine Wallet übertragen wurden.

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Der Wert dieser digitalen Währung beläuft sich momentan auf etwa zwei Milliarden Euro. Diese Übergabe erfolgte im Rahmen eines laufenden Verfahrens, wobei die Beschuldigten die Coins freiwillig an die Behörden abgegeben haben.

Dies geht aus einer Mitteilung der Polizei Sachsen hervor. Der Spiegel berichtet, dass es sich bei den Beschuldigten um die Betreiber des bekannten Raubkopienportals movie2k.to handelt.

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2 Männer im Verdacht

Die Ermittlungen des BKA, der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und der Steuerfahndung des Finanzamtes Leipzig laufen weiterhin auf Hochtouren. Sie befassen sich mit der „gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach dem Urheberrechtsgesetz und der anschließenden gewerbsmäßigen Geldwäsche“, wie es in der offiziellen Mitteilung heißt.

Die Bitcoins sollen durch die Erlöse der Raubkopienseite erworben worden sein. Auf movie2k.to wurden mehr als 880.000 illegale Kopien von Filmen und Serien gefunden. Was das BKA mit den beschlagnahmten Bitcoins plant, steht noch nicht fest.

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Das BKA bekommt in diesem Fall Unterstützung vom FBI und einer forensischen IT-Sachverständigen-Firma aus München.

Nicht die erste Bitcoin-Überweisung

Bereits im Jahr 2020 kam es in Verbindung mit diesem Fall zu einem Vorfall, bei dem Bitcoins im Wert von 25 Millionen Euro an die Behörden transferiert wurden. Dieser Transfer erfolgte durch den Programmierer der betroffenen Website und sollte zur Schadenswiedergutmachung dienen.

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Die Polizei hat angekündigt, bis zum Abschluss der Ermittlungen keine weiteren Informationen zu diesem Fall bekannt zu geben.

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