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Amazon Prime Video: Diese Funktionen gibt es nur noch gegen Aufpreis

Amazon durchsetzt das Prime-Video-Abo nicht nur mit Werbung, sondern hat ohne größere Ankündigung auch bei Bild- und Tonqualität gespart. Die Kund:innen ärgern sich darüber, denn sie müssen nun für bestimmte Features extra zahlen.

2 Min.
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Die Werbung bei Amazon Prime Video ist nicht die einzige Einschränkung im Angebot. (Foto: T. Schneider / Shutterstock)

Amazon hat im Rahmen der Veränderungen rund um das Prime-Video-Abo, das standardmäßig und ohne Aufpreis bei Amazon Prime inkludiert ist, weitere Veränderungen vorgenommen, die über die reine Werbefreiheit hinausgehen. So wird seit vergangener Woche bei Prime Video ohne Aufpreis nicht nur Werbung ausgespielt, sondern auch die Funktionen Dolby Vision und Dolby Atmos sind nicht mehr mit dabei.

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Wie das Portal 4K-Filme zuerst berichtete (und dabei durch Diskussionen in den einschlägigen Video- und TV-Foren auf das Thema kam) hat Amazon im Rahmen der Verschlechterung der Konditionen auch einige Funktionen abgeklemmt, was Kund:innen dazu animieren könnte, doch die zusätzlichen 2,99 Euro monatlich zu zahlen, die das Unternehmen für das werbefreie Abo aufruft.

Nur noch gegen Aufpreis: Dolby Vision HDR und Dolby Atmos 3D-Sound

Das betrifft das Streaming von Inhalten mit Dolby Vision HDR und Dolby Atmos 3D-Sound, was aber ohnehin nur bei einer kleineren Zahl an Inhalten möglich ist. Es handelt sich dabei offenbar nicht um eine Inkompatibilität mit einzelnen Endgeräten, sondern generell können Filme und Serien nur noch mit maximal 4K-Auflösung, HDR10 und Dolby Digital 5.1 abgespielt werden.

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Warum Amazon das nicht, wie zu erwarten wäre, offen gegenüber den Kund:innen kommuniziert, ist unklar – immerhin wäre es ein Argument, den Aufpreis von 2,99 Euro monatlich zu zahlen, sofern die genannten Features wichtig sind. Ein Amazon-Sprecher bestätigt auf Mediennachfragen immerhin, dass Dolby-Vision- und Dolby-Atmos-Funktionen nur in der werbefreien Version und bei entsprechenden Inhalten verfügbar sind. Auch wird nicht erklärt, ob das so bleiben soll.

In der Vergangenheit hatte Amazon zwar auch schon Werbeeinblendungen gehabt, diese konnte man aber immerhin überspringen. Im jetzigen Fall sind sie vor und während des Filmes oder der Serienfolge nicht mehr zu überspringen oder vorzuspulen. Bis zu 3,5 Minuten Werbung pro Stunde seien möglich, erklärte das Unternehmen.

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Amazon droht Klage vom Verbraucherschutz

Ein weiteres Problem ist (nicht nur bei Amazon, sondern auch bei anderen Videodiensten) das eintönige Inventar der Werbeeinblendungen. Oftmals wird derselbe Spot mehrfach, teilweise sogar direkt hintereinander, ausgeliefert – ein Umstand, der auch vielen Mediaagenturen und Werber:innen ein Dorn im Auge ist. So bleibt die Werbung zwar vielleicht tatsächlich besser im Gedächtnis, wird allerdings laut Studien deutlich negativer wahrgenommen. Im Linear-TV ist man daher in den letzten Jahren von der Praxis wieder abgekommen.

Ärger könnte Amazon aber nicht nur von unzufriedenen Kund:innen drohen, sondern auch von Verbraucherschützer:innen vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), die Amazon nicht nur abgemahnt, sondern auch eine Klage gegen die Amazon Digital Germany GmbH eingereicht haben. Die Verbraucherschützer:innen erklären, dass Amazon mit seiner Vorgehensweise gegen geltendes Recht verstoße. Das ist nach den einschlägigen Entscheidungen des Berliner Kammergerichts gegen Spotify und Netflix auch durchaus naheliegend.

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Allerdings ging es hierbei nicht um abgeschaffte Features, sondern um eine Preiserhöhung, für die die Unternehmen nicht in ausreichendem Maße das Einverständnis der Kund:innen eingeholt hatten. Der VBZV argumentiert, es handele sich dabei um eine nennenswerte Verschlechterung des Dienstes und die Kund:innen hätten bis auf Weiteres und bis zur Annahme (gegebenenfalls auch Kündigung) weiter das Anrecht auf die werbefreie Option für die bisher vertraglich vereinbarte Gebühr.

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