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Zu viele Entlassungen? US-Handelsaufsicht will Einsicht in Musks Twitter-Mailverkehr

Die Federal Trade Commission hat es sich zur Aufgabe gemacht, Twitter dazu zu zwingen, interne Mitteilungen und Dokumente im Zusammenhang mit seinen laufenden Entlassungen herauszugeben. Es geht um Datensicherheit.

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Die FTC will Einsicht in Musks Twitter-Mails. (Foto: Shutterstock / kovop58)

Die Federal Trade Commission (FTC) verlangt von Twitter die Freigabe von internen Mitteilungen und Dokumenten bezüglich der Entlassungen des Unternehmens. Die Behörde befürchtet, dass Twitter aufgrund von Entlassungen nicht mehr in der Lage sein wird, eine frühere FTC-Vereinbarung über den Schutz der Benutzerdaten einzuhalten.

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Die FTC hat sogar Briefe an Twitter geschickt, die ihre Besorgnis über die Fähigkeit des Unternehmens, die Verbraucherinformationen zu schützen, zum Ausdruck bringen. Die Briefe der FTC liegen auch dem republikanisch geführten Justizausschuss des Repräsentantenhauses vor, der am Dienstag „Auszüge“ davon in einem Mitarbeiterbericht veröffentlicht hat. Dabei werden die Ermittlungen der Bundesbehörde äußerst kritisch beurteilt, berichtet das Wall Street Journal. Der Ausschuss bezeichnet die FTC-Ermittlungen als übertrieben und unlogisch.

Behörde besorgt

Ein Punkt, der Anlass zur Sorge gibt, ist die offensichtliche Forderung der FTC, Twitter solle „alle Journalisten identifizieren“, denen Zugang zu internen Unternehmensdokumenten gewährt wurde. „Es gibt zum Beispiel keinen logischen Grund, warum die FTC die Identität von Journalisten kennen muss, die sich mit Twitter beschäftigen“, heißt es im jüngsten Bericht des Komitees. „Es gibt keinen logischen Grund, warum die FTC auf der Grundlage der Privatsphäre der Benutzer alle Personalentscheidungen von Twitter analysieren muss. Und es gibt keinen logischen Grund, warum die FTC jede einzelne interne Twitter-Kommunikation über Elon Musk benötigt.“

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Die Behörde hat Twitter offenbar gebeten, die „Art des gewährten Zugangs“ für jeden Reporter zu beschreiben, und infrage gestellt, inwiefern die Gewährung des Zugangs zu diesen Daten „mit Ihren Datenschutz- und Informationssicherheitsverpflichtungen gemäß der Verordnung vereinbar“ sei.

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