UG: Die ultimative Checkliste zur Gründung der Billig-GmbH
Obwohl die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine der beliebtesten Rechtsformen der Unternehmensgründung ist, hat sie einen großen Nachteil: Sie kostet viel Geld. Mindestens 25.000 Euro müssen Gründer als Stammkapital hinterlegen. Eine Summe, die nicht jeder Student oder Quereinsteiger als Sach- oder Bareinlage zur Hand hat.
In den vergangenen Jahren hat sich deshalb die sogenannte Unternehmergesellschaft (UG) als beliebte Alternative etabliert. Die UG ist streng genommen keine eigene Rechtsform, sondern lediglich eine leicht abgewandelte Variante der GmbH. Im Unterschied zur großen Schwester kann die UG theoretisch schon mit einem Startkapital von nur einem Euro gegründet werden. Außerdem erfordert sie vergleichsweise wenig Bürokratie. So reicht es (wie auch bei der GmbH) aus, ein Musterprokotoll bestehend aus Gesellschaftervertrag, Gesellschafterliste und Name des Geschäftsführers anzufertigen und notariell beurkunden zu lassen.
Eine weitere Besonderheit gegenüber der GmbH: Die erzielten Gewinne aus einer UG dürfen am Jahresende nicht komplett ausgeschüttet werden. Stattdessen müssen finanzielle Rücklagen gebildet werden – und zwar solange, bis die Summe von 25.000 Euro erreicht ist und sich die Rechtsform automatisch in eine GmbH umwandelt. Welche Schritte sind zur Gründung einer UG aber jetzt konkret nötig?
Die folgende Checkliste hilft beim Einstieg.
In 7 Schritten zur UG-Gründung
1. Unternehmensnamen festlegen
Die Geschäftsidee steht? Barmittel sind vorhanden? Dann benötigt die zu gründende Unternehmergesellschaft (UG) zunächst einen passenden Namen. Bei der Recherche und Auswahl können diese Online-Tools helfen. Doch Vorsicht: Oft sind auch kreative Namen bereits anderweitig vergeben, sodass Marken- oder Namensrechte verletzt werden können. Hier hilft ein Blick ins DPMA-Register 0der die Beratung durch einen Anwalt. Am besten sichert man sich auch gleich die passende Domain.
2. Gesellschaftervertrag aufsetzen
Jetzt geht es an den Papierkram: Rechtliche Grundlage einer jeden UG-Gründung ist ein sogenanntes Musterprotokoll. Dies besteht unter anderem aus dem Gesellschaftervertrag. Dort wird der Unternehmenszweck festgehalten und bestimmt, welche Pflichten und Rechte zwischen den Teilhabern einer Firma bestehen. Eine wichtige Absicherung für mögliche Konfliktsituationen.
3. Unternehmensanteile verteilen
Teil des Gesellschaftervertrags ist auch die Festlegung der Unternehmensanteile. Wer ist künftig an der Firma beteiligt und in welcher Höhe? Die Entscheidung sollte wohl überlegt sein. Denn nicht immer ist eine augenscheinlich faire 50:50- oder 33-33-33-Aufteilung sinnvoll. Wer beispielsweise nachweisbar mehr Verantwortung übernimmt und mehr Arbeitszeit einbringt, sollte auch mehr Anteile erhalten.
4. Geschäftsführer ernennen
Das könnte zum Beispiel für den Geschäftsführer gelten: Er trägt eine große Verantwortung und vertritt das Unternehmen nach außen, etwa, wenn es um die Pressearbeit geht. Alle Mitgründer haben sich auf einen oder mehrere Geschäftsführer geeinigt? Dann muss das ebenfalls im Gesellschaftervertrag vermerkt werden.
5. Stammkapital festlegen und einzahlen
Wie schon erwähnt bietet die UG den Vorteil, dass sie bereits ab einem Stammkapital in Höhe von nur einem Euro gegründet werden kann. Das ist aber nur in der Theorie anzuraten: Denn je weniger Stammkapital eine Firma hält, desto größer ist auch das Risiko für eine Insolvenz. Wurde die Höhe festgelegt, muss im nächsten Schritt ein Geschäftskonto bei einer Bank eröffnet werden. Dort wird das Stammkapital der UG eingezahlt. Wichtig: Die Einzahlungsbelege unbedingt aufheben. Sie sind für den nächsten Schritt wichtig.
6. Notar besuchen
Denn jetzt steht mit den ausgefüllten Papieren in der Tasche der Besuch beim Notar an. Erst durch seine Unterschrift wird der Gesellschaftervertrag rechtskräftig. Bei diesem Termin liest der Notar den Gesellschaftsvertrag den anwesenden Gründern vor. So wird sichergestellt, dass alle den Inhalt kennen und sich darauf verständigt haben. Am Schluss wird der Vertrag von allen unterschrieben. Die Höhe der Notarkosten bewegt sich erfahrungsgemäß zwischen 800 und 1.000 Euro.
7. UG ins Handelsregister eintragen
Jetzt ist es fast geschafft: Der Gesellschaftervertrag steht, das Stammkapital für die UG wurde eingezahlt. Nun muss das Unternehmen nur noch ins Handelsregister eingetragen werden. Die Online-Datenbank stellt sicher, dass alle Unternehmer für eventuelle Rechtsbrüche belangt werden können. Der Eintrag im Handelsregister kostet pauschal 150 Euro. Meistens hat man nach circa acht Werktagen die Bestätigung im Postfach. Wie auch bei der GmbH gilt: In der Zwischenzeit sollten im Namen der GmbH keine Miet- oder Dienstverträge abgeschlossen werden. Sonst haftet der Gründer persönlich für eventuelle Vertragsbrüche.
…. und dann irgendwann, wenn die zwangsweise gebildeten Rücklagen hoch genug sind und sich die UG automatisch in eine GmbH umwandeln soll, merkt man, dass man hierfür einen Wirtschaftsprüfer benötigt und dieser dann eine Rechnung schreiben wird die zwischen 4.000 € und 8.000,00 € liegt.
Spätestens dann fragt man sich, ob die Gründung einer UG wirklich so toll war….
… oder man nicht gleich eine GmbH hätte gründen sollen. Zumindest § 7 Abs. 2 GmbHG sollte ein wenig „Entlastuing“ schaffen.
Danke für den Tipp, dass ich den Unternehmensnamen erst festlegen sollte, wenn die Geschäftsidee und die Barmittel vorhanden sind. Sobald wir diese Sachen dann haben, können wir endlich unser eigenes Unternehmen gründen. Wir müssen aber noch entscheiden welche Aufteilung bei den Anteilen für unsere Gesellschafter sinnvoll ist.