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Jugendschutz: Verbände kritisieren geplante Zwangsfilter scharf

Der Jugendmedienschutz-Vertrag steht vor einer Novelle. Die Landesregierungen sehen Zwangsfilter als Mittel der Wahl – Verbände laufen dagegen Sturm.

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Wieder Streit um Zwangsfilter. (Bild: Stenko Vlad / Shutterstock)

Betriebssystemhersteller für Geräte aller Art sollen dazu verpflichtet werden, in ihren Systemen rigide Jugendschutzsperren zu installieren. Damit sollen per Voreinstellung alle Websites blockiert werden, die entweder nicht für Personen unter 18 Jahren geeignet oder nicht als geeignet gekennzeichnet sind.

Erstmal sind wir alle unter 18

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Die Blockade soll gelten, bis der betreffende Nutzer des Systems einen Altersverifikationsprozess durchlaufen hat, in dessen Zuge er oder sie nachgewiesen hat, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Damit würden auf einem frisch installierten System zunächst nahezu alle Websites weltweit blockiert.

Denn der Zwangsfilter bestünde nur im deutschen Recht. Damit könnte zwar über eine Einführungsphase erwartet werden, dass sich deutsche Seitenbetreiber um eine zeitnahe Kennzeichnung ihrer Website für Jugendliche kümmern – auf dem internationalen Parkett hingegen dürfte eine ähnliche Erwartung enttäuscht werden. Dabei wollen die Landesregierungen aber tatsächlich, dass Anbieter, die ihre Seiten auch für deutsche Nutzer zugänglich machen, die Kennzeichnung anbringen – oder eben geblockt werden.

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Kurioserweise sehen die Länder sich im Konsens mit den IT- und Medienverbänden und den Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle. Man sei sich einig, dass der entwickelte Filteransatz „mit überschaubarem Aufwand technisch umsetzbar ist“, gab Oliver Schenk, Chef der sächsischen Staatskanzlei, in einer schon im März veröffentlichten Mitteilung zum Besten.

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Verbände widersprechen: Einigkeit zum Entwurf? Mitnichten!

Über diese Aussagen können die angesprochenen Vertreter nur den Kopf schütteln. Den von Schenk beschworenen Konsens habe es nie gegeben, behaupten sie. Am 8. Juni haben sie sich in einem gemeinsamen Brief an die Staatskanzleien der Länder gewendet und ihren Unmut geäußert.

Zu den Unterzeichnern des Schreibens gehören die Verbände Bitkom, Eco, Game, Vaunet und ZVEI sowie die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO). Ebenso haben die Selbstregulierungsinstanzen FSF, FSK, FSM und USK, sowie der Hersteller des Jugendschutzprogramms Jusprog den Brief unterzeichnet. Der Brief liegt Heise Online vor.

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Darin beklagen die Unterzeichner das initiale „Overblocking“ als weder angemessen noch effektiv. Zudem sei es „weder technisch praktikabel noch inhaltlich umsetzbar“. Vielmehr würde der deutsche Alleingang Betriebssystemhersteller „zu einem faktischen Sperren weiter Teile des Internets verpflichten – und zwar im Ausgangspunkt auf sämtlichen Geräten“.

Dabei ist der Entwurf für die Reform des Jugendmedienschutz-Vertrages sehr eindeutig. So sollen die einzusetzenden Filter „in den Grundeinstellungen die Altersstufe ‚unter 18 Jahren‘ vorsehen, es sei denn der Nutzer hat ein höheres Alter nachgewiesen“. Erziehungsberechtigten soll es „in einfacher und sicherer Weise“ möglich sein, „auch ein jüngeres Alter des Kindes einzustellen“.

Auch Seitenbetreiber in der Pflicht

Neben den Betriebssystemherstellern sehen sich auch die Seitenbetreiber einem erhöhten Aufwand ausgesetzt. Sie müssen nämlich eine Softwareschnittstelle parat halten, die es dem Betriebssystem erlaubt, die Altersstufe des Anwenders anonymisiert zu übermitteln und sie müssen sicherstellen, dass diese Daten nach jedem Zugriff unverzüglich wieder gelöscht werden.

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Das betrifft jedenfalls die sogenannten reichweitenstarken Anbieter von Telemedien mit redaktioneller Verantwortung, die mehr als 100.000 Nutzer pro Monat haben. Die müssen zudem softwarebasiert sicherstellen, dass entwicklungsbeeinträchtigende Angebote nur entsprechend der dafür geeigneten Altersstufen zugänglich sind.

Plattformen mit mehr als einer Million Nutzern pro Monat sollen verpflichtet werden, Systeme einzurichten und zu betreiben, die es Nutzern erlauben, nicht angemessen gekennzeichnete, unzulässige und entwicklungsbeeinträchtigende Angebote zu melden.

Die Diskussion über Zwangsfilter ist nicht neu. Ähnlich weit wie jetzt war sie bereits 2010 als eine Einführung am Widerstand Nordrhein-Westfalens gescheitert war.

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Kommentare (2)

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Durchwinker

Und hier wieder eine neue Episode der nicht enden wollenden Serie „Dumm, Dümmer, Am dümmsten – die deutsche Internetlandschaft und ihre Verbündeten“. Es ist mir absolut schleierhaft, wie so etwas a.) fair umgesetzt werden soll, b.) irgendwo mit dem Datenschutz konform geht, den man in Brüssel seit Jahren predigt und c.) ob da noch alles normal läuft. Denn das, was die dort nehmen, würde ich auch mal gern probieren.

Nein, aber ernsthaft: Ich halte diese ganze Idee für Scheusal. Als ob man mit Artikel 13 nicht schon genug zerschießen würde, dass man jetzt auch noch anfängt das Internet erst mit Altersbestätigung freizuschalten. Gibt es eigentlich eine Jugendschutzlobby, oder warum kommt sowas unglaublich Dummes dann wieder soweit durch? Ich hoffe die Verbände haben Erfolg und kriegen das noch abgewendet.

Daniel

Das absolute Unverständnis dafür, wie Menschen das Internet nutzen oder wie dieses auch nur ansatzweise funktioniert, das dieser Vorschlag widerspiegelt, macht mich echt fertig.

Gleichzeitig stellt man sich hin, faselt was „wir sind gegen Bevormundung“ und prangert andere als Verbotsparteien an – Ironie ist schon geiler Scheiß :D

Konstruktiver Vorschlag: Filterung per DNS propagieren und den Einsatz für Eltern einfacher gestalten z.B. über kostenlose Apps, Anleitungen oder indem man entsprechende Funktionen in die Einrichtung der Router integriert.

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