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Zalando klagt gegen Einstufung als „sehr große Onlineplattform“

Zalando hat am Dienstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage eingereicht. Grund ist die EU-Einstufung als „sehr große Onlineplattform“, mit der strengere Auflagen einhergehen.

Quelle: dpa
1 Min.
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Zalando hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage eingereicht. (Foto: Photology1971/Shutterstock)

Der Onlinemodehändler Zalando klagt gegen die EU-Einstufung als „sehr große Onlineplattform“ und damit verbundene strengere Regeln für das Unternehmen. Man unterstütze das neue Gesetz über digitale Dienste (DSA) gegen illegale Inhalte, teilte der Co-Vorstandsvorsitzende des Berliner Dax-Konzerns, Robert Gentz, am Dienstag mit.

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„Die Europäische Kommission hat jedoch unsere Nutzerzahlen falsch interpretiert und unser hauptsächlich auf den Einzelhandel ausgerichtetes Geschäftsmodell nicht anerkannt.“ Zalando habe daher beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Klage gegen die Einstufung eingereicht.

Zalando sieht sich nicht als „sehr große Onlineplattform“

Der DSA soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Betroffen davon sind Onlinemarktplätze wie der von Amazon, soziale Medien wie Facebook, Plattformen zum Teilen von Inhalten wie Youtube und Suchmaschinen wie Google. Dabei müssen große Dienste mehr Regeln befolgen als kleine.

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Für sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat gelten besonders strenge Vorgaben. Sie müssen etwa mit Blick auf schädliche Inhalte einmal jährlich eine Risikobewertung vorlegen und Gegenmaßnahmen vorschlagen. Außerdem müssen sie Daten mit Behörden und Forschern teilen.

In Bezug auf Zalando habe die EU-Kommission aber das hybride Geschäftsmodell ignoriert: Zalando verkaufe auch eigene Artikel, sagte Gentz. Der DSA gelte aber nicht für den Einzelhandel, weswegen die Kundenzahl aus dieser Rubrik nicht hätte miteingerechnet werden dürfen.

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Außerdem sähen die Kundinnen und Kunden auf der Website nur Inhalte, die von Zalando produziert oder geprüft würden. Daher gehöre Zalando nicht in die Kategorie der „sehr großen Onlineplattformen“. Mit einem Urteil wird frühestens in einigen Monaten gerechnet.

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