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Briefing

Urteil zur Arbeitszeiterfassung: „Der Bürokrat tut nur seine Pflicht. Mehr tut er nicht“

Einmal pro Woche blicken wir im Karriere-Briefing für unsere Pro-Member auf ein dringendes Thema der Arbeitswelt. Heute geht es um das Urteil zur Arbeitszeiterfassung und worauf es jetzt wirklich ankommt.

2 Min.
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Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Kommen und gehen war nie einfacher – oder? (Foto: Shutterstock-Wittybear)

Es war eine Neuigkeit, die längst gefällt war und dennoch die Gemüter ein zweites Mal erregte: Schon am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein maßgebendes Urteil zur Arbeitszeiterfassung gesprochen, dem das Bundesarbeitsgericht (BAG) vergangene Woche, in etwa drei Jahre später, Folge leistete: Künftig sollen Arbeitgebende die Arbeitszeit ihrer Team-Mitglieder penibel aufzeichnen und nachweisen können.

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Andreas Weck
Andreas Weck

Andreas Weck ist Redakteur für das Ressort Arbeitswelt. Er sitzt in Berlin. Zuvor hat er für t3n als Silicon-Valley-Reporter aus San Francisco berichtet. Seine Expertise bewegt sich zwischen der New Work und der New Economy. 

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