Google stellt Bing bloß: Das soll die häufigste Suchanfrage in Microsofts Suchmaschine sein
Google wehrt sich gegen die EU-Kartellrechtsstrafe, die die EU-Kommission im Jahr 2018 gegen den Suchmaschinenbetreiber verhängt hatte. Google soll rund 4,3 Milliarden Euro zahlen, weil die EU-Kartellrechtsbehörde zu dem Ergebnis gekommen war, dass Google seine Such-App auf Mobiltelefonen, auf denen sein Android-Betriebssystem läuft, in unlauterer Weise durchgesetzt hat.
Anwälte legen Analyse des Bing-Suchvolumens vor
Die EU-Kommission hatte Google vorgeworfen, die eigenen Suchmaschine im Betriebssystem strategisch platziert zu haben, um potenzielle Konkurrenten zu verdrängen und sich dadurch ein Quasi-Monopol zu sichern. Google hält diese Argumentation für unfair und letztlich auch für falsch. Um das zu beweisen, haben die Anwälte des Suchmaschinenbetreibers nun zu einer aufsehenerregenden Beweisführung gegriffen, wie Bloomberg berichtet.
„Wir legen Beweise vor, die zeigen, dass die bei Weitem häufigste Suchanfrage auf Bing ‚Google‘ ist“, ließ Google-Anwalt Alfonso Lamadrid am Dienstag in einer Anhörung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg verlauten und führte weiter aus: „Die Menschen nutzen Google, weil sie es wollen, nicht weil sie dazu gezwungen werden“.
Nutzende bevorzugen Google aktiv – laut Google
Dabei stünde der Marktanteil Googles bei der allgemeinen Suche im Einklang mit Verbraucherumfragen, die immer wieder zeigten, dass 95 Prozent der Nutzer Google gegenüber konkurrierenden Suchmaschinen bevorzugen würden. Insofern sei Googles Vormachtstellung in der Suche nur der Ausdruck des Nutzerwillens und nicht Ergebnis eines unlauteren Wettbewerbs.
Die Argumentation ist ähnlich der, die Google-Chef Sundar Pichai schon 2018 gewählt hatte. In einem Blogbeitrag mit dem Titel „Android hat mehr Auswahl geschaffen, nicht weniger“ argumentierte er, dass Android-Nutzer problemlos zu einer anderen Suchmaschine wechseln könnten. Es sei jederzeit möglich, etwa Bing oder Brave der auf ihrem Telefon vorinstallierten Google-Suchmaschine vorzuziehen. Dass dies in rund 90 Prozent der Fälle nicht passiere, liege nur daran, dass Nutzerinnen und Nutzer die Google-Suche aktiv bevorzugen würden.
Eigentlich logisch: Der mit dem größten Index gewinnt
Das ist letztlich nicht unverständlich, wenn wir den eigentlichen Zweck einer Suchmaschine betrachten. Immerhin geht es dabei nicht um politische, ethische oder sonst wie motivierte Fragen, sondern darum, das relevanteste Suchergebnis aus einer möglichst großen Grunddatenbasis zu fischen. An dieser Stelle kann kein Wettbewerber mit Google ernsthaft konkurrieren. Schon im Jahr 2000 hatte das Unternehmen mehr Websites indiziert als jede andere Suchmaschine zu dieser Zeit. Im Jahr 2013 hatte Google schätzungsweise 30 Billionen Websites indiziert. Drei Jahre später war diese Zahl auf insgesamt 130 Billionen Seiten angestiegen und wächst seither immer weiter. Von daher ist es absolut nachvollziehbar, dass Nutzerinnen und Nutzer die Suchmaschine mit dem größten Sortiment allen anderen vorziehen – aller sonstigen Argumente zum Trotz.
Googles Behauptung ist nachprüfbar
Die Argumentation Googles lässt sich übrigens anhand der Suchmaschinenanalysten von Ahrefs nachvollziehen. Die bringen jährlich aktualisierte Übersichten der Top-Suchbegriffe auf den jeweiligen Suchmaschinen heraus – auch für Bing. Die zeigt, dass der Suchbegriff „Google“ im Jahr 2020 tatsächlich die weltweit beliebteste Suchanfrage auf Bing war. Demnach wurde jeden Monat fast 41 Millionen Mal auf Bing (!) nach Google gesucht. Das entspricht 13,2 Prozent des gesamten weltweiten Suchvolumens. An Platz zwei folgte der Suchbegriff „Youtube“ mit rund 35 Millionen monatlichen Suchen. An Rang vier steht der Suchbegriff „Gmail“ mit rund 16 Millionen monatlichen Suchen. Aber sogar Bing selbst schafft es in die Top Ten der meistgesuchten Begriffe. Demnach suchten rund 5,5 Millionen Menschen pro Monat auf Bing nach dem Suchbegriff „Bing“. Hmm.
Genau so ist es. Und das erste und einzige was ich auf einem neuen Gerät mit dem Edge-Browser mache ist? Genau, den Chrome-Browser downloaden.
Das was die Anwälte da vorlegen bedeutet nur eines. Die Nutzer haben nicht begriffen was eine Suchmaschine ist und für sie ist Suchmaschine mit Google gleichbedeutend.
Das kann ich aus meinem Bekanntenkreis nur bestätigen. Manchem muss man das 20 mal erklären das die ihre Suche auch direkt in die Adressleiste eintragen können und Ergebnisse bekommen.
Das hat aus meiner Sicht NULL mit Vorlieb sondern mit unwissenheit zu tun.
Diese Nutzer geben im Browser in die Adressleiste mit Bing als Suchprovider „Google“ ein statt „http://google.com“ weil die was suchen wollen und damit ist das halt eine Suche auf Bing nach google.
Drum gibts auch die Suche von Bing auf Bing. Würden die User noch ein .com dahinter schreiben, wäre es keine Suche, aber das ist komplizierter.