Creative Commons: Die verbreitetsten Missverständnisse zu freien Lizenzen
Creative Commons ist eine 2001 gegründete gemeinnützige Organisation, die vielen Netz-Nutzern durch ihre Standard-Lizenzverträge bekannt sein dürfte. Ein Urheber, der auf eine Creative-Commons-Lizenz zurückgreift, kann ein Werk einfach zur Nutzung durch Dritte freigeben. Dazu wählt man als Urheber eine der verfügbaren Lizenzen, die sich durch unterschiedliche Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten unterscheiden. So ist es beispielsweise möglich, eine Bearbeitung durch andere explizit zu verbieten oder auch eine kommerzielle Nutzung auszuschließen.
Leider sind die Konsequenzen solcher Einschränkungen nicht allen Nutzern immer sofort klar. In der Podcast-Reihe #PB21, die von der Bundeszentrale für politische Bildung und dem DGB Bildungswerk betrieben wird, äußerte sich der Jurist Dr. Paul Klimpel zu den häufigsten Fehlern im Bezug auf die freien Lizenzen.
Creative Commons: Name des Urhebers muss immer genannt werden
Abgesehen von Creative-Commons-Zero verlangt jeder Lizenzvertrag von Creative Commons, dass der Name des Urhebers genannt wird. Dr. Klimpel weißt sogar darauf hin, dass man sich nicht auf eine Creative-Commons-Lizenz berufen kann, wenn man diese Angaben bei Verwendung eines auf diese Art lizenzierten Werkes nicht macht. Auch kann der Urheber selbst bestimmen, in welcher Art er genannt werden möchte. Häufig nehmen die Macher dieses Recht allerdings nicht wahr. Beispielsweise finden sich leider sehr oft unter Creative-Commons-Lizenzen veröffentlichte Bilder auf Flickr, bei denen nur der Nutzername, nicht aber der echte Name des Fotografen zu finden ist. Wer Werke also unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlichen möchte, der sollte sich überlegen auch seinen Namen anzugeben. Sofern gewünscht gilt dies natürlich auch für die Art der Namensnennung. Also wenn man beispielsweise einen Backlink fordert.
Größter Fallstrick: Keine kommerzielle Nutzung erlaubt
Die entsprechende CC-Lizenz erlaubt es Urhebern, jede kommerzielle Nutzung ihrer Werke im Voraus auszuschließen. Dr. Klimpel weißt allerdings darauf hin, dass man sich als Schöpfer eines Werkes unter umständen damit keinen gefallen tut. Für etwaige Nutzer entsteht damit letztlich eine starke Unsicherheit. So müsste beispielsweise auch ein nichtkommerzieller Blog auf die Art lizenzierte Bilder entfernen, wenn zu einem späteren Zeitpunkt Werbebanner auf der Seite geschaltet werden sollten. Da man als Urheber wiederum vermutlich eine Creative-Commons-Lizenz gewählt hat, damit das Werk eine gewisse Verbreitung erlangt, dürfte eine solche Lizenz oft nicht im Interesse des Machers liegen. Zumindest sollte man sich bewusst sein, dass es in den meisten Fällen eher auszuschließen ist, dass ein skrupelloser Geschäftsmann mit euren Bildern, Texten, Videos und so weiter den großen Reibach machen wird, wenn ihr eine kommerzielle Nutzung erlaubt.
Creative Commons: Keine Bearbeitung bedeutet auch genau das
Generell gibt es laut Dr. Klimpel zwei Lager unter den Urhebern die eine Creative-Commons-Lizenz verwenden. Während die einen etwaige Veränderungen an ihrem Werk sogar begrüßen, lehnen andere es strikt ab. Möchte man ein Werk verwenden, das unter einer Creative-Commons-Lizenz steht, hat man sich natürlich an die entsprechenden Vorgaben des Urhebers zu halten. Den Bildausschnitt eines Fotos zu verändern könnte dabei durchaus als Veränderung des Werkes angesehen werden.
Creative Commons: GEMA-Mitglieder können für ihre Musik keine CC-Lizenzen verwenden
Interessant an den Ausführungen von Dr. Klimpel ist auch der Umstand, dass Musiker die Mitglied bei der GEMA sind, keine Musik unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlichen dürfen. Da der Wahrnehmungsvertrag mit Verwertungsgesellschaft für alle musikalischen Werke eines Künstlers gilt, widerspricht eine solche Lizenzierung nach Meinung der GEMA ihren Statuten.
Wer Inhalte unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht oder solche Inhalte nutzen will, sollte sich ausgiebig mit den unterschiedlichen Lizenzen befassen. Wer mehr zu dem Thema wissen möchte, kann sich den Podcast über Creative-Commons-Lizenzen mit Dr. Klimpel anhören.