Verfassungsschutz: Karlsruhe schränkt Weitergabe von Daten an die Polizei ein
Die Weitergabe personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörden an Strafverfolger in den Ländern verstößt in der aktuell praktizierten Form gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Laut einem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts verletzen die diesbezüglichen Bestimmungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) das Trennungsprinzip und sind unverhältnismäßig. Strengere Bestimmungen für die Übermittlungen werden sich auch auf die Speisung der Rechtsextremismus-Datei (RED) auswirken.
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