Anzeige
Anzeige
News

Lange vergessener Post: Badewannenbild auf Facebook kostet Handwerker rund 10.000 Euro

Ein Installateur wurde zu einer Zahlung von rund 10.000 Euro verurteilt. Vor einigen Jahren hatte er ein Aktfoto aus einem Spendenkalender ohne angemessene Urheberrechtsnennung  auf Facebook gepostet.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Badewannenfotos können teuer werden. (Foto: Ufa Biz Photo/Shutterstock)

Alte Facebook-Posts können unerwartet hohe Kosten verursachen, wie der Fall des Installateurs Christian Remus zeigt. Ende 2015 teilte Remus ein Aktfoto aus einem Spendenkalender auf dem Facebook-Account seines Sanitärbetriebs.

Anzeige
Anzeige

Das Bild gehörte zum „Wannen-Kalender“ von Kristian Liebrand, der Models in Badewannen an verlassenen Orten in und um Berlin darstellt. Mit dem Post wollte Remus auf eine Spendenaktion aufmerksam machen und fügte einen Link zur Aktion hinzu.

Jedoch führte dies zu einer Urheberrechtsklage des Künstlers gegen ihn. Sowohl das Landgericht Köln als auch das Oberlandesgericht bestätigten die Klage.

Anzeige
Anzeige

Remus reicht Verfassungsbeschwerde ein

Christian Remus, unzufrieden mit den Entscheidungen des Landgerichts Köln und des Oberlandesgerichts, reichte eine Verfassungsbeschwerde ein, um gegen diese Urteile vorzugehen. Allerdings lehnte das Bundesverfassungsgericht es ab, die Beschwerde anzunehmen, was zur Folge hat, dass Remus nun insgesamt etwa 10.000 Euro zahlen muss.

Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Schadensersatz von 3.389,10 Euro, den das Landgericht festlegte, weil das Bild des Künstlers für rund sechs Jahre kommerziell genutzt wurde und der Urheber nicht angemessen benannt war, wie Heise berichtet.

Anzeige
Anzeige

Hinzu kommt eine Vertragsstrafe von 2.500 Euro, da das Bild selbst nach seiner Löschung von der Facebook-Seite des Betriebs weiterhin über Google auffindbar war. Inklusive der Anwalts- und Gerichtskosten hat dieses Aktfoto den Handwerker somit rund 10.000 Euro gekostet.

Handwerker hat das Bild nicht kommerziell genutzt

Christian Remus verteidigte sich vor Gericht mit dem Argument, sein Facebook-Post habe lediglich auf eine Spendenaktion aufmerksam machen sollen, auf die er auch verlinkt habe. Die Richter sahen dies jedoch anders und interpretierten die Verwendung des Bildes als Werbezweck für Remus’ Unternehmen.

Anzeige
Anzeige

Über diesen Fall berichtete die Anwältin Beata-Konstanze Hubrig bereits auf der Republica im Juni. Sie äußerte starke Kritik an der Entscheidung des Gerichts, sich hauptsächlich auf die Rechnungen des Künstlers zu stützen, ohne den gesamten Sachverhalt detaillierter zu untersuchen. Ihrer Meinung nach wurden dadurch andere wichtige Aspekte des Falls wie die tatsächliche Intention hinter der Nutzung des Bildes vernachlässigt.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Schreib den ersten Kommentar!
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige