Anzeige
Anzeige
News

US-Senat billigt Tiktok-Gesetz: Wie es nun für die Social-App weitergeht

Der US-Senat hat ein Gesetz gebilligt, das Bytedance zum Verkauf von Tiktok zwingen soll. US-Präsident Biden muss dem zwar noch zustimmen, das scheint aber nur eine Formalität zu sein. Wie geht es nun weiter?

Quelle: dpa
2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Düstere Aussichten für Tiktok. (Bild: Shutterstock / Eliseu Geisler)

Das US-Gesetz, das einen Eigentümerwechsel bei der Kurzvideo-App Tiktok erzwingen soll, hat auch den Senat als zweite Kongresskammer passiert. Damit kommt es nun auf den Tisch von Präsident Joe Biden, der bereits ankündigt hat, dass er es unterschreiben wird. Der in China ansässige Bytedance-Konzern hätte danach maximal ein Jahr Zeit, sich von Tiktok zu trennen. Ansonsten soll die App aus amerikanischen App-Stores verbannt werden. Unklar ist, ob das Vorhaben vor US-Gerichten bestehen kann. Schon eine früheren Verbotsdrohung ist dort gescheitert.

Anzeige
Anzeige

Große Mehrheit stimmt für Tiktok-Gesetz

Das Gesetz wurde vom Senat in der Nacht zum Mittwoch mit einer großen Mehrheit von 79 zu 18 Stimmen angenommen. Bytedance wird in den USA parteiübergreifend als chinesisches Unternehmen gesehen, das sich entsprechend dem Willen der Kommunistischen Partei Chinas beugen müsse. Deshalb wird gewarnt, chinesische Behörden könnten sich in großem Stil Zugriff auf Daten amerikanischer Nutzer verschaffen – und die Plattform auch für politische Einflussnahme nutzen. Tiktok bestreitet das seit Jahren.

Das vor wenigen Tagen im Repräsentantenhaus zum zweiten Mal verabschiedete Gesetz ist diesmal Teil eines Pakets, das unter anderem auch neue Hilfen für die von Russland angegriffene Ukraine möglich machen soll. Deshalb kam es im zweiten Anlauf auch schnell durch den Senat.

Anzeige
Anzeige

Bidens Demokraten bringt das Gesetz in eine Zwickmühle: Denn zum einen will der Präsident eine harte Position gegenüber China einnehmen, zum anderen ist die App bei jungen Nutzern, deren Stimmen er für eine Wiederwahl im November braucht, populär. Bidens Wahlkampf-Team hat erst in diesem Jahr selbst einen Tiktok-Account eröffnet.

Tiktok sieht sich nicht als chinesische Unternehmenstochter

Tiktok betont, man sehe sich nicht als Tochter eines chinesischen Unternehmens. Bytedance sei zu 60 Prozent im Besitz westlicher Investoren. Der Firmensitz liege auf den Cayman-Inseln in der Karibik. Allerdings kontern US-Politiker, dass die chinesischen Gründer bei einem Anteil von 20 Prozent die Kontrolle dank höherer Stimmrechte hielten und das Hauptquartier von Bytedance in Peking sei, wo man sich dem Einfluss der Behörden nicht entziehen könne.

Anzeige
Anzeige

Tiktok hat nach eigenen Angaben 170 Millionen Nutzer in den USA. Schon Donald Trump versuchte während seiner Amtszeit als US-Präsident, mit Verbotsdrohungen einen Verkauf des US-Geschäfts von Tiktok an amerikanische Investoren durchzusetzen.

Doch das Vorhaben scheiterte vor allem daran, dass US-Gerichte in den Plänen für ein Tiktok-Verbot einen Verstoß gegen die in der US-Verfassung verankerte Redefreiheit vermuteten. Auch ein aktuelles Gesetz im Bundesstaat Montana, das Tiktok dort aus den App-Stores verbannen sollte, liegt deswegen auf Eis. Trump ist inzwischen von den Verbotsforderungen abgerückt.

Anzeige
Anzeige

Tiktok hat auch in der EU Ärger

Neben dem drohenden Ärger in den USA muss sich Bytedance in der Europäischen Union einem Verfahren stellen. Im Vordergrund steht dabei die neue App Tiktok Lite, die Nutzer belohnt, wenn sie möglichst viele Videos ansehen. Die EU befürchtet ein hohes Suchtpotenzial hinter der App – vor allem bei Minderjährigen.

(men)

Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Schreib den ersten Kommentar!
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige