Cleverbuy: Verbraucherschützer warnen vor verzögerter Auszahlung – wie du an dein Geld kommst

Auf der Plattform Cleverbuy können Kund:innen Elektronikprodukte kaufen und verkaufen. Doch insbesondere mit Letzterem scheint es aktuell zu hapern. „Verkaufen, kassieren, glücklich sein“, heißt einer der Werbesprüche auf der Website. Doch der Realität scheint dies nicht zu entsprechen.
Verbraucherzentrale warnt vor Cleverbuy
Stattdessen sollen Nutzer:innen überlange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bis Cleverbuy ihnen das versprochene Geld auch wirklich auszahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) warnt daher jetzt vor dem Anbieter. Zudem monieren die Verbraucherschützer:innen einen weiteren Punkt.
Aber von Beginn an: Seit mehreren Monaten, so heißt es beim VZBV, würden sich Kund:innen bei den Verbraucherzentralen darüber bescheren, dass sie „teils monatelang auf die Auszahlung des vereinbarten Ankaufpreises warten müssen“. Bis dahin würden sie für die Verzögerungen mit „fadenscheinigen Ausreden“ hingehalten.
Mangelhafte Bewertung bei Bewertungsportalen
Auch auf einschlägigen Bewertungsportalen spiegeln sich solche Erfahrungen wider – und zwar in negativen Bewertungen. Sowohl auf Trustpilot als auch bei Trusted Shop lautet die Gesamtbewertung „mangelhaft“. Berichtet wird von verzögerten Zahlungen und Hinhaltetaktiken.
Cleverbuy hat auf Anfrage des VZBV hin nicht auf die Vorwürfe reagiert. Eine Stellungnahme ist bisher ausgeblieben. Potenziellen Technik-Verkäufer:innen wird aktuell zusätzlich „60 Euro Einkaufsguthaben zu jedem eingereichten Verkauf“ angeboten. Ob das mit der aktuellen Berichterstattung in Zusammenhang steht, ist freilich nicht nachweisbar.
Laut AGB Zahlung innerhalb von 14 Tagen
Die eigentlich in den AGB geregelte Zahlung innerhalb von 14 Werktagen ab Versendung der elektronischen Annahmeerklärung dürfte jedenfalls in vielen Fällen nicht eingehalten werden. Auch die auf der Website dargestellte Aussage „Wir überweisen dir dein Geld direkt auf dein Konto“ ist nach Ansicht des VZBV „wettbewerbswidrig“.
Schließlich wird das Geld zunächst auf ein internes virtuelles Konto gezahlt, wie aus Beschwerden und Berichten von Verbraucher:innen hervorgeht. Erst anschließend wird das Geld auf das private Bankkonto der Verbraucher:innen überwiesen. Der VZBV hat Cleverbuy daher wegen irreführender Werbung abgemahnt.
Abmahnung wegen irreführender Werbung
Zudem beanstanden die Verbraucherschützer:innen, dass Cleverbuy irreführend mit Google-Bewertungen wirbt. Statt der tatsächlich sehr niedrigen Bewertungen werde mit einem erheblich besseren Ergebnis geworben, so die Verbraucherschützer:innen.
Betroffenen gibt der VZBV folgende Tipps: Zum einen sollten sich die Verbraucher:innen nicht von ihrem Auszahlungsanspruch abbringen lassen – auch wenn Cleverbuy vertröstet oder um Geduld bittet. Am besten sei es demnach, dem Unternehmen eine letzte Frist zur Auszahlung des vereinbarten Ankaufspreises zu setzen.
Was Verbraucher tun können
Zahlt Cleverbuy auch dann nicht, sollten Kund:innen sich an die zuständige Verbraucherzentrale wenden oder gleich einen Rechtsanwalt beauftragen. Dieser sorgt dann für eine gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs.