Urteil: Transparenzpflicht für Behörden gilt auch online

Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet Behörden in Deutschland, auf Anfrage amtliche Daten herauszugeben. Das können zum Beispiel Akten oder Statistiken sein. Darunter fallen auch private Nachrichten auf Plattformen wie Twitter, wie das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch geurteilt hat.
Innenministerium wollte Chats nicht offenlegen
Geklagt hatte die Plattform Frag den Staat, über die Bürgerinnen und Bürger online Anfragen im Sinne des IFG stellen können. Projektleiter Arne Semsrott kritisiert: „Immer wieder entgehen Behörden Transparenzpflichten, indem sie ihre Kommunikation statt über ihre Dienstgeräte über private Plattformen wie Whatsapp, Twitter oder Signal abwickeln.“
Semsrott hatte im Mai 2018 die Twitter-Chatverläufe des Bundesinnenministeriums angefragt. Das Ministerium lehnte das ab, mit der Begründung es handele sich lediglich um „flüchtige, tagesaktuelle Informationen“, die kein Verwaltungshandeln ausgelöst hätten. Deshalb handele es sich nicht um amtliche und damit nicht um IFG-relevante Informationen.
Das Berliner Verwaltungsgericht sah das anders. Dem Urteil zufolge muss das Innenministerium die Twitter-Direktnachrichten von 2016 bis 2018 herausgeben.
Möglicher Präzedenzfall
„Mit dem Urteil könnte es unter Umständen künftig auch möglich werden, amtliche E-Mails anzufragen, die Minister in ihrer offiziellen Funktion von ihren privaten Mailadressen verschicken“, hofft Arne Semsrott.
Das Innenminsiterium kann noch Berufung einlegen. Dann würde der Fall in die nächste Instanz gehen.