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Googles Verbot von Third-Party-Cookies: Marketing-Bündnis reicht Beschwerde ein

Google will das Tracking über Third-Party-Cookies im Chrome-Browser verbieten. Mehrere Unternehmen aus der Marketing-Branche sehen darin eine Wettbewerbsverzerrung und fordern die EU-Kommission zum Handeln auf.

2 Min.
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Verstößt Googles Verbot von Third-Party-Cookies gegen Kartellrecht? (Foto: Shutterstock-Jay Fog)

Ein Zusammenschluss von Tech-Unternehmen, Verlagen und Werbetreibenden hat eine Beschwerde bei der EU-Kommission wegen Googles angekündigtem Verzicht auf Cookies eingereicht. Sie befürchten, von Google den Zugang zu wertvollen Informationen versperrt zu bekommen.

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Die Unternehmen haben sich im Movement for an Open Web zusammengeschlossen und fordern von der EU-Kommission, „Google an der Abschottung des Open Web zu hindern, mehr Wahlmöglichkeiten für die Endnutzer zu schaffen und eine unabhängige Datenverwaltung zu fördern, um mehr Privatsphäre und Vielfalt zu ermöglichen.“

Gefahr für das freie Internet

Das Movement for an Open Web hat der EU-Kommission nach eigenen Angaben Beweise über Googles technologische Änderungen und ihren Einfluss auf den Wettbewerb vorgelegt. Demnach beeinträchtigen Googles Änderungen unabhängige Analysen, Werbung, Betrugserkennung, Datendienste, Leistungsoptimierung und andere Open-Web-Funktionen.

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Gleichzeitig würde der Wert von Googles Daten aus anderen Quellen, die anderen Unternehmen nicht zur Verfügung stehen, steigen. Das stärke Googles bestimmende Position auf dem Markt.

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Google spricht von Privatsphäre

Die Abkehr von Cookies bedeutet für Google nicht den Verzicht auf individualisierte Werbeanzeigen. Stattdessen will Google über die sogenannte Privacy Sandbox und das Federated Learning of Cohorts (FLoC) Nutzer in Gruppen zuordnen und entsprechend Werbung ausspielen. In der EU konnte die FLoC-Technik wegen Datenschutzbedenken allerdings noch nicht getestet werden.

Google betont, mit der Privacy Sandbox die Privatsphäre der einzelnen Personen zu schützen. Die Unternehmen im Movement for an Open Web bezeichnen die Technik als wettbewerbswidrig. Denn Google schütze nicht die Privatsphäre, sondern habe selbst weiterhin Zugriff auf wertvolle Daten, von denen andere Marktteilnehmer ausgeschlossen würden.

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„Wir fordern die EU-Kommission auf, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle digitalen Unternehmen zu schaffen, um ein offenes Internet zu erhalten und zu schützen“, sagte Tim Cowen, rechtlicher Berater des Bündnisses.

Werbetreibende fordern mehr Kontrollen

Konkret fordert das Bündnis, dass Google die EU über geplante Veränderungen im Browser informieren muss. Außerdem solle die EU diese Veränderungen regulär evaluieren und den Einfluss auf den Wettbewerb abschätzen.

Die EU-Kommission hatte im Juni ein kartellrechtliches Verfahren gegen Google eröffnet und untersucht in diesem Rahmen die Online-Werbetechniken. Unter anderem gehen die Wettbewerbshüter der Frage nach, ob Google anderen Wettbewerbern Daten vorenthält. Die Beschwerde des Movement for an Open Web könnte also im laufenden Verfahren noch relevant werden.

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Paul

Ich sag mal so, wenn man Ende 100% nicht zu erkennen ist, um welche Person es sich handelt und man das auch niemals zurückverfolgen kann, ist mir völlig egal in was für eine Gruppe in gesteckt werde.

Viel schlimmer ist, das per Tracking auch die IP-Adresse, die Geräte und alles andere gesammelt wird, mit offline Daten verknüpft werden darf und dann so eine Art Onlineakte über jede Person gesammelt wird. Sodass man am Ende auf jeden Fall sagen kann, welche Person sich dahinter verbirgt. Dann werden nicht nur manipulative Angebote platziert, sondern im schlimmsten Fall kann sich der Chef die Daten auch als „Unternehmen“ aneignen und diese Daten intern/geheim auswerten. Vllt auch anhand der IP zusammenknüpfen, wie die jeweilige Person über das Unternehmen spricht oder das Unternehmen schon mal bewertet hat. Und das ist nur ein Aspekt von vielen weiteren. Beängstigend. Echten Datenschutz gibt es hier nicht. Wieso ist der Verbraucherschutz noch nicht aktiv geworden. Allein wenn man sich die Anbieterliste der DSGVO einer jeden Website explodiert die nur so vor Widersprüchen

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