Deutsche Bahn: Diese Regel gilt jetzt für Stornierungen von Sparpreis-Tickets
Wenn man sich früh festlegt, kann bei der Deutschen Bahn oft sehr günstige Angebote abstauben. So gibt es neben dem teuersten „Flexpreis“ noch den „Sparpreis“ und sogar den „Super Sparpreis“. Doch bei der Auswahl sollte man genau hinschauen.
Nicht nur, wenn man sich in der Hitze des Gefechts im Datum geirrt hat, ist das ärgerlich. Man kann leicht übersehen, dass man bei den günstigen Tickets wenig Flexibilität hat. So herrscht bei den Sparangeboten eine Zugbindung. Beim „Sparpreis“ kannst du deine Fahrkarte nur kostenpflichtig stornieren, beim „Super Sparpreis“ eigentlich überhaupt nicht.
Du musst jetzt noch schneller reagieren
Wer einen Fehler bemerkt hat, kann immerhin von der kostenfreien Sofortstornierung Gebrauch machen. Doch für die hat die Deutsche Bahn die Schrauben deutlich angezogen. Seit dem 1. August 2024 ist die kostenlose Stornierung nur noch innerhalb von drei Stunden möglich. Dies ist auf der betreffenden Infoseite der DB zu lesen. Dies gilt nicht nur für Fahrkarten, sondern auch für Sitzplatzreservierungen. Vorher hatte man immerhin zwölf Stunden Zeit.
Groß angekündigt hat der Konzern die Änderung nicht. Die Bahn ist nur verpflichtet, Änderungen der Beförderungsbedingungen zu kommunizieren. Die Stornoregeln gehören nicht dazu. Bei Buchungen vor dem 1. August war aber der Hinweis zu lesen, dass die Fristverkürzung bald greift.
Das passiert nach Ablauf der Sofortstornofrist
Sind die drei Stunden abgelaufen, gelten die regulären Stornierungsbedingungen. „Super Sparpreis“-Tickets kannst du also nicht mehr kündigen. Beim „Sparpreis“ musst du vor dem ersten Geltungstag eine Bearbeitungsgebühr von zehn Euro zahlen. Die wird von dem Stornogutschein abgezogen, denn du nach der Rückgabe deines Tickets erhältst. Am Tag der Hinfahrt ist auch beim „Sparpreis“ keine Kündigung mehr möglich.
Die Sofortstornierung hatte die Deutsche Bahn übrigens erst im Jahr 2021 eingeführt. Dafür hatte das viel gescholtene Unternehmen viel Lob bekommen. Nach drei Jahren folgt nun die Einschränkung.