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Muss Apple 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen? Streit geht vor dem EuGH weiter

Im Streit um eine Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro hatte das EU-Gericht Apple Recht gegeben. Die EU-Kommission legt Berufung ein und bringt den Fall vor den Europäischen Gerichtshof.

1 Min.
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Die europäische Kommission in Brüssel. (Foto: Damir Sencar/ Shutterstock)

Seit Jahren streitet die EU mit Apple um eine Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro. Im Juli hatte das EU-Gericht in Luxemburg die Forderung annulliert. Jetzt geht die EU-Kommission in Berufung, wie die Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager mitgeteilt hat. Der Fall muss also vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt werden.

Jahrelanger Streit um Nachzahlung

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Begonnen hatte der Streit im August 2016. Die Europäische Kommission hatte festgestellt, dass Apple in Irland zwischen 1991 und 2007 unsachgemäße Beihilfen in Form von Steuervergünstigungen bekommen hat und forderte eine Nachzahlung.

Irland und Apple wehrten sich dagegen und bekamen im Juli Recht. Dem Urteil zufolge hat die Kommission nicht nachweisen können, dass es sich um eine verbotene Beihilfe gehandelt habe.

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Dieses Urteil will die Kommission anfechten, weil es in den Verfahren „eine Reihe von Rechtsfehlern“ gegeben habe.

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Alle sollen ihren Anteil zahlen

„Für die Kommission ist es weiterhin oberste Priorität, sicherzustellen, dass alle Unternehmen, ob groß oder klein, ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen“, so Vestager.

Zwar können die Mitgliedstaaten der EU selbst über ihre Steuergesetze entscheiden, aber nur solange diese nicht dem fairen Wettbewerb innerhalb der EU schaden – laut Vestager ist das der Fall, wenn einige Länder multinationalen Konzernen Steuervorteile bieten.

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