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Verfassungsschutz: Karlsruhe schränkt Weitergabe von Daten an die Polizei ein

Karlsruhe hatte bereits Bayerns Verfassungsschutzgesetz kassiert. Jetzt rügt das Gericht erneut die Aufweichung der Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten.

1 Min.
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(Bild: Wirestock Images/Shutterstock.com)

Die Weitergabe personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörden an Strafverfolger in den Ländern verstößt in der aktuell praktizierten Form gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Laut einem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts verletzen die diesbezüglichen Bestimmungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) das Trennungsprinzip und sind unverhältnismäßig. Strengere Bestimmungen für die Übermittlungen werden sich auch auf die Speisung der Rechtsextremismus-Datei (RED) auswirken.

Mehr dazu gibt es bei Heise.de.

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