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Leistungsschutzrecht

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Das Leistungsschutzrecht gehört in Deutschland zum sogenannten „Immaterialgüterrecht“. Damit sollen vor allem verlegerische Leistungen davor geschützt werden, dass beispielsweise Anbieter von Suchmaschinen und sozialen Diensten im Netz die Inhalte aufbereiten und damit für ihre eigene Wertschöpfung auf fremde verlegerische Leistungen zugreifen. Damit wird Presseverlagen das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. 

Leistungsrecht der EU

Der Gesetzentwurf sah vor, dass für die Anzeige der Snippets in Suchergebnissen beispielsweise eine angemessene Vergütung an die Verlage zu zahlen wäre. Das Gesetz trat 2013 in Kraft, wurde aber bereits ein Jahr später wieder abgeschafft, da es Schwierigkeiten insbesondere in der Umsetzung gab. Ein Leistungsschutz war vorher schon seit vielen Jahren unter Politikern im Gespräch. Ein solches Gesetz bedeutet jedoch aus Sicht von Kritikern auch eine starke Einschränkung des Pressemarktes. Innerhalb des Europäischen Parlaments wurde im Juli 2018 eine Befragung zum Leistungsrecht durchgeführt. Die EU hat sich im Februar 2019 trotz heftiger Kritik auf eine Reform des Urheberrechts verständigt. Vertreter des Europaparlaments, der EU-Staaten und der Europäischen Kommission einigten sich auf die Neuregelung. Ziel ist ein EU-weites Leistungsrecht, das dafür sorgen soll, dass beispielsweise Onlineplattformen wie Google oder Facebook für die Verwendung von bereits veröffentlichten Online-Artikeln zahlen müssen. Auch andere
Rechteinhaber, Rundfunkanstalten und Künstler sollen dafür entschädigt werden, wenn Songs oder Videos von Onlineportalen verbreitet werden. Das Europäische Parlament muss der Einigung noch zustimmen.

Verlust der Informationsfreiheit

Bereits im September 2018 gab es eine erneute Abstimmung zum Leistungsschutzgesetz. Insbesondere das bestehende Gesetz wurde infrage gestellt. Das EU-Parlament verabschiedete ein EU-weit einheitliches
Leistungsschutzrecht, das eine finanzielle und rechtliche Besserstellung von Plattenfirmen, Verlagen und anderen Inhabern von Rechten bringen soll. Snippets beispielsweise müssen vom Verlag erlaubt sein und bedürfen gegebenenfalls eines finanziellen Entgelts. Das trägt zur Stärkung der finanziellen Unabhängigkeit des Verlagswesens bei. Das bedeutet allerdings auch einen großen Einschnitt: Vor allem die Kontrolle darüber, was hochgeladen wird, und das kostenpflichtige Bereitstellen von Links werden kritisch gesehen. Kritiker vermuten, dass durch die zahlungspflichtigen Artikel einerseits weniger Menschen Online-Artikel lesen und andererseits vor allem Wissenschaftler und andere Autoren keine Texte mehr bereitstellen werden.

Auf t3n.de können alle Details zur Reform des Leistungsschutzgesetzes nachgelesen werden. Ihr findet hier immer wieder brandaktuelle News und spannende Artikel rund um das Thema Leistungsschutzrecht.

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